Informatikunterricht in Niedersachsen

Angebot des Informatikunterrichts
An allen allgemeinbildenden Schularten wird seit dem Schuljahr 2024/25 das Pflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 und 10 unterrichtet.1, 2, 3, 4
An der Hauptschule kann in den Jahrgangsstufen 6 bis 10 ein zweistündiges Wahlpflichtfach Informatik angeboten werden.1
An der Realschule kann in den Jahrgangsstufen 6 bis 10 ein zweistündiges Wahlpflichtfach Informatik angeboten werden, in den Klassen 9 und 10 ist stattdessen auch ein vierstündiges Schwerpunktangebot möglich.1
An der Oberschule kann in den Jahrgangsstufen 6 bis 10 ein zweistündiges Wahlpflichtfach Informatik angeboten werden, in den Klassen 9 und 10 ist stattdessen auch ein vierstündiges Schwerpunktangebot möglich.1
An der Kooperativen Gesamtschule kann Informatik ab Jahrgangsstufe 7 jeweils zweistündig angeboten werden.2
An der Integrierten Gesamtschule kann Informatik ab Jahrgangsstufe 6 abhängig vom Bildungsgang jeweils zweistündig im Wahl- oder Wahlpflichtbereich angeboten und belegt werden.3
Am Gymnasium ohne Schwerpunktsetzung kann nach Stundentafel 1 ein zweistündiges Wahlfach Informatik angeboten und belegt werden.4 Nach Stundentafel 2 (Profilunterricht) kann unter Verwendung von drei Profilstunden in Klasse 8 sowie je vier Profilstunden in den Klassen 9 und 10 ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.4 Am Gymnasium mit mathematisch-naturwissenschaftlichem Schwerpunkt werden drei Profilstunden in Klasse 8 sowie je vier Profilstunden in den Klassen 9 und 10 verwendet, um interdisziplinären Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern oder in Informatik anzubieten.4
Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.
| JAHRGANGSSTUFEN | ||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |||
| Hauptschule | — | II | II | II | P Ia | P Ia | ||
| Realschule | — | II | II | II | P Ia | P Ia | ||
| Oberschule | — | II | II | II | P Ia | P Ia | ||
| Kooperative Gesamtschule | — | — | II | II | P Ia | P Ia | ||
| Integierte Gesamtschule | — | —b | —b | —b | Pb | Pb | ||
| GymnasiumStundentafel 1 | — | —c | —c | —c | Pc | Pc | ||
| GymnasiumStundentafel 2 | — | — | — | —d | Pd | Pd | ||
| ANMERKUNGEN | P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben a Wahlpflichtfach Informatik zusätzlich möglichb abhängig vom Bildungsgang Wahlpflicht- oder Wahlfach (zusätzlich) möglichc Wahlfach Informatik zusätzlich möglichd Schwerpunktfach Informatik möglich | |||||||
In der Einführungsphase kann Informatik als zweistündiges Wahlpflichtfach angeboten und belegt werden. Ergänzend kann Informatik im Rahmen eines dreistündigen Wahlpflichtangebots anstatt einer zweiten Fremdsprache ein- oder zweistündig angeboten und belegt werden.1
In der Qualifikationsphase kann Informatik im Rahmen des mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunktes durchgängig fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (zweites Schwerpunktfach) oder dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Ergänzungsfach) angeboten und gewählt werden. Bei gesellschaftswissenschaftlicher oder sportlicher Schwerpunktsetzung kann Informatik in der Qualifikationsphase für mindestens zwei Schulhalbjahre dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Ergänzungsfach) angeboten und belegt werden. Im sprachlichen sowie im musisch-künstlerischen Schwerpunkt kann Informatik nur zusätzlich im Wahlbereich belegt werden.2
Bei den Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nur im mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt praktisch gleichgestellt, weil es diese ersetzen kann.3
Im Schwerpunktfach Informatik wird grundsätzlich schriftlich geprüft. Am Gymnasium mit naturwissenschaftlich-mathematischem Schwerpunkt kann das Ergänzungsfach Informatik als drittes, schriftliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn es in der Qualifikationsphase im Umfang von fünf Wochenstunden durchgehend belegt wird und eine Teilnahme bereits in der Einführungsphase erfolgt ist. Ein Ergänzungsfach Informatik kann als viertes, schriftliches Prüfungsfach oder fünftes, mündliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn es durchgehend seit der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase im Umfang von drei Wochenstunden belegt wurde. Alternativ kann dabei das vierte Prüfungsfach eine besondere Lernleistung darstellen, im fünften Prüfungsfach kann eine Präsentationsprüfung erfolgen.4
Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern ausschließlich im mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt gleichgestellt.5
Die schriftlichen Abiturprüfungsaufgaben im Fach Informatik werden zentral vorgegeben. Grundlage sind die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Informatik, konkretisiert durch das Kerncurriculum Informatik.6, 7 Sämtliche im Kerncurriculum genannten inhaltlichen und prozessorientierten Kompetenzen sind für die schriftliche Abiturprüfung verbindlich.
Praktische Prüfungsanteile in der schriftlichen Abiturprüfung sind nicht vorgesehen – es dürfen keine Aufgaben gestellt werden, für die der Einsatz eines Rechners erforderlich ist.8 Die Verwendung eines Taschenrechners oder einer Formelsammlung ist in der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Informatik nicht zulässig. Als Hilfsmittel ist ein zentral vorgegebenes Informationsblatt in ausgedruckter Form zulässig; darauf werden beispielsweise Operationen auf abstrakten Datentypen und die Notation von Datenbankabfragen zusammenfasst.8
Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
| BELEGUNG | ABITURPRÜFUNGEN | ||||||
| E | QgA | QeA | MINT-Gleichstellung | S | M | A | MINT-Gleichstellung |
| IIa | IIIb | IIIIIc | jad | ja | ja | ja | jad |
| ANMERKUNGEN | E = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen a Wahlpflichtfach Informatik; ergänzend I/II als weiteres Wahlpflichtangebot möglichb Ergänzungsfach im gesellschaftswissenschaftlichen, mathematisch-naturwissenschaftlichen oder sportlichen Schwerpunkt; IIin anderen Schwerpunktenc Schwerpunktfach im mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunktd Mathematisch-naturwissenschaftlicher Schwerpunkt | ||||||
Nachweise
1 Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO), §§ 8 (1), (3), Anlage 1. [Web]
2 Ebd., §§ 10 (2), 12 (1), Anlage 2: Fußnote 13.
3 Ebd.
4 Ebd., § 11 (2), (3), (9).
5 Ebd., § 11 (3), Anlage 2.
6 Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Informatik (EPA vom 01.12.1989 i.d.F. vom 05.02.2004). [Web]
7 Curriculare Vorgaben für allgemein bildende Schulen und berufliche Gymnasien. Informatik. Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung. [Web]
8 Informationen zum Zentralabitur. Bildungsportal Niedersachsen. [Web]
Für das Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 liegt ein schulartübergreifendes Kerncurriculum vor.1
Für die Einführungsphase und die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Kerncurriculum für das Fach Informatik vor.2
Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
| SEKUNDARSTUFE I | OBERSTUFE | ||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11E | QgA | QeA | |
| Hauptschule | pa | pa | pa | pb | pb | pa | — | — | — |
| Realschule | pa | pa | pa | pa | pa | pa | — | — | — |
| Oberschule | pa | pa | pa | pa | pa | pa | — | — | — |
| Koop./ Integr. Gesamtschule | pa | pa | pa | pa | pa | pa | pb | pb | pb |
| Gymnasium | pa | pa | pa | pa | pa | pa | pb | pb | pb |
| ANMERKUNGEN | p eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben 11E = Einführungsphase (G9) QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes Anforderungsniveau QeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau a Informatik (Sekundarstufe I)b Informatik (Oberschule) | ||||||||
Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Hauptschule, der Realschule, der Oberschule, der Gesamtschule (integrierte bzw. kooperative Form) und dem Gymnasium fünf verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gesamtschule sowie am Gymnasium die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen zeigt nachfolgende Abbildung.1
| G8 | G9 | ||||||||||||
| 13 | |||||||||||||
| 12 | 12 | ||||||||||||
| 11 | 11 | ||||||||||||
| 10 | 10 | ||||||||||||
| 9 | 9 | ||||||||||||
| 8 | Kooperative/ | 8 | |||||||||||
| 7 | Integrierte | 7 | |||||||||||
| 6 | Hauptschule | Realschule | Oberschule | Gesamtschule | Gymnasium | 6 | |||||||
| 5 | 5 | ||||||||||||
| 4 | 4 | ||||||||||||
| 3 | 3 | ||||||||||||
| 2 | Grundschule | 2 | |||||||||||
| 1 | 1 | ||||||||||||
Nachweise
1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG). [Web]
Aktuell sind keine verbindlichen Änderungsvorhaben hinsichtlich der informatischen Bildung veröffentlicht.
Kennzahlen zum Informatikunterricht
Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.
| * | Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache |
| Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Gymnasium: Biologie, Chemie, Physik; außer Gymnasium: Nawi (kombiniert) | |
| Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Ethik, Religion; Hauptschule, Realschule, Oberschule: Wirtschaft-Technik-Hauswirtschaft; Integrierte Gesamtschule: Arbeit-Wirtschaft-Technik; Gymnasium: Geschichte, Geografie, Politik-Wirtschaft; außer Gymnasium: Gewi (kombiniert) | |
| Ästhetischer Bereich/Sport: Sport; Gymnasium: Bildende Kunst, Musik; Kunst/Musik/Darstellendes Spiel (kombiniert) | |
| Profil−/Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtstunden, Poolstunden; Gymnasium: Profilstunden |
Bemerkung:
Die Stundentafeln der Kooperativen Gesamtschule orientieren sich an den Bildungsgängen Hauptschule, Realschule und des Gymnasiums.
Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.
| I. | Anteil SuS mit Informatik in der Sek II | 8 % | ||
| davon weiblich | 20 % | |||
| II. | Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik | 4 % | ||
| davon weiblich | 19% |
Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024: I, II
Quellen:
Kultusministerkonferenz: I
Niedersächsisches Kultusministerium: II
Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.
| I. | Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ... | 510 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik1 | 458 | ||
| nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik | — | ||
| einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft | 0 | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | 47 | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 5 | ||
| II. | Anteil Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften | 1 % | |
| davon weiblich | 27 % | ||
| III. | Anteil Informatiklehrkräfte, die Informatikunterricht in der Sek II erteilen dürfen, an allen Lehrkräften | 1,1 % | |
| davon weiblich | 27 % | ||
| IV. | Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … | 15 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | 12 | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | 3 | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 0 |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Fußnote:
1 Inklusive nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik
Referenzjahr:
Schuljahr 2024/2025
Quellen:
Niedersächsisches Kultusministerium
* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.
Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Weiterbildungen bestehender Lehrkräfte in Informatik als weiteres Fach sind eine wichtige Quelle für neue Informatiklehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung oder der Ausbau des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.
Studium
| I. | Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik | 3 | |
| davon weiblich | 0 | ||
| II. | Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik | 23 | |
| davon weiblich | 8 |
Weiterbildung
| III. | Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich | 50 | |
| davon weiblich | 23 | ||
| IV. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich | 49 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe | — | ||
| V. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich | 35 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Referenzjahr:
Jahre 2024/2025: I, II
Schuljahr 2024/2025: III, IV, V
Quellen:
Statistisches Bundesamt I, II
Niedersächsisches Kultusministerium: III, IV, V
