Informatikunterricht in Hamburg
Allgemeinbildendes Schulwesen
Der Primarbereich umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Im Sekundarbereich I existieren mit der Stadtteilschule und dem Gymnasium zwei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). An der Stadtteilschule mit gymnasialer Oberstufe bildet die Jahrgangsstufe 11 die Einführungsphase und die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Hamburg zeigt Abbildung 6.58
Curriculare Vorgaben
Für die Stadtteilschule und das Gymnasium liegen jeweils Bildungspläne für das Fach „Naturwissenschaften/Technik“ in den Jahrgangsstufen 5 und 6 vor, die mit dem Themenfeld „Informationen und Daten“ anteilig Inhalte mit Informatikbezug benennen (BSB-HH 2014b). Ein weiterer Bildungsplan für das Lernfeld „Naturwissenschaften und Technik“ in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 an der Stadtteilschule formuliert ebenfalls anteilig informatische Kompetenzen (BSB-HH 2014a). Darüber hinaus liegt ein Bildungsplan für ein Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 11 an der Stadtteilschule sowie in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 am Gymnasium vor (BSB-HH 2014c; BSB-HH 2011). Für das Fach Informatik in der gymnasialen Oberstufe liegt ein Bildungsplan für die Einführungsphase (Vorstufe) sowie für die Qualifikationsphase (Studienstufe) vor (BSB-HH 2009). Tabelle 16 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
Sekundarbereich I
An der Stadtteilschule kann im Rahmen des Kontingents für Wahlpflichtunterricht im Umfang von insgesamt 14 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten werden.59 Falls Informatik angeboten wird, geschieht dies in der Regel zweistündig in mehreren Jahrgangsstufen.60
Am Gymnasium kann im Rahmen des Kontingents für Wahlpflichtunterricht im Umfang von insgesamt sechs Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten werden.61 Je nach Schulprofil findet Informatikunterricht in unterschiedlichem Umfang statt.62 Der eigenständige Informatikunterricht für den Sekundarbereich I ist in Tabelle 17 zusammengefasst.
Gymnasiale Oberstufe
An der Stadtteilschule kann in Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) das Wahlpflichtfach Informatik im Rahmen des Kontingents für den Wahlpflichtbereich im Umfang von insgesamt zwei bis vier Wochenstunden angeboten werden.63 In der Qualifikationsphase kann an der Stadtteilschule und am Gymnasium Informatik zweistündig im Wahlpflichtbereich auf grundlegendem Niveau oder in einem entsprechenden Profilbereich als mindestens vierstündiges profilgebendes Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau bzw. als zweistündiges profilbegleitendes Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden.64 Bezüglich der Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.65 In einem profilgebenden Fach findet eine schriftliche Prüfung statt.66 Wird ein profilbegleitendes Fach belegt, kann eine schriftliche Prüfung, eine mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung absolviert sowie alternativ eine besondere Lernleistung eingebracht werden.67 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern grundsätzlich gleichgestellt.68 Tabelle 18 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
Ausblick
Hamburg hat den Entwurf eines Konzepts für die Einführung eines zweijährigen Informatikunterrichts angekündigt und den Beginn des verpflichtenden Informatikunterrichts für 2024 in Aussicht gestellt.68a
Informationen aus der Studie "Informatikunterricht: Lückenhaft und unterbesetzt" (Stifterverband, 2022)
- Grunddaten zu Informatik an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Schulen mit Informatik-unterricht | Lehrkräfte mit Inf-Lehrbefähigung | Lehrerinnen mit Inf-Lehrbefähigung | Klassen/Kurse/Einheiten mit Informatik | Erreichte Schüler*innen | Unterrichtsstunden Informatik | Zeitraum | Quelle |
119 | 321 | k. A. | k. A. | k. A. | k. A. | 21/22 | Senat Hamburg9 |
- Eckdaten zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Schulen | Lehrkräfte (VZ/TZ) | Lehrerinnen (VZ/TZ) | Frauenanteil | Schüler*innen | Klassen (ohne Kurse in Sek II) | Unterrichtsstunden | ||
199 | 11.561 | 7.379 | 63,83 | 129.970 | 4.390 | 225.852 |
Fußnoten Informatik-Monitor
58 § 14, § 15, § 17 SchulG-HH 2022.
59 § 38 (3) Nr. 1 APOSekI-HH 2018.
60 Quelle: nach Experten*innen-Auskunft aus dem Bundesland
61 § 38 (3) Nr. 2 APOSekI-HH 2018.
62 Quelle: nach Experten*innen-Auskunft aus dem Bundesland
63 § 36 APOAH-HH 2021.
64 § 6 (3), § 7 (1) ebd.
65 § 7 (2) ebd.
66 § 20 (2) ebd.
67 § 20 (2) ebd.
68a Hamburger Abendblatt, 7.9.2022. www.abendblatt.de/hamburg/article236361195/informatik-soll-in-der-mittelstufe-zum-pflichtfach-werden-schule-hamburg-ties-rabe-unterricht.html (Zugriff am 7.9.2022)
Fußnoten Stifterverband-Studien
9 Antwort des Senates zur Schriftlichen Kleinen Anfrage mit dem Betreff "Wie viel Informatikunterricht erhalten Hamburgs Schülerinnen und Schüler?", 04.02.22, Drucksache 22/7270.