Informatikunterricht in Sachsen

Angebot des Informatikunterrichts
Sowohl an der Oberschule als auch am Gymnasium wird das Fach Informatik jeweils einstündig in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 unterrichtet.1
Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.
| JAHRGANGSSTUFEN | ||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |
| Oberschule | — | — | P | P | P | P |
| Gymnasium | — | — | P | P | P | P |
| ANMERKUNGEN | P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben | |||||
Nachweise
1 Verwaltungsvorschrift Stundentafeln, Ziffer V und Anlage 3a, Ziffer VI und Anlage 4a. [Web]
In der Qualifikationsphase kann Informatik zweistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkursfach) angeboten und belegt werden. Die Belegung von Informatik auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskursfach) ist an ausgewählten Gymnasien möglich.1
Bei den Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt, da durch Informatik eine Naturwissenschaft ersetzt werden kann, sofern wenigstens eine klassische Naturwissenschaft belegt wurde (Ersetzungsregelung).2
Im Grundkursfach Informatik kann eine mündliche Prüfung stattfinden oder ersatzweise eine besondere Lernleistung eingebracht werden, eine durchgehende Belegung vorausgesetzt.3 Wird Informatik als Leistungskursfach belegt, ist eine schriftliche Prüfung möglich.4
Informatik kann ausschließlich als mündliches Prüfungsfach gewählt werden und ist in dieser Hinsicht den anderen Naturwissenschaften nicht gleichgestellt.5
Die schriftlichen Abiturprüfungsaufgaben im Fach Leistungskurs Informatik werden zentral erstellt. Die Prüfungsaufgaben enthalten im verbindlichen Prüfungsteil B eine oder mehrere Aufgaben mit praktischem Anteil. Zugelassene Hilfsmittel sind über ein generell erlaubtes Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung hinaus in Prüfungsteil B: modulares Mathematiksystem, eine mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB, Dokumentationen für SQL und Python 3 und Java sowie ein für die Prüfung zugelassener Computer mit entsprechender Umgebung.6
Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
| BELEGUNG | ABITURPRÜFUNGEN | ||||||
| E | QgA | QeA | MINT-Gleichstellung | S | M | A | MINT-Gleichstellung |
| Pa | II | —b | nein | —b | ja | ja | nein |
| ANMERKUNGEN | E = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen a Informatik in Jgst. 10b seit dem Schuljahr 2023/24 an drei M.I.T.-Gymnasien möglich | ||||||
Nachweise
1 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA), § 41 (1), § 39. [Web]
2 Ebd., § 41 (3).
3 Ebd., § 45, § 47, § 48 (8).
4 Ebd., § 50 (2).
5 Ebd., § 48 (2), (6).
5 Expertenauskunft aus dem Bundesland.
Für das interdisziplinäre Fach „Technik/Computer“ liegen Lehrpläne für die Jahrgangsstufen 5 bis 6 an der Oberschule sowie am Gymnasium vor, die anteilig Kompetenzen aus den Bereichen der Medienbildung sowie aus der informatischen Bildung benennen.1, 2
Für die Oberschule liegt ein Lehrplan aus dem Jahr 2022 für das Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor.3
Für das Gymnasium liegt ein Lehrplan aus dem Jahr 2022 für das Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 12 vor.4
Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
| SEKUNDARSTUFE I | OBERSTUFE | ||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11E | QgA | QeA | |
| Oberschule | ia | ia | pb | pb | pb | pb | — | — | — |
| Gymnasium | ia | ia | pb | pb | pb | pb | — | pc | — |
| ANMERKUNGEN | p eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben 11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau a Technik/Computerb Pflichtfach Informatikc Informatik (Oberstufe) | ||||||||
Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Oberschule, dem Gymnasium und der Gemeinschaftsschule drei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst am Gymnasium Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Der Vollständigkeit halber ist die Gemeinschaftsschule nachfolgend abgebildet, wird jedoch im weiteren Verlauf nicht gesondert betrachtet, weil in dieser Schulart bildungsgangspezifisch nach den Lehrplänen von Oberschule und Gymnasium unterrichtet wird. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Sachsen zeigt nachfolgende Abbildung 1.1
| G8 | G9 | ||||||||||||||||||
| 13 | |||||||||||||||||||
| 12 | 12 | ||||||||||||||||||
| 11 | 11 | ||||||||||||||||||
| 10 | 10 | ||||||||||||||||||
| 9 | 9 | ||||||||||||||||||
| 8 | 8 | ||||||||||||||||||
| 7 | 7 | ||||||||||||||||||
| 6 | Oberschule | Gymnasium | Gemeinschaftsschule | 6 | |||||||||||||||
| 5 | 5 | ||||||||||||||||||
| 4 | 4 | ||||||||||||||||||
| 3 | 3 | ||||||||||||||||||
| 2 | Grundschule | Gemeinschaftsschule | 2 | ||||||||||||||||
| 1 | 1 | ||||||||||||||||||
Nachweise
1 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG), §§ 4–7. [Web]
Aktuell sind keine verbindlichen Änderungen hinsichtlich der informatischen Bildung veröffentlicht.
Kennzahlen zum Informatikunterricht
Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.
| * | Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache |
| Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Biologie, Chemie, Physik; Gymnasium: Technik-Computer | |
| Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Geschichte, Geografie, Ethik, Religion, Gemeinschaftskunde-Rechtserziehung-Wirtschaft; Oberschule: Wirtschaft-Technik-Haushalt-Soziales | |
| Ästhetischer Bereich/Sport: Bildende Kunst, Musik, Sport | |
| Profil−/Wahlpflichtbereich: Gymnasium: Profilstunden |
Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.
| I. | Anteil SuS mit Informatik in der Sek II | 43 % | ||
| davon weiblich | 39 % | |||
| II. | Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik | 6 % | ||
| davon weiblich | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024
Quellen:
Kultusministerkonferenz: I
Sächsisches Staatsministerium für Kultus: II
Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.
| I. | Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ... | 1453 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | 597 | ||
| nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik | 225 | ||
| einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft | 556 | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | 75 | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 0 | ||
| II. | Anteil Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften | 9 % | |
| davon weiblich | 37 % | ||
| III. | Anteil Informatiklehrkräfte, die Informatikunterricht in der Sek II erteilen dürfen, an allen Lehrkräften | 1,9 % | |
| davon weiblich | 29 % | ||
| IV. | Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … | 7 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | 4 | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | 3 | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 0 |
Referenzjahr:
Schuljahr 2024/2025
Quellen:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.
Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Weiterbildungen bestehender Lehrkräfte in Informatik als weiteres Fach sind eine wichtige Quelle für neue Informatiklehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung oder der Ausbau des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.
Studium
| I. | Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik | 63 | |
| davon weiblich | 15 | ||
| II. | Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik | 20 | |
| davon weiblich | 1 |
Weiterbildung
| III. | Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich | 19 | |
| davon weiblich | 7 | ||
| IV. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich | 18 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe | 0 | ||
| V. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich | 11 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse | 0 |
Referenzjahr:
Jahre 2024/2025: I, II
Schuljahr 2024/2025: III, IV, V
Quellen:
Statistisches Bundesamt: I, II
Sächsisches Staatsministerium für Kultus: III, IV, V
