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Informatikunterricht in Nordrhein-Westfalen

Angebot des Informatikunterrichts

An allen allgemeinbildenden Schularten wird das Pflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 unterrichtet.1, 2, 3, 4

Hauptschulen können im Wahlpflichtbereich in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 das Fach Informatik im Gesamtumfang von bis zu acht Wochenstunden anbieten.1

An der Realschule kann in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts im Gesamtumfang von 14 Wochenstunden das Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.2 In der Regel findet dieses durchgängig dreistündig statt.5

An den Gesamt- und Sekundarschulen kann im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Gesamtumfang von zwölf Wochenstunden ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.3 In der Regel findet dieses durchgängig dreistündig statt.5

An Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang wird Informatik im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Gesamtumfang von sechs Wochenstunden eigenständig oder als Kombinationsfach verbindlich angeboten.4

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen
 JAHRGANGSSTUFEN
 5678910
HauptschulePP[IIIII III]a
RealschulePP[IIIII IIIII IIII]a
SekundarschulePP[IIIII IIIII II]a
GesamtschulePP[IIIII IIIII II]a
GymnasiumPP[IIIII I]a
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
a maximales Gesamtkontingent für den Wahlpflichtbereich

Nachweise

1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I), § 14 (4). [Web]
2 Ebd., § 15 (2), (5), Anlage 5. [Web]
3 Ebd., § 19 (2), (3), § 20 (2), (3), Anlagen 5 und 8. [Web]
4 Ebd., § 17 (3). [Web]
5 Auskunft Expertenkreis aus dem Bundesland.

In der Einführungsphase kann ein dreistündiger Grundkurs Informatik angeboten und belegt werden.1

In der Qualifikationsphase kann Informatik sowohl dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) als auch fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) angeboten und belegt werden.2

Bei den Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.3

In einem Leistungskursfach Informatik wird grundsätzlich schriftlich geprüft. In einem Grundkursfach Informatik kann entweder eine schriftliche oder eine mündliche Prüfung erfolgen.4

Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt.5

Die schriftlichen Abituraufgaben im Fach Informatik werden in Nordrhein-Westfalen zentral gestellt. Die Schulen erhalten jeweils einen Aufgabensatz für den Grundkurs und einen für den Leistungskurs. Beide Aufgabensätze enthalten vier Aufgaben. Die Fachlehrkraft wählt aus den vier Aufgaben des entsprechenden Aufgabensatzes im Grundkurs zwei Aufgaben und im Leistungskurs drei Aufgaben aus. Eine Aufgabenauswahl durch die Schülerinnen und Schüler ist nicht vorgesehen.6

Der Einsatz eines Computers ist für die Bearbeitung der schriftlich Abituraufgaben nicht vorgesehen. Gemäß der landesweiten Vorgaben sind ausschließlich folgende Hilfsmittel zugelassen:
Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung, wissenschaftlicher Taschenrechner oder CAS/MMS (Computer-Algebra-System/modulares Mathematiksystem).6

 

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

 

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
IIIaIIIIIIIIneinjajanein
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a Grundkurs Informatik (Einführungsphase G9)

Nachweise

1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt), § 6 (1), 8 (2). [Web]
2 Ebd., § 6 (1), § 11.
3 Ebd., § 11 (5).
4 Ebd., § 21 (2).
5 Ebd., § 12 (1), (2), (4).
6 Expertenauskunft aus dem Bundesland.

Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 aller Schulformen liegt ein Kernlehrplan für das Pflichtfach Informatik vor.1

Für die Hauptschule, die Realschule, die Sekundarschule und die Gesamtschule liegen Lehrpläne für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor.2, 3, 4

Für die Jahrgangsstufen 9 bis 10 am Gymnasium liegt ein Lehrplan für das Wahlpflichtfach Informatik vor.5

Für die Einführungsphase und die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Lehrplan für das Fach Informatik vor.6

Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

 

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Nordrhein-Westfalen
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Hauptschulepapapbpbpbpb
Realschulepapapapbpbpb
Sekundarschulepapapapbpbpb
Gesamtschulepapapbpbpbpbpcpcpc
Gymnasiumpapapbpbpcpcpc
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben
11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau
a Pflichtfach Informatikb Wahlpflichtfach Informatikc Informatik (Oberstufe)

Nachweise

1 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Klasse 5 und 6 in Nordrhein-Westfalen. Informatik. [Web] [PDF]
2 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Hauptschule in Nordrhein-Westfalen. Wahlpflichtfach Informatik. [Web] [PDF]
3 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Realschule in Nordrhein-Westfalen. Wahlpflichtfach Informatik. [Web] [PDF]
4 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Gesamtschule/Sekundarschule in Nordrhein-Westfalen. Wahlpflichtfach Informatik. [Web] [PDF]
5 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Gymnasium in Nordrhein-Westfalen. Wahlpflichtfach Informatik. [Web] [PDF]
6 Kernlehrplan für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. Informatik. [Web] [PDF]

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Primarbereich. Im Sekundarbereich I existieren mit der Hauptschule, der Realschule, der Sekundarschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium fünf verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gesamtschule die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zeigt nachfolgende Abbildung.1

G8G9
    13
12    12
11    11
10          10
9     9
8     8
7     7
6HauptschuleRealschuleSekundarschuleGesamtschuleGymnasium6
5     5
4   4
3   3
2Grundschule2
1 1

Nachweise

19 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG), § 4 (1), §§ 5–7a [Web] [PDF]

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Das Projekt „Informatik an Grundschulen (IaG)“ mit Kindern der Jahrgangsstufen 3 und 4 hatte die Vermittlung informatischer Grundkonzepte zum Ziel. Es liegt eine entsprechende Handreichung für Lehrkräfte vor.1

Im Rahmen der weiterentwickelten Lehrpläne für die Grundschule werden in den Fächern Mathematik und Sachunterricht explizit Kompetenzerwartungen und Inhalte ausgewiesen, die im fachlichen Kontext zur Stärkung der informatischen Bildung insbesondere in den Klassen 3 und 4 beitragen.

Damit erfolgt bereits in der Grundschule eine altersgerechte erste Begegnung mit informatischen Inhalten, an welche im Rahmen des Pflichtfachs Informatik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 angeknüpft werden kann.

Nachweise

1 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Informatik an Grundschulen. [Web]

Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen.  Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.

* Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Nawi (kombiniert); Sekundarschule, Gesamtschule: Technik 
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Ethik, Religion, Gewi (kombiniert); Hauptschule: Wirtschaft und Arbeitswelt; Sekundarschule, Gesamtschule: Hauswirtschaft 
 Ästhetischer Bereich/Sport: Kunst/Musik/Darstellendes Spiel (kombiniert), Sport
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtunterricht; außer Gymnasium: Poolstunden

 

Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.

I.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II  16 %
  davon weiblich 27 %
II.Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik1  3 %
  davon weiblich 14 %

Fußnoten:
1 Ohne Weiterbildungskollegs und Förderschulen

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024: I, II

Quellen: 
Kultusministerkonferenz: I
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen: II

 

Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.

I.Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch1 ... 2730
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 

1201

 nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik 1056
 einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft 135
 Quer- oder Seiteneinstieg 234
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 104
II.Anteil Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften1 3 %
 davon weiblich 32 %
III.Anteil Informatiklehrkräfte, die Informatikunterricht in der Sek II erteilen dürfen, an allen Lehrkräften1 1,7 %
 davon weiblich 30 %
IV.Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … 51
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 31
 Quer- oder Seiteneinstieg 20
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 0

Fußnoten:
1 Einschließlich Referendarinnen und Referendare

Referenzjahr:
Schuljahr 2024/2025

Quellen: 
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen

* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.

Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Weiterbildungen bestehender Lehrkräfte in Informatik als weiteres Fach sind eine wichtige Quelle für neue Informatiklehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung oder der Ausbau des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.

Studium

I.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik 218
 davon weiblich 68
II.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik 64
 davon weiblich 14

Weiterbildung

III.Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich 246
 davon weiblich 99
IV.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich1 177
 davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe 49
V.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich1 55
 davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse 18

Fußnoten:
1 Voraussichtliche Anzahl zum Ende des Schuljahres 2024/2025

Referenzjahr:
Jahre 2024/2025: I, II
Schuljahr 2024/2025: III, IV, V

Quellen: 
Statistisches Bundesamt: I, II
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen: III, IV, V