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Informatikunterricht in Bayern

Angebot des Informatikunterrichts

An der Mittelschule wird in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 das verbindliche Fach Informatik im Umfang von je einer Wochenstunde unterrichtet. Darüber hinaus kann das Wahlfach Informatik und digitales Gestalten in den Jahrgangsstufe 7 bis 10 zweistündig angeboten werden.1

An der Realschule wird das verpflichtende Fach Informationstechnologie in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 laut Stundentafel mit je folgendem Umfang unterrichtet: Wahlpflichtfächergruppe I – insgesamt elf Wochenstunden, Wahlpflichtfächergruppe II – insgesamt acht Wochenstunden, Wahlpflichtfächergruppe IIIa – insgesamt sieben, Wahlpflichtfächergruppe IIIb – insgesamt neun Wochenstunden unterrichtet.2

Am Gymnasium wird das verpflichtende Fach Natur und Technik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 je dreistündig und in der Jahrgangsstufe 7 zweistündig unterrichtet, wobei in den Jahrgangsstufen 6 und 7 im Umfang von je einer Wochenstunde der Schwerpunkt Informatik unterrichtet wird, in dem informatische Inhalte benannt sind. Am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium wird in den Jahrgangsstufen 9 und 10 zweistündig das verpflichtende Fach Informatik und am Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium in entsprechendem Umfang das Fach Wirtschaftsinformatik unterrichtet.3

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Bayern
 JAHRGANGSSTUFEN
 5678910
MittelschulePPPPPP
Realschule[PPPPP PP]a
GymnasiumPbPb
GymnasiumNaturwissenschaftlich-technologischPbPbPPPP
GymnasiumWirtschaftswissenschaftlichPbPbPPcPPc
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
a Informationstechnologie; Unterricht mind. bis Jahrgangsstufe 9. Gesamtstundenumfang variiert je nach Stundentafel
b Natur und Technik, davon Informatik c Wirtschaftsinformatik

Nachweise

1 Mittelschulordnung (MSO), Anlage 1 (zu § 11). [Web]
2 Realschulordnung (RSO), Anlage 1 (zu § 16). [Web]
3 Gymnasialschulordnung (GSO), Anlage 1 (zu § 15 Abs. 1). [Web]

In allen Ausbildungsrichtungen des Gymnasiums wird in der Jahrgangsstufe 11 das Fach spät beginnende Informatik verbindlich im Umfang von zwei Wochenstunden unterrichtet. Am naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium wird das Fach Informatik im entsprechenden Umfang weitergeführt, am Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium wird in diesem Umfang Wirtschaftsinformatik unterrichtet.1

Am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium kann Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau oder fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden, in allen anderen Schwerpunkten am Gymnasium kann das Fach spät beginnende Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau in der Qualifikationsphase angeboten und belegt werden. Am Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium kann das Fach Wirtschaftsinformatik zweistündig in der Qualifikationsphase angeboten und belegt werden.2, 3

Bei den Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es lediglich eine zweite Naturwissenschaft ersetzen kann.4

Im Fach Informatik am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium kann sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Abiturprüfung, im Fach Wirtschaftsinformatik am Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium sowie im Fach spät beginnende Informatik eine mündliche Prüfung abgelegt werden.5

Bei der Wahl der Abiturfächer ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es außer am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium lediglich auf grundlegendem Anforderungsniveau gewählt werden kann. Informatik ist lediglich mit der zweiten Naturwissenschaft gleichgestellt.6

Die schriftlichen Abiturprüfungsaufgaben im Fach Informatik werden zentral gestellt. Große Teile des schriftlichen Informatikabiturs beinhalten praktische Programmieraufgaben auf Papier, jedoch nicht am Rechner. Erlaubte Hilfsmittel sind eine vom Staatsministerium genehmigte Formelsammlung, Dokumente mit mathematischen Formeln, ein Taschenrechner sowie ein aktuelles Rechtschreibwörterbuch.7

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Bayern
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
PPa, b, cIIIa, b, cIIIIIcneinjacjanein
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau
P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a spät beginnende Informatikb Wirtschaftsinformatik am Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasiumc Informatik am Naturwissenschaftlich-technolgischen Gymnasium

Nachweise

1 Gymnasialschulordnung (GSO), Anlage 1 (zu § 15 Abs. 1). [Web]
2 Ebd., Anlage 3 (zu § 15 Abs. 2). [Web]
3 Ebd., § 48. [Web]
4 Ebd., § 19. [Web]
5 Ebd., § 48. [Web]
6 Ebd.
6 Expertenauskunft aus dem Bundesland.

An der Mittelschule liegen Lehrpläne für das Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 sowie für das Fach Informatik und digitales Gestalten in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor.1, 2 Darüber hinaus liegt ein Lehrplan für das Fach Natur und Technik in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 vor, wobei in Jahrgangsstufe 10 informatische Inhalte benannt werden.3

Für die Realschule liegt ein Lehrplan für das Fach Informationstechnologie in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 vor.4

Am Gymnasium liegt ein Lehrplan für das Fach Natur und Technik in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 vor, wobei in den Jahrgangsstufen 6 und 7 informatische Inhalte benannt werden.5

Weitere Lehrpläne liegen für die Fächer Informatik in den Jahrgangsstufen 9 bis 13 am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium, für Wirtschaftsinformatik in den Jahrgangsstufen 9 bis 13 am Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium sowie für spät beginnende Informatik in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 an allen Gymnasien mit anderen Schwerpunkten vor. Die Angebote erfolgen in der Qualifikationsphase auf grundlegendem Anforderungsniveau, am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium auch auf erhöhtem Anforderungsniveau.6, 7

Tabelle 3 fasst die vorliegenden Bildungspläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Bayern
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Mittelschulepapapa, bpa, bpa, bpa, b ic
Realschulepdpdpdpdpdpd
Gymnasiumicicicpe, gpe, gpe, f, gpe, f igpe
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben
a Informatikb Informatik und digitales Gestaltenc Natur und Technikd Informationstechnologiee Informatik am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasiumf spät beginnende Informatikg Wirtschaftsinformatik am Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium

Nachweise

1 LehrplanPLUS der Mittelschule: Informatik. [Web]
2 LehrplanPLUS der Mittelschule: Informatik und digitales Gestalten. [Web]
3 LehrplanPLUS der Mittelschule: Natur und Technik. [Web]
4 LehrplanPLUS der Realschule: Informationstechnologie. [Web]
5 LehrplanPLUS des Gymnasiums: Natur und Technik. [Web]
6 LehrplanPLUS des Gymnasiums: Informatik und spät beginnende Informatik. [Web]
7 LehrplanPLUS des Gymnasiums: Wirtschaftsinformatik. [Web]

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 in der Primarstufe. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Mittelschule, der Realschule und dem Gymnasium drei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst am Gymnasium die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). An den Gymnasien werden folgende Ausbildungsrichtungen unterschieden: humanistisches Gymnasium, sprachliches Gymnasium, naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium, musisches Gymnasium, wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium, sozialwissenschaftliches Gymnasium.1

Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Bayern zeigt nachfolgende Abbildung.

 

G8G9
  13
12  12
11  11
10     10
9   9
8   8
7   7
6MittelschuleRealschuleGymnasium6
5   5
4   4
3   3
2Grundschule2
1 1

Nachweise

1Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG – Art. 6 bis 9 [Web]

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Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen.  Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.

* Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Realschule, Gymnasium: Biologie, Chemie, Physik; Mittelschule, Gymnasium: Natur und Technik; Realschule: Ernährung und Gesundheit
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Ethik, Religion, Geschichte, Geographie, Politik; Mittelschule: Wirtschaft und Beruf, Wirtschaft und Kommunikation, Ernährung und Soziales; Realschule: Gemeinschaftskunde, Sozialkunde, Wirtschaft; Gymnasium: Politik und Gesellschaft, Wirtschaft und Recht
 Ästhetischer Bereich/Sport: Musik, Sport; Mittelschule: Darstellendes Spiel, Werken und Gestalten; Realschule: Gestaltung; Gymnasium: Bildende Kunst
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Mittelschule, Gymnasium: Poolstunden; Mittelschule: Wahlpflichtunterricht; Gymnasium: Profilstunden

 

Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.

I.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II1  10 %
  davon weiblich 20 %
II.Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik  
  davon weiblich 

Anmerkung:
= keine Angabe

Fußnote
1 Durch die Umstellung von G8- auf G9-Gymnasien in Bayern bleibt im Berichtsjahr ein Jahrgang länger in der Sekundarstufe I, entsprechend sind alle Belegungszahlen für die Oberstufe niedriger.

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024: I
Schuljahr 2023/2024: II

Quellen: 
Kultusministerkonferenz: I
Bayrisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: II

 

 

 

Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.

I.Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch1 ... 1135
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 

 nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik 
 einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft 
 Quer- oder Seiteneinstieg 
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 1135
II.Anteil Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften1 3 %
 davon weiblich 31 %
III.Anteil Informatiklehrkräfte, die Informatikunterricht in der Sek II erteilen dürfen, an allen Lehrkräften 
 davon weiblich 
IV.Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch2 68
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 36
 Quer- oder Seiteneinstieg 3
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 29

Anmerkung:
= keine Angabe

Fußnoten:
1 Nur Lehrkräfte in Realschulen und Gymnasien
2 Einstellungen an Realschulen und Gymnasien

Referenzjahr:
Schuljahr 2024/2025

Quellen: 
Bayrisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.

Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Weiterbildungen bestehender Lehrkräfte in Informatik als weiteres Fach sind eine wichtige Quelle für neue Informatiklehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung oder der Ausbau des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.

Studium

I.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik 192
 davon weiblich 70
II.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik 41
 davon weiblich 17

Weiterbildung

III.Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich 156
 davon weiblich 
IV.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich 0
 davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe 0
V.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich 0
 davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse 0

Referenzjahr:
Jahre 2024/2025: I, II
Schuljahr 2024/2025: III, IV, V

Quellen: 
Statistisches Bundesamt: I, II
Bayrisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: III, IV, V