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Informatikunterricht in Berlin

Allgemeinbildendes Schulwesen

Der Primarbereich umfasst die Grundschule und die Gemeinschaftsschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 6. Im Sekundarbereich I existieren mit der Integrierten Sekundarschule, der Gemeinschaftsschule und dem Gymnasium drei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 7 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). An der Gemeinschaftsschule stellt die Jahrgangsstufe 11 die Einführungsphase dar, die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Berlin zeigt Abbildung 3.27

Curriculare Vorgaben

Für das Fach ITG (Informationstechnischer Grundkurs) liegt ein Fachbrief vor, der entsprechende Kompetenzen formuliert, wobei anteilig Inhalte mit Informatikbezug benannt werden (SBJF-BE 2013). Für alle Schulformen liegt ein gemeinsamer Lehrplan für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor (SBJF-BE 2015). Für die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ebenfalls ein Lehrplan für das Fach Informatik vor (SBJF-BE 2022). Darüber hinaus existiert ein schulform- und fächerübergreifendes Basiscurriculum Medienbildung für die Jahrgangsstufen 1 bis 10, das keine expliziten Inhalte mit informatischem Bezug aufweist (SBJF-BE o. D.). Außerdem liegt ein Wahlfachkurs „Digitale Welten“ für die Qualifikationsphase vor, der keine expliziten Inhalte mit informatischem Bezug benennt und auf eine vertiefende Medienbildung abzielt (SBJF-BE 2018). Tabelle 7 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Sekundarbereich I

Schulformübergreifend wird der Informationstechnische Grundkurs (ITG) im Umfang von einer Wochenstunde als eigenständiges Fach unterrichtet oder an ein Pflicht- oder Wahlpflichtfach angegliedert, wobei dies unter Nutzung einer Profilstunde in der Jahrgangsstufe 7 oder 8 erfolgt.28 Das Wahlpflichtfach Informatik wird an allen Schularten in der Regel dreistündig in der Jahrgangsstufe 9 oder 10 bzw. zweistündig in den Jahrgangsstufen 9 und 10 angeboten.29 Der eigenständige Informatikunterricht für den Sekundarbereich I ist in Tabelle 8 zusammengefasst.

Gymnasiale Oberstufe

In Jahrgangsstufe 11, Einführungsphase an der Integrierten Sekundarschule und an der Gemeinschaftsschule, kann das Wahlpflichtfach Informatik im Umfang von zwei bis drei Wochenstunden angeboten und belegt werden.30 In der Qualifikationsphase kann Informatik sowohl dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) als auch fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) angeboten und belegt werden.31 Bezüglich der Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es eine Naturwissenschaft nicht ersetzen kann.32

In einem Grundkurs Informatik kann als drittes Prüfungsfach eine schriftliche, als viertes Prüfungsfach eine mündliche oder als fünftes Prüfungsfach eine Präsentationsprüfung bzw. eine besondere Lernleistung abgelegt werden.33 Im Leistungskurs Informatik findet eine schriftliche Prüfung statt.34 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern praktisch gleichgestellt, da es zwar formal nicht als erstes Prüfungsfach gewählt und damit eine Naturwissenschaft nicht ersetzen kann, jedoch ist die Wahl als zweites bis fünftes Prüfungsfach möglich.35 Tabelle 9 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.


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Ausblick

Aktuell sind keine verbindlichen Änderungen bezüglich der informatischen Bildung veröffentlicht.


Informationen aus der Studie "Informatikunterricht: Lückenhaft und unterbesetzt" (Stifterverband, 2022)

  • Grunddaten zu Informatik an weiterführenden allgemeinbindenden Schulen8
Schulen mit Informatik-unterrichtLehrkräfte mit Inf-LehrbefähigungLehrerinnen mit Inf-LehrbefähigungKlassen/Kurse/Einheiten mit InformatikErreichte Schüler*innenUnterrichtsstunden InformatikZeitraumQuelle

205

495

155

k. A.

k. A.

4.209

21/22

SenBJF

  • Eckdaten zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
SchulenLehrkräfte (VZ/TZ)Lehrerinnen (VZ/TZ)FrauenanteilSchüler*innenKlassen (ohne Kurse in Sek II)Unterrichtsstunden  

416

18.774

12.054

64,21

194.313

6.491

366.745

  

 

Fußnoten Informatik-Monitor


27 §§ 17, 20, 22, 23, 26 SchulG-BE 2019. 
28 SekIVO-BE 2021, § 11 (4).
29 § 10 (1)–(2), Anlagen 1 und 2 ebd. 
30 § 17 (1), Anlage 1b VOGO-BE 2021. 
31 § 19 (1) Nr. 3, § 20 (1) ebd.
32 § 25 (1) ebd.
33 § 23 (1), (3) ebd. 
34 § 23 (1) ebd.
35 § 23 (4) ebd.

 

Fußnoten der Stifterverband-Studien


Alle Angaben beziehen sich nur auf öffentliche Schulen.