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Informatikunterricht in Sachsen-Anhalt

Allgemeinbildendes Schulwesen

Der Primarbereich umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Im Sekundarbereich I existieren mit der Sekundarschule, der Gemeinschaftsschule, der Integrierten Gesamtschule, der Kooperativen Gesamtschule und dem Gymnasium fünf verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gemeinschaftsschule und der Integrierten Gesamtschule die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang).

An der Kooperativen Gesamtschule, dem Gymnasium und teilweise an der Gemeinschaftsschule gilt die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase und die Jahrgangsstufen 11 und 12 gelten als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Eine Übersicht über die all- gemeinbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt zeigt Abbildung 14.156

Curriculare Vorgaben

Für das Fach „Moderne Medienwelten“ an der Sekundarschule liegt ein Lehrplan für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor, der jedoch überwiegend Kompetenzen aus dem Bereich Medienbildung formuliert (MB-SA 2015). Für das Fach Technik an der Sekundarschule liegt ein Lehrplan für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 vor, der in den Jahrgangsstufen 5/6 und 9/10 anteilig Inhalte mit Informatikbezug formuliert (MB-SA 2019). Für die Kursangebote „Lernmethoden“, „Arbeit am PC“ und „moderne Medienwelten“ am Gymnasium liegt ein Lehrplan für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 vor, der in den Jahrgangsstufen 5/6 und 9/10 im kleinen Umfang Inhalte mit explizitem Informatikbezug benennt (MB-SA 2016). Für das Fach „Technik“ am Gymnasium liegt ein Lehrplan für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 vor, der für die Jahrgangsstufen 9 und 10 anteilig Inhalte mit Informatikbezug enthält (MB-SA 2017b). Für das Fach „Informatik“ am Gymnasium liegt ein 2022 aktualisierter Lehrplan für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 sowie für die Einführungs- und die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe vor (MB-SA 2022). Tabelle 40 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufen zusammen.

Sekundarbereich I

An der Sekundarschule sind im Pflicht- und Wahlpflichtbereich keine eigenständigen Kontingente für Informatikunterricht vorgesehen.157 Das Fach Technik wird im Profilbereich der Jahrgangsstufen 5 bis 10 mit einer Wochenstunde unterrichtet (insgesamt sechs Wochenstunden), wobei anteilig informatische Inhalte zu berücksichtigen sind (MB-SA 2019, vgl. S. 12–13, 18, 20).158 An der Gesamtschule kann in den Jahrgangsstufen 7 und 8 bzw. 9 und 10 „Moderne Medienwelten/Informatik“ oder Technik als zweistündiges Wahlpflichtfach angeboten und gewählt werden.159 An der Gemeinschaftsschule wird das Fach Technik im Profilbereich der Jahrgangsstufen 5 bis 10 mit einer Wochenstunde unterrichtet (insgesamt sechs Wochenstunden), wobei anteilig informatische Inhalte zu berücksichtigen sind (ebd., vgl. S. 12–13, 18, 20).160 Am Gymnasium kann in Jahrgangsstufe 9 zweistündig sowie in Jahrgangsstufe 10 dreistündig ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.161

Der eigenständige Informatikunterricht für den Sekundarbereich I ist in Tabelle 41 zusammengefasst.

Gymnasiale Oberstufe

In der Einführungsphase kann Informatik im Umfang von drei Wochenstunden im Wahlpflichtbereich angeboten und belegt werden.162 In der Qualifikationsphase kann Informatik zweistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau im Wahlpflichtbereich angeboten und belegt werden.163 Die Gymnasien mit dem Schwerpunkt Naturwissenschaft/Technik bieten Informatik im Sekundarbereich I teilweise verpflichtend und teilweise als Wahlpflichtkurs an.167 Das Fach Informatik ist den naturwissenschaftlichen Fächern hinsichtlich der Belegungsverpflichtungen nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.164 In einem Wahlpflichtfach Informatik kann eine mündliche Prüfung stattfinden, sofern es durchgehend seit der Einführungsphase belegt wurde.165 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es nur auf grundlegendem Anforderungsniveau belegt werden kann.166 Tabelle 42 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.


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Ausblick

Aktuell sind keine verbindlichen Änderungen bezüglich der informatischen Bildung veröffentlicht.


Informationen aus der Studie "Informatikunterricht: Lückenhaft und unterbesetzt" (Stifterverband, 2022)

  • Grunddaten zu Informatik an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen8
Schulen mit Informatik-unterrichtLehrkräfte mit Inf-LehrbefähigungLehrerinnen mit Inf-LehrbefähigungKlassen/Kurse/Einheiten mit InformatikErreichte Schüler*innenUnterrichtsstunden InformatikZeitraumQuelle

74

18013

k. A.

k. A.

k. A.

680

20/21

MB ST

  • Eckdaten zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen 
SchulenLehrkräfte (VZ/TZ)Lehrerinnen (VZ/TZ)FrauenanteilSchüler*innenKlassen (ohne Kurse in Sek II)Unterrichtsstunden

379

10.794

7.842

72,65

124.938

5.626

216.842

 

Fußnoten Informatik-Monitor


156 §§ 3–6 SchulG-SA 2022. 
157 UOSKS-SA 2018, 2.5.3. 
158 Ebd., 2.5.3.
159 6.1, 7.2 UOGSS-SA 2019. 
160 1.1 UOGMS-SA 2017.
161 4.1, 4.3.1–4.3.3, 5.1.2 UOGYM-SA 2019.
162 4.1, 4.3.3 UOGYM-SA 2019; § 9 (1) OSVO-SA 2021.
163 § 12 (2), (4) OSVO-SA 2021.
164 § 16 (2) ebd.
165 § 20 (1) Nr. 2, (2) Nr. 2 OSVO-SA 2021.
166 § 20 (1)–(2) ebd.
167 https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schulsystem/allgemeinbildende-schulen/schulen-mit-inhaltlichen-schwerpunkten/ (Zugriff am 06.09.2022). 

Fußnoten der Stifterverband-Studien


Alle Angaben beziehen sich nur auf öffentliche Schulen.

13 Hinzu kommen 50 Lehrkräfte, denen aufgrund von Zusatzqualifikationen, Fortbildungskursen oder der Angabe "Informatik als "Neigungsfach" eine Affinität zum Fach Informatik unterstellt werden kann, die sie zur Erteilung eines adäquaten Unterrichts befähigt.