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Informatikunterricht in Bayern

Allgemeinbildendes Schulwesen

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Primarbereich. Im Sekundarbereich I existieren mit der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium drei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8), wobei derzeit eine Umstellung auf den G9-Bildungsgang angestrebt wird. Es werden folgende Ausbildungsrichtungen unterschieden: humanistisches Gymnasium, sprachliches Gymnasium, naturwissen- schaftlich-technologisches Gymnasium, musisches Gymnasium, wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium, sozialwissenschaftliches Gymnasium. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Bayern zeigt Abbildung 2.13

Curriculare Vorgaben

An der Mittelschule liegt ein Lehrplan für das Fach „Natur und Technik“ in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 vor, wobei lediglich in Jahrgangsstufe 10 informatische Inhalte benannt werden (ISB-M 2020g). Darüber hinaus liegen Lehrpläne für das Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 sowie für das Fach „Informatik und digitales Gestalten“ in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor (ISB-M 2020f; ISB-M 2020e). Für die Realschule liegt ein Lehrplan für das Fach Informationstechnologie in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 vor (ISB-M 2020h). Am Gymnasium liegt ein Lehrplan für das Fach „Natur und Technik“ in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 vor, wobei lediglich in den Jahrgangsstufen 6 und 7 informatische Inhalte benannt werden (ISB-M 2020c). Weitere Lehrpläne liegen für die Fächer Angewandte Informatik am Gymnasium in den Jahrgangsstufen 11 und 12 vor sowie für Informatik am naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium und für Wirtschaftsinformatik am wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium, jeweils in den Jahrgangsstufen 9 bis 12 (ISB-M 2020a; ISB-M 2020b; ISB-M 2020d). Tabelle 4 fasst die vorliegenden Bildungspläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Sekundarbereich I

Das verpflichtende Fach „Natur und Technik“ wird an der Mittelschule in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 je zweistündig unterrichtet, wobei keine beachtenswerten informatischen Inhalte auszumachen sind. Darüber hinaus wird das verpflichtende Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 5 und 7 je einstündig unterrichtet, das Wahlfach „Informatik und digitales Gestalten“ kann in der Jahrgangsstufe 7 zweistündig und das Wahlfach Informatik in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 je zweistündig angeboten werden.14 An der Realschule wird laut Stundentafel das verpflichtende Fach Informationstechnologie in den Jahrgangsstufen 5 bis mind. 9 in der Wahlpflichtfächergruppe I im Umfang von insgesamt zehn Wochenstunden, in der Wahlpflichtfächergruppe II von insgesamt sieben Wochenstunden, in der Wahlpflichtfächergruppe IIIa von insgesamt sechs und in der Wahlpflichtfächergruppe IIIb von insgesamt acht Wochenstunden unterrichtet.15 Am Gymnasium wird das verpflichtende Fach „Natur und Technik“ in den Jahrgangsstufen 5 und 6 je dreistündig und in Jahrgangsstufe 7 zweistündig unterrichtet, wobei in den Jahrgangsstufe 6 und 7 im Umfang von je einer Wochenstunde anteilig Inhalte mit informatischem Bezug zu lehren sind.16 Am naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium wird in den Jahrgangsstufen 9 und 10 zweistündig das verpflichtende Fach Informatik und am wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium in entsprechendem Umfang das Fach Wirtschaftsinformatik unterrichtet.17 Der eigenständige Informatikunterricht für den Sekundarbereich I ist in Tabelle 5 zusammengefasst.

Gymnasiale Oberstufe

An den humanistischen, sprachlichen, musischen und sozialwissenschaftlichen Gymnasien wird das verpflichtende Fach Informatik zweistündig in der Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase im G9-Bildungsgang unterrichtet.18 Am naturwissenschaftlich- technologischen Gymnasium wird in der Jahrgangsstufe 10 (G8) bzw. 11 (G9) zweistündig das verpflichtende Fach Informatik und am wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium in entsprechendem Umfang Wirtschaftsinformatik unterrichtet.19 Am natur- wissenschaftlich-technologischen Gymnasium kann Informatik dreistündig, am wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium das Fach Wirtschaftsinformatik zweistündig in der Qualifikationsphase angeboten und belegt werden.20 An den humanistischen, sprachlichen, musischen und sozialwissenschaftlichen Gymnasien kann derzeit das Fach Angewandte Informatik zweistündig in den Jahrgangsstufen 11 und 12 (G8) bzw. 12 und 13 (G9), im zukünftigen G9 (Jahrgangsstufe 12 und 13) Informatik dreistündig angeboten und belegt werden, eine vorhergehende Teilnahme am Informatikunterricht in Jahrgangsstufe 11 vorausgesetzt.21 Somit ist lediglich eine Wahl auf grundlegendem Niveau möglich. Bezüglich der Belegungsverpflichtungen ist Informatik damit den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es lediglich eine zweite Naturwissenschaft ersetzen kann oder als (fünftes) Abiturfach gewählt wird, für das keine Vorgaben gelten.22 Im Fach Wirtschaftinformatik am wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium kann eine mündliche Prüfung stattfinden.23 Im Fach Informatik am naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium kann sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfung abgelegt werden.24 Bezüglich der Wahl der Prüfungsfächer ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.25 Tabelle 6 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.


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Ausblick

Aktuell sind keine verbindlichen Änderungen bezüglich der informatischen Bildung veröffentlicht.


Informationen aus der Studie "Informatikunterricht: Lückenhaft und unterbesetzt" (Stifterverband, 2022)

  • Grunddaten zu Informatik an weiterführenden allgemeinbindenden Schulen6
Schulen mit Informatik-unterrichtLehrkräfte mit Inf-LehrbefähigungLehrerinnen mit Inf-LehrbefähigungKlassen/Kurse/Einheiten mit InformatikErreichte Schüler*innenUnterrichtsstunden InformatikZeitraumQuelle

2.044

1.710

778

30.5917

451.073

43.166

21/22

StMUK BY

  • Eckdaten zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
SchulenLehrkräfte (VZ/TZ)Lehrerinnen (VZ/TZ)FrauenanteilSchüler*innenKlassen (ohne Kurse in Sek II)Unterrichtsstunden  

2.234

70.149

44.648

63,65

807.820

33.109

1.321.369

  

 

Fußnoten Informatik-Monitor


13 Art. 6–9 SchulG-BY 2022. 
14 § 11 MSO-BY 2022.
15 § 16 RSO-BY 2022.
16 § 15 (1) GSO-BY 2022, s. o. 
17 § 15 (1) ebd.
18 § 15 (1) GSO-BY 2022.
19 § 15 (1) ebd.
20 § 15 (2), Anlage 3 ebd.
21 Ebd., § 15 (2), Anlage 4 Nr. 2.3. 
22 § 15 (2), Anlage 5 ebd.
23 § 48 (4) GYMVO-BW 2020.
24 § 48 (1)–(2) ebd.
25 § 48 (1) ebd.

Fußnoten der Stifterverband-Studien


Bezieht sich auf allg. Schulen (ohne Wirtschaftsschule und zw. Bildungsweg), auf den Lehrbereich Informatik (u.a. Informatik, Informatik und digitales Gestalten/Informationstech.) bzw. auf den Fachbereich Informatik (Informatik, Informationstech. und Kom.tech.). 

Unterrichtseinheit: Verknüpfung von Lehrkraft mit Lerngruppe, jedoch ggf. zusammengesetzt aus mehreren Klassen, daher nicht mit absoluter Anzahl Klassen/Lerngruppen in Bezug zu setzen.