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Informatikunterricht in Nordrhein-Westfalen

Allgemeinbildendes Schulwesen

Der Primarbereich umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Im Sekundarbereich I existieren mit der Hauptschule, der Realschule, der Sekundarschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium fünf verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gesamtschule sowie am Gymnasium die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9- Bildungsgang). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zeigt Abbildung 10.106

Curriculare Vorgaben

Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 aller Schulformen liegt ein Kernlehrplan für das Pflichtfach Informatik vor.107
Für die Hauptschule, die Realschule, die Sekundarschule und die Gesamtschule liegen Lehrpläne für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor (MSW-NW 2015b; MSW-NW 2015a). Ebenso liegt für die Jahrgangsstufen 9 bis 10 am Gymnasium ein Lehrplan für ein Wahlpflichtfach Informatik vor (MSW-NW 2019a). Für die Einführungsphase und die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Lehrplan für das Fach Informatik vor (MSW-NW 2019b). Tabelle 28 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufen zusammen.

Sekundarbereich I

An allen Schulformen wird seit dem Schuljahr 2021/22 das Pflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 unterrichtet. Hauptschulen bieten im Wahlpflichtbereich in den Jahrgangsstufen 7-10 das Fach Informatik im Gesamtumfang von bis zu acht Wochenstunden an. (APOSI-NW 2022) An der Realschule kann in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts im Gesamtumfang von bis zu 14 Wochenstunden das Wahlpflichtfach Informatik als qualifizierendes Hauptfach angeboten und belegt werden.108 In der Regel findet dieses durchgängig dreistündig statt.109
An der Gesamt- und Sekundarschule kann im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Gesamtumfang von 12 bis 15 Wochenstunden ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.110 In der Regel findet dieses durchgängig dreistündig statt.111 An Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang wird Informatik im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Jahrgangsstufen 9 und 10 und an Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang in den Jahrgangsstufen 8 und 9 im Gesamtumfang von sechs Wochenstunden eigenständig oder interdisziplinär angeboten.112 Der eigenständige Informatikunterricht für den Sekundarbereich I ist in Tabelle 29 zusammengefasst.

Gymnasiale Oberstufe

In der Einführungsphase kann ein dreistündiger Grundkurs Informatik angeboten und belegt werden.113
In der Qualifikationsphase kann Informatik sowohl dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) als auch fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) angeboten und belegt werden.114 Bezüglich der Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.115
In einem Leistungskursfach Informatik wird grundsätzlich schriftlich geprüft.116 In einem Grundkursfach Informatik kann entweder eine schriftliche oder eine mündliche Prüfung erfolgen.117 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt.118 Tabelle 30 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.


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Ausblick

Das Projekt „Informatik an Grundschulen (IaG)“ mit Kindern der Jahrgangsstufen 3 und 4 hat die Vermittlung informatischer Grundkonzepte zum Ziel.119 Es liegt eine entsprechende Handreichung für Lehrkräfte vor.120


Informationen aus der Studie "Informatikunterricht: Lückenhaft und unterbesetzt" (Stifterverband, 2022)

  • Grunddaten zu Informatik an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Schulen mit Informatik-unterrichtLehrkräfte mit Inf-LehrbefähigungLehrerinnen mit Inf-LehrbefähigungKlassen/Kurse/Einheiten mit InformatikErreichte Schüler*innenUnterrichtsstunden InformatikZeitraumQuelle

1.614

2.550

746

13.198

259.867

28.653

20/21

Schulstatistik NW

  • Eckdaten zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen 
SchulenLehrkräfte (VZ/TZ)Lehrerinnen (VZ/TZ)FrauenanteilSchüler*innenKlassen (ohne Kurse in Sek II)Unterrichtsstunden  

2.307

118.413

78.186

66,03

1.270.248

42.492

2.073.229

  

 

Fußnoten Informatik-Monitor


106 §§ 10–18 SchulG SchulG-NW 2022.
107 https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplan/256/si_kl5u6_if_klp_2021_07_01.pdf (Zugriff am 06.09.2022).
108 § 15 (2), (5) APOSI-NW 2022.
109 Nach Experten*innen-Auskunft aus dem Bundesland
110 § 19 (2)–(3), § 20 (2)–(3) APOSI-NW 2022.
111 Nach Experten*innen-Auskunft aus dem Bundesland
112 § 17 (3) APOSI-NW 2022.
113 § 6 (1), § 8 (2) APOGO-NW 2022.
114 § 6 (1), § 11 ebd.
115 § 11 (5) ebd.
116 § 21 (2) APO-GOSt ebd.
117 § 21 (2) ebd.
118 § 12 (1), (2), (4) ebd.
119 https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/MINT/Informatik-an-Grundschulen/index.html (Zugriff am 06.09.2022).
120 https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Handreichung-fuer-Lehrkraefte.pdf (Zugriff am 29.08.2022)