Informatikunterricht in Nordrhein-Westfalen

Allgemeinbildendes Schulwesen
Der Primarbereich umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Im Sekundarbereich I existieren mit der Hauptschule, der Realschule, der Sekundarschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium fünf verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gesamtschule sowie am Gymnasium die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zeigt Abbildung 10.105

Curriculare Vorgaben
Für die Realschule, die Sekundarschule und die Gesamtschule liegen Lehrpläne für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor (MSW-NW 2015b; MSW-NW 2015a). Kein Lehrplan liegt für die Hauptschule vor. Ebenso liegt für die Jahrgangsstufen 9 bis 10 am Gymnasium ein Lehrplan für ein Wahlpflichtfach Informatik vor (MSW-NW 2019a). Für die Einführungsphase und die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Lehrplan für das Fach Informatik vor (MSW-NW 2019b). Tabelle 28 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufen zusammen.

Sekundarbereich I
An der Hauptschule findet kein Informatikunterricht statt (APOSI-NW 2019). An der Realschule kann in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts im Gesamtumfang von 14 Wochenstunden das Wahlpflichtfach Informatik als qualifizierendes Hauptfach angeboten und belegt werden.106 In der Regel findet dieses durchgängig dreistündig statt.107
An der Gesamt- und Sekundarschule kann im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Gesamtumfang von 12 bis 15 Wochenstunden ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.108 In der Regel findet dieses durchgängig dreistündig statt.109 An Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang wird Informatik im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Jahrgangsstufen 9 und 10 und an Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang in den Jahrgangsstufen 8 und 9 im Gesamtumfang von sechs Wochenstunden eigenständig oder interdisziplinär angeboten.110 Der eigenständige Informatikunterricht für den Sekundarbereich I ist in Tabelle 29 zusammengefasst.

Gymnasiale Oberstufe
In der Qualifikationsphase kann Informatik sowohl ein dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) als auch fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) angeboten und belegt werden.112 Bezüglich der Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.113
In einem Leistungskursfach Informatik wird grundsätzlich schriftlich geprüft.114 In einem Grundkursfach Informatik kann entweder eine schriftliche oder eine mündliche Prüfung erfolgen.115 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt.116 Tabelle 30 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
Ausblick
Ab dem Schuljahr 2021/22 wird ein Pflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 eingeführt.117 Das Projekt „Informatik an Grundschulen (IaG)“ mit Kindern der Jahrgangsstufen 3 und 4 hat die Vermittlung informatischer Grundkonzepte zum Ziel.118 Es liegt eine entsprechende Handreichung für Lehrkräfte vor.119
105 §§ 10–18 SchulG SchulG-NW 2019.
106 § 15 (2), (5) APOSI-NW 2019.
107 AnsprechpartnerIn
108 § 19 (2)–(3), § 20 (2)–(3) APOSI-NW 2019.
109 AnsprechpartnerIn
110 § 17 (3) APOSI-NW 2019.
111 § 6 (1), § 8 (2) APOGO-NW 2019.
112 § 6 (1), § 11 ebd.
113 § 11 (5) ebd.
114 § 21 (2) APO-GOSt ebd.
115 § 21 (2) ebd.
116 § 12 (1), (2), (4) ebd.
117www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2019_17_LegPer/PM20191119_Wirtschaft_Informatik/pm_msb-19_11_2019.pdf (Zugriff am 28.11.2020).
118www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/MINT/Informatik-an-Grundschulen/index.html (Zugriff am 28.11.2020).
119www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/MINT/Informatik-an-Grundschulen/Kontext/Handreichung-fuer-Lehrkraefte.pdf (Zugriff am 28.11.2020).