Informatikunterricht in Bremen
Allgemeinbildendes Schulwesen
Der Primarbereich umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Im Sekundarbereich I existieren mit der Oberschule und dem Gymnasium zwei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). An der Oberschule mit gymnasialer Oberstufe sind sowohl achtjährige als auch neunjährige Bildungsgänge möglich. Die Werkschule stellt eine besondere Schulart mit berufsorientierendem Charakter dar. Sie kann nach der Jahrgangsstufe 8 an einer allgemeinbildenden Schule bis Jahrgangsstufe 11 besucht werden, ihr Schwerpunkt liegt auf dem beruflichen Lernbereich. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Bremen zeigt Abbildung 5, jedoch ohne Berücksichtigung der Werkschule.49
Curriculare Vorgaben
Für den Sekundarbereich liegen keine Lehrpläne mit Informatikbezug vor. Es liegt lediglich eine Entwurfsfassung für einen fach- und stufenübergreifenden Bildungsplan Medienbildung vor, der keine Inhalte mit explizitem Informatikbezug benennt (SBWG-HB 2012). Für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Lehrplan für das Fach Informatik vor (SBW-HB 2009).
Tabelle 13 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
Sekundarbereich I
Es findet weder an der Oberschule noch am Gymnasium Informatikunterricht statt.50 Der Informatikunterricht für den Sekundarbereich I ist in Tabelle 14 zusammengefasst.
Gymnasiale Oberstufe
In der Einführungsphase kann das zwei- bis dreistündige Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.51 In der Qualifikationsphase kann Informatik zwei- bis dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) oder fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) angeboten und belegt werden.52 Bezüglich der Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da diese nicht durch Informatik ersetzt werden können.53
Im Leistungskurs Informatik wird grundsätzlich schriftlich geprüft.54 Im Grundkurs Informatik kann eine mündliche Prüfung erfolgen.55 Dabei kann Informatik nur dann Prüfungsfach sein, wenn es im zweiten Halbjahr der Einführungsphase sowie in der Qualifikationsphase durchgängig belegt worden ist.56 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es nicht als drittes Prüfungsfach gewählt werden kann und somit eine schriftliche Prüfung auf grundlegendem Anforderungsniveau ausgeschlossen ist.57 Tabelle 15 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
Ausblick
Aktuell sind keine verbindlichen Änderungen bezüglich der informatischen Bildung veröffentlicht.
Informationen aus der Studie "Informatikunterricht: Lückenhaft und unterbesetzt" (Stifterverband, 2022)
- Grunddaten zu Informatik an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen8
Schulen mit Informatik-unterricht | Lehrkräfte mit Inf-Lehrbefähigung | Lehrerinnen mit Inf-Lehrbefähigung | Klassen/Kurse/Einheiten mit Informatik | Erreichte Schüler*innen | Unterrichtsstunden Informatik | Zeitraum | Quelle |
34 | 87 | 23 | k. A. | k. A. | k. A. | 21/22 | IQHB |
- Eckdaten zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Schulen | Lehrkräfte (VZ/TZ) | Lehrerinnen (VZ/TZ) | Frauenanteil | Schüler*innen | Klassen (ohne Kurse in Sek II) | Unterrichtsstunden |
94 | 3.390 | 2.691 | 79,38 | 44.423 | 1.667 | 81.338 |
Fußnoten Informatik-Monitor
49 §§ 16–18, 20 SchulG-HB 2021.
50 Anlage 1 OSVO-HB 2016; Anlage 1 OSVO-HB 2014.
51 § 7 (1) GyOVO-HB 2019.
52 § 10 (2), (7) ebd.
53 § 8 (1) ebd.
54 § 9 (2) Nr. 1 APV-HB 2022.
55 § 9 (2) Nr. 2–3, § 9a (3) ebd.
56 § 9a (4) ebd.
57 § 9a (3) ebd.
Fußnoten der Stifterverband-Studien
8 Alle Angaben beziehen sich nur auf öffentliche Schulen.