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Informatikunterricht im Saarland

Allgemeinbildendes Schulwesen

Der Primarbereich umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Im Sekundarbereich I existieren mit der Gemeinschaftsschule und dem Gymnasium zwei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gemeinschaftsschule Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). Am Gymnasium bildet die Jahrgangsstufe 10 die Einführungsphase und die Jahrgangsstufen 11 und 12 bilden die Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Dabei werden je nach Schulprofil folgende Zweige unterschieden: Sprachenzweig, Latein-plus-Zweig, naturwissenschaftlicher Zweig, biowissenschaftlicher Zweig, Informatikzweig (Modellversuch), MINT-Zweig (Modellversuch) und Musikzweig. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen im Saarland zeigt Abbildung 12.132

Curriculare Vorgaben

Es liegt ein schulform- und jahrgangsübergreifendes Basiscurriculum „Medienbildung und informatische Bildung“ für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 vor, wobei nur in geringem Umfang Inhalte mit explizitem Informatikbezug genannt werden (MBK-SL 2019a).
Für die Jahrgangsstufe 5 am Gymnasium liegt ein Lehrplan für den Informationstechnischen Grundkurs (ITG) vor, dieser enthält jedoch überwiegend Kompetenzen aus dem Bereich Medienbildung (MB-SL 2011). An Gymnasien existieren Lehrpläne für das Fach Informatik im Informatikzweig für die Jahrgangsstufen 8 bis 10 und im MINT-Zweig für die Jahrgangsstufen 8 und 9, die jedoch nicht veröffentlicht sind (Schulversuch Informatikzweig Klasse 8–10. Stand: Mai 2007; MBKW-SL 2016; MBKW-SL 2017). Für die Einführungs- und Qualifikationsphase (Hauptphase) der gymnasialen Oberstufe liegen Lehrpläne in einer Erprobungsfassung vor (MBKW-SL 2006; MBK-SL 2019c; MBK-SL 2019b). Tabelle 34 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufen zusammen.

Sekundarbreich I

An der Gemeinschaftsschule findet in der Regel kein Informatikunterricht statt.133 Am Gymnasium kann, außer im Informatik- oder Musikzweig, in Jahrgangsstufe 10 zweistündig ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden. Im Informatikzweig wird in den Jahrgangsstufen 8 und 9 vierstündig und in Jahrgangsstufe 10 dreistündig das Profilfach Informatik verpflichtend unterrichtet.134 Im MINT-Zweig wird in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zweistündig Informatikunterricht im Pflichtbereich umgesetzt, in Jahrgangsstufe 10 wird zweistündig das Wahlpflichtfach Informatik angeboten. Der eigenständige Informatikunterricht für den Sekundarbereich I ist in Tabelle 35 zusammengefasst.

Gymnasiale Oberstufe

Am Gymnasium kann in der Einführungsphase (Klasse 10) – außer im Musik- und Informatikzweig – ein zweistündiges Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden, im Informatikzweig wird Informatik dreistündig als verpflichtendes Fach weitergeführt.135 An der Gemeinschaftsschule kann analog in Jahrgangsstufe 11 ein zweistündiges Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.136, 137 In der Qualifikationsphase kann Informatik zweistündig auf grundlegendem Niveau (Grundkursfach) sowie fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskursfach) angeboten und belegt werden.138 Ein Leistungskursfach Informatik kann nur belegt werden, sofern Informatik bereits in der Einführungsphase besucht wurde.139 Bezüglich der Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.140

Im Leistungskursfach Informatik wird schriftlich geprüft.141 Im Grundkursfach Informatik ist eine schriftliche oder mündliche Prüfung möglich.142 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.143 Tabelle 36 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.


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Ausblick

Die Einführung des Pflichtfachs Informatik ab Jahrgangsstufe 7 an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen ist zum Schuljahr 2023/24 geplant.144


Informationen aus der Studie "Informatikunterricht: Lückenhaft und unterbesetzt" (Stifterverband, 2022)

  • Eckdaten zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen 
SchulenLehrkräfte (VZ/TZ)Lehrerinnen (VZ/TZ)FrauenanteilSchüler*innenKlassen (ohne Kurse in Sek II)Unterrichtsstunden

147

6.050

4.020

66,45

59.671

2.192

112.783

 

Fußnoten Informatik-Monitor


132 SchoG-SL 2022, §§ 2, 3–3b.
133 Anlage 1 GemSVO-SL 2016.
134 § 1 (1), § 2 (6), siehe Anlage 1 GYMSTV-SL 2021.
135 § 1 (1), 1 und 2 GYMSTV-SL 2021. 
136 § 9 (1) GOSVO-SL 2021.
137 § 1 (1), 1 und 2 GYMSTV-SL 2021.
138 § 12 (3) GOSVO-SL 2021. 
139 § 13 (1), § 17 (2) Nr. 1 ebd. 
140 § 17 (2) Nr. 2 ebd.
141 § 34 (2) ebd.
142 § 34 (2)–(3) ebd.
143 § 34 (1) GOS-VO ebd.
144www.saarland.de/mbk/DE/aktuelles/medieninformationen/2021/11/PM_20211104_Experenforum.html (Zugriff am 06.09.2022). 
145 www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mbk/00_Portalstart/aktuelle-meldungen/dld_leitlinien-informatik.pdf?__blob=publicationFile&v=4%3E (Zugriff am 06.09.2022)