Informatikunterricht in Hamburg

Angebot des Informatikunterrichts
An Stadtteilschulen und Gymnasien sind seit dem Schuljahr 2025/26 vier Wochenstunden Informatik verpflichtend. Über die Verteilung der vier Stunden auf die Jahrgangsstufen 7 bis 10 entscheiden die Schulen. Darüber hinaus kann das Fach Informatik im Wahlpflichtbereich angeboten werden.1
Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.
| JAHRGANGSSTUFEN | ||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |
| Stadtteilschule | — | — | [PPPP]a[I]b | |||
| Gymnasium | — | — | [PPPP]a[I]b | |||
| ANMERKUNGEN | P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben a Gesamtstundenkontingent für die Jgst. 7 bis 10b zusätzlich Wahlpflichtunterricht mögl. | |||||
Nachweise
1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy), § 38 (3), § 41, Anlage 4. [Web]
An der Stadtteilschule kann in Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) Informatik als Wahlpflichtfach im im Umfang von insgesamt zwei bis vier Wochenstunden angeboten werden.1
In der Qualifikationsphase kann an der Stadtteilschule und am Gymnasium Informatik zweistündig im Wahlpflichtbereich auf grundlegendem Niveau oder in einem entsprechenden Profilbereich als mindestens vierstündiges profilgebendes Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau bzw. als zweistündiges profilbegleitendes Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden.2
Durch eine Belegung des Faches Informatik kann nicht die Belegverpflichtung für die Naturwissenschaften erfüllt werden. Insofern ist das Fach Informatik den Fächern der Naturwissenschaften nicht gleichgestellt.3
In einem profilgebenden Fach findet eine schriftliche Prüfung statt. Wird ein profilbegleitendes Fach belegt, kann eine schriftliche Prüfung, eine mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung absolviert sowie alternativ eine besondere Lernleistung eingebracht werden.4
Die Schriftlichen Abiturprüfungen für das grundlegende und das erhöhte Anforderungsniveau in Hamburg werden zentral entwickelt und sind landesweit einheitlich. Derzeit sind in der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Informatik keine praktischen Anteile zulässig. Dabei sind folgende Hilfsmittel zulässig: Taschenrechner (nicht programmierfähig, nicht grafikfähig) und Rechtschreibwörterbuch.
Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern grundsätzlich gleichgestellt.5
Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
| BELEGUNG | ABITURPRÜFUNGEN | ||||||
| E | QgA | QeA | MINT-Gleichstellung | S | M | A | MINT-Gleichstellung |
| IIa, b | III | IIIII | nein | ja | ja | ja | ja |
| ANMERKUNGEN | E = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen a am Gymnasium P möglichb Wahlpflichtfach Informatik aus Jahrgangsstufe 10 bzw. 11 möglich; bis zu IIII möglich | ||||||
Nachweise
1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH), § 36. [Web]
2 Ebd., § (3), § 7 (1).
3 Ebd., § 7 (2).
4 Ebd., § 20 (2).
5 Ebd., § 20 (2).
Für die Stadtteilschule und das Gymnasium liegen jeweils Bildungspläne für das Fach „Naturwissenschaften/Technik“ in den Jahrgangsstufen 5 und 6 vor, die mit dem Themenfeld „Informatik“ anteilig Inhalte mit Informatikbezug benennen.1, 2
Für die Stadtteilschule formuliert ein weiterer Bildungsplan für das Lernfeld „Naturwissenschaften und Technik“ in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 ebenfalls anteilig informatische Kompetenzen im Themenbereich „Informatik" für die Jahrgangsstufen 5 und 6.3
Darüber hinaus liegen Bildungspläne für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 11 an der Stadtteilschule sowie in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 am Gymnasium vor, welche die Grundlage für das Pflichtfach und das Wahlpflichtfach sind.4, 5
Für Informatik in der gymnasialen Oberstufe liegt ein Bildungsplan für die Qualifikationsphase (Studienstufe) vor.6
Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
| SEKUNDARSTUFE I | OBERSTUFE | ||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11E | QgA | QeA | |
| Stadtteilschule | ia,b | ia,b | p | p | p | p | p | pc | pc |
| Gymnasium | ia | ia | p | p | p | p | — | pc | pc |
| ANMERKUNGEN | p eigenständiges Fachi interdisziplinäres Fach— = nicht gegeben 11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau a Naturwissenschaften/Technikb Naturwissenschaften und Technik (Lernbereich)c Informatik (Studienstufe) | ||||||||
Nachweise
1 Bildungsplan Stadtteilschule. Jahrgangsstufen 5–6. Naturwissenschaften/Technik. [Web]
2 Bildungsplan Gymnasium. Jahrgangsstufen 5–6 .Naturwissenschaften/Technik. [PDF]
3 Bildungsplan Stadtteilschule. Jahrgangsstufen 7–10. Lernbereich Naturwissenschaften und Technik. [Web]
4 Bildungsplan Stadtteilschule. Jahrgangsstufen 7–11. Informatik. [Web]
5 Bildungsplan Gymnasium. Sekundarstufe I. Informatik. [Web]
6 Bildungsplan Studienstufe. Informatik. [Web]
Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Stadtteilschule und dem Gymnasium zwei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). An der Stadtteilschule mit gymnasialer Oberstufe bildet die Jahrgangsstufe 11 die Einführungsphase und die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Hamburg zeigt nachfolgende Abbildung.1
| G8 | G9 | ||||||
| 13 | |||||||
| 12 | 12 | ||||||
| 11 | 11 | ||||||
| 10 | 10 | ||||||
| 9 | 9 | ||||||
| 8 | 8 | ||||||
| 7 | 7 | ||||||
| 6 | Stadtteilschule | Gymnasium | 6 | ||||
| 5 | 5 | ||||||
| 4 | 4 | ||||||
| 3 | 3 | ||||||
| 2 | Grundschule | 2 | |||||
| 1 | 1 | ||||||
Nachweise
1 Hamburg.de (2023). Rabe: Informatik soll Pflichtfach in der Mittelstufe werden. Vom 10. Oktober 2023. [Web]
Kennzahlen zum Informatikunterricht
Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.
| * | Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache |
| Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Naturwissenschaften, Technik | |
| Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Ethik, Religion, Gesellschaftswissenschaften (kombiniert); Stadtteilschule: Arbeit und Beruf | |
| Ästhetischer Bereich/Sport: Bildende Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Sport | |
| Profil−/Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtstunden, Poolstunden |
Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.
| I. | Anteil SuS mit Informatik in der Sek II | 22 % | ||
| davon weiblich | 37 % | |||
| II. | Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik | 2 % | ||
| davon weiblich | 19 % |
Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024: I
Schuljahr 2024/2025: II
Quellen:
Kultusministerkonferenz: I
Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg: II
Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent liegen.* Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.
| I. | Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch1 ... | 379 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | 141 | ||
| nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik | 157 | ||
| einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft | 58 | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | 23 | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 0 | ||
| II. | Anteil Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften1 | 3 % | |
| davon weiblich | — | ||
| III. | Anteil Informatiklehrkräfte, die Informatikunterricht in der Sek II erteilen dürfen, an allen Lehrkräften | 0,8 % | |
| davon weiblich | 36 % | ||
| IV. | Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch2 … | 7 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | 7 | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | 0 | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 0 |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Fußnoten:
1 Zahlen stammen aus dem Schuljahr 2021/22 und spiegeln daher die neuesten Entwicklungen im Bundesland nicht wider.
2 Zahlen stammen aus dem Schuljahr 2022/23 und spiegeln daher die neuesten Entwicklungen im Bundesland nicht wider.
Referenzjahr:
Schuljahr 2021/2022: I, II
Schuljahr 2022/2023: IV
Schuljahr 2024/2025: III
Quellen:
Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.
Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Weiterbildungen bestehender Lehrkräfte in Informatik als weiteres Fach sind eine wichtige Quelle für neue Informatiklehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung oder der Ausbau des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.
Studium
| I. | Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik | 26 | |
| davon weiblich | 7 | ||
| II. | Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik | 9 | |
| davon weiblich | 2 |
Weiterbildung
| III. | Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich | 89 | |
| davon weiblich | 33 | ||
| IV. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich | 96 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe | — | ||
| V. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich | 8 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Referenzjahr:
Jahr 2024/2025: I, II.
Schuljahr 2023/2024: III, IV, V
Quellen:
Statistisches Bundesamt I, II.
Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg: III, IV, V
