Zum Hauptinhalt springen

Informatikunterricht in Mecklenburg-Vorpommern

Allgemeinbildendes Schulwesen

Der Primarbereich umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Daran schließt sich eine schulartunabhängige Orientierungsstufe ‒ in der Regel an regionalen Schulen und Gesamtschulen ‒ in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an. Im Sekundarbereich I existieren mit der regionalen Schule, der Gesamtschule (integrierte bzw. kooperative Form) und dem Gymnasium drei verschiedene Schularten bzw. -bereiche, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gesamtschule sowie am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt Abbildung 8, jedoch ohne Darstellung der Orientierungsstufe.79

Curriculare Vorgaben

Für die Regionale Schule, die Gesamtschule und das Gymnasium liegen Lehrpläne für das Fach Informatik und Medienkunde in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 vor (MBWK-MV 2019b; MBWK-MV 2019a).
Für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Lehrplan für das Fach Informatik vor (MBWK-MV 2019c). Tabelle 22 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Sekundarbereich I

Das Fach „Informatik und Medienbildung“ wird schulartübergreifend in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 im Umfang von mindestens je einer Wochenstunde unterrichtet.80 Darüber hinaus sind zusätzliche Angebote im Rahmen des Wahlpflichtbereichs möglich.81 Der eigenständige Informatikunterricht für den Sekundarbereich I ist in Tabelle 23 zusammengefasst.

Gymnasiale Oberstufe

In der Qualifikationsphase kann Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkursfach) oder fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskursfach) angeboten und belegt werden.82 Bezüglich der Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da lediglich die zweite Naturwissenschaft ersetzt werden kann.83

In einem Leistungskursfach Informatik wird grundsätzlich schriftlich geprüft.84 In einem Grundkursfach Informatik kann schriftlich (drittes Prüfungsfach) oder mündlich geprüft werden (viertes oder fünftes Prüfungsfach), wobei anstelle einer mündlichen Prüfung auch eine besondere Lernleistung eingebracht werden kann.85 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.86 Tabelle 24 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.


Keine Nachrichten verfügbar.

Ausblick

Aktuell sind keine verbindlichen Änderungen bezüglich der informatischen Bildung veröffentlicht.


Informationen aus der Studie "Informatikunterricht: Lückenhaft und unterbesetzt" (Stifterverband, 2022)

  • Grunddaten zu Informatik an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen10
Schulen mit Informatik-unterrichtLehrkräfte mit Inf-LehrbefähigungLehrerinnen mit Inf-LehrbefähigungKlassen/Kurse/Einheiten mit InformatikErreichte Schüler*innenUnterrichtsstunden InformatikZeitraumQuelle

k. A.

520

25611

k. A.

k. A.

k. A.

20/21

Schulstatistik MP

  • Eckdaten zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
SchulenLehrkräfte (VZ/TZ)Lehrerinnen (VZ/TZ)FrauenanteilSchüler*innenKlassen (ohne Kurse in Sek II)Unterrichtsstunden  

378

8.230

5.803

70,51

97.476

4.228

k. A.

  

 

 

Fußnoten Informatik-Monitor



79 §§ 12–21 SchulG-MV 2019. 
80 § 5, § 6 (1) VOST-MV 2022. 
81 § 5 ebd.
82 § 11 (5) APVO-MV 2022.
83 § 12 (4) ebd.
84 § 25 (3) ebd.
85 § 25 (3)–(4), (8) ebd.
86 § 26 (1), (4) APVO-MV 2022.

Fußnoten der Stifterverband-Studien


10 Aufgrund der Verbindlichkeit des Inf.-Unterrichts ist von annährend 100 Prozent der Schulen und Sek-I-Schülerinnen und Schüler auszugehen. Eine Anfrage beim StaLa MV ergab 560 Lehrbefähigungen in Informatik, davon 267 von weiblichen Lehrkräften. Oben berichtet sind die in der Publikation des Landesamtes ausgewiesenen haupt- und nebenberuflichen Lehrkräfte.

11 Es ist unklar, wie sich die vier Lehrkräfte mit Informatiklehrbefähigung in der Grundschule verteilen, daher müsste es korrekt heißen zwischen 254 und 258.