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Informatikunterricht in Brandenburg

Allgemeinbildendes Schulwesen

Der Primarbereich umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 6. Im Sekundarbereich I existieren mit der Oberschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium drei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 7 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen.
Die gymnasiale Oberstufe umfasst am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). An der Gesamtschule stellt die Jahrgangsstufe 11 die Einführungsphase dar, die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Brandenburg zeigt Abbildung 4.36

Curriculare Vorgaben

Für das Fach ITG (Informationstechnischer Grundkurs) liegt ein Fachbrief vor, der entsprechende Kompetenzen formuliert, wobei anteilig Inhalte mit Informatikbezug benannt werden, jedoch findet die Umsetzung keine Anwendung mehr (SBJF-BE 2013). Es liegt ein schulformübergreifender Lehrplan für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor (SBJF-BE 2015).
Für die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Lehrplan für das Fach Informatik aus dem Jahr 2022 vor (MBJS-BB 2022). Darüber hinaus existiert ein schulform- und fächerübergreifendes Basiscurriculum Medienbildung für die Jahrgangsstufen 1 bis 10, das keine expliziten Inhalte mit informatischem Bezug aufweist (SBJF-BE o. D.). Tabelle 10 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Sekundarbereich I

An Gesamt- und Oberschulen kann Informatik von Jahrgangsstufe 7 bis 10 als Wahlpflichtfach angeboten und belegt werden, wobei das Gesamtkontingent für den Wahlpflichtbereich in den Klassen 7 und 8 bei acht Stunden und in den Klassen 9 und 10 bei sechs Stunden liegt.37 Darüber hinaus kann an Gesamt- und Oberschulen in den Jahrgangsstufen 9 und 10 das Gesamtkontingent für den Schwerpunktunterricht von fünf Stunden genutzt werden, um Wahlpflicht- oder sogar Pflichtunterricht im Fach Informatik anzu- setzen.38 In der Regel findet Informatikunterricht lediglich in einer Jahrgangsstufe eigenständig, integriert in das Fach „Wirtschaft- Arbeit-Technik“ oder gar nicht statt.39 An Gymnasien kann in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Rahmen des Kontingents für den Schwerpunktunterricht von sieben Stunden Wahlpflicht- oder Pflichtunterricht im Fach Informatik angeboten werden.40 In der Regel findet dieser in Jahrgangsstufe 9 einstündig und in Jahrgangsstufe 10 zweistündig statt.41 Der eigenständige Informatikunterricht für den Sekundarbereich I ist in Tabelle 11 zusammengefasst.

Gymnasiale Oberstufe

An der Gesamtschule kann in Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) im ersten Schulhalbjahr ein dreistündiger Wahlpflichtkurs Informatik, im zweiten Schulhalbjahr ein dreistündiger Grundkurs Informatik auf grundlegendem Anforderungsniveau oder ein fünfstündiger Leistungskurs Informatik auf erhöhtem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden.42 In den Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifikationsphase) kann der dreistündige Grundkurs Informatik bzw. der fünfstündige Leistungskurs Informatik aus der Einführungsphase fortgesetzt werden.43 Am Gymnasium kann in Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase) zweistündig ein Wahlpflicht- kurs Informatik angeboten und belegt werden. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 (Qualifikationsphase) kann Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) bzw. fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) belegt werden.44 Bezüglich der Belegungsverpflichtung ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt.45

Im Leistungskurs Informatik findet eine schriftliche Prüfung statt.46 Wurde ein Grundkurs Informatik seit der Einführungsphase belegt, kann eine schriftliche bzw. mündliche Prüfung abgelegt oder eine besondere Lernleistung eingebracht werden.47 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt, da es diese ersetzen kann.48 Tabelle 12 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.


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Ausblick

Aktuell sind keine verbindlichen Änderungen bezüglich der informatischen Bildung veröffentlicht.


Informationen aus der Studie "Informatikunterricht: Lückenhaft und unterbesetzt" (Stifterverband, 2022)

  • Grunddaten zu Informatik an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Schulen mit Informatik-unterrichtLehrkräfte mit Inf-LehrbefähigungLehrerinnen mit Inf-LehrbefähigungKlassen/Kurse/Einheiten mit InformatikErreichte Schüler*innenUnterrichtsstunden InformatikZeitraumQuelle

209

201

k. A.

515

23.290

2789

20/21

StLa BBB

  • Eckdaten zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
SchulenLehrkräfte (VZ/TZ)Lehrerinnen (VZ/TZ)FrauenanteilSchüler*innenKlassen (ohne Kurse in Sek II)Unterrichtsstunden  

428

11.480

7.786

67,82

120.940

4.385

232.820

  

 

Fußnoten Informatik-Monitor


36 §§ 16, 19-22 SchulG-BB 2022.
37 § 11 (1) SekIVO-BB 2022.
38 § 11 (1), (3), (4) ebd.
39 Quelle: nach Experten*innen-Auskunft aus dem Bundesland 
40 § 11 (1), (3), (4) SekIVO-BB 2022.
41 Quelle: nach Experten*innen-Auskunft aus dem Bundesland 
42 GOSTV-BB 2021, § 6 (1), § 7 (1) Nr. 3, § 8 (1) Nr. 1.
43 § 9 (1) ebd.
44 § 9 (1) ebd.
45 § 8 (1) Nr. 1, § 9 (1) ebd. 
46 § 10 (2), § 22 (1) ebd.
47 § 10 (2)–(4), § 22 (1) ebd. 
48 § 10 (1) ebd.