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Informatikunterricht in Thüringen

Angebot des Informatikunterrichts

Im Schuljahr 2024/25 wurde das Fach „Medienbildung und Informatik“ (MBI) mit insgesamt sechs Wochenstunden in die Stundentafeln der Sekundarstufe I aller allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Der Umfang beträgt jeweils zwei Wochenstunden in den Doppeljahrgangsstufen 5/6 und 7/8 sowie jeweils eine Unterrichtswochenstunde in den Klassenstufen 9 und 10.1 Die Umsetzung erfolgt aktuell in den Jahrgangsstufen 5 und 6 – sie erfolgt schrittweise aufwachsend bis zur Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2029/30. Im Hinblick auf die Umsetzung der Rahmenstundentafeln gelten für alle Schülerinnen und Schüler Übergangsbestimmungen, die im Schuljahr 2025/26 die Jahrgangsstufen 7 bis 10 besuchen.2

An der Förderschule, der Regelschule und der Gesamtschule kann das Wahlpflichtfach Informatik im pädagogisch-organisatorischen Zusammenschluss mit dem Kernfach Wirtschaft – Recht – Technik in den Jahrgangsstufen 7 und 8 im Gesamtumfang von acht und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Umfang von neun Wochenstunden angeboten und belegt werden.3

Am Gymnasium kann das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Gesamtumfang von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Am Musikgymnasium, Sportgymnasium, Spezialgymnasium für Sprachen sowie in Spezialklassen für Musik sind keine Kontingente für Informatikunterricht vorgesehen. Für mathematisch-naturwissenschaftliche Spezialklassen am Gymnasium ist für ein Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ein Gesamtumfang von vier Wochenstunden vorgesehen.4

An der Gemeinschaftsschule ist für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 und 8 ein Gesamtumfang von sieben Wochenstunden und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ein Umfang von sechs Wochenstunden vorgesehen. Bei der Belegung einer zweiten Fremdsprache beträgt der Umfang stattdessen jeweils zwei Wochenstunden.5

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Thüringen
 JAHRGANGSSTUFEN
 5678910
Förderschule[PP]a[PP]b [I]cPbIcPbIc
Regelschule[PP]a[PP]b [I]cPbIcPbIc
Int./Koop. Gesamtschule[PP]a[PP]b [I]cPbIcPbIc
Gymnasium[PP]a[PP]b PbIdPbId
Gemeinschaftsschule[PP]a[PP]b [I]cPbIcPbIc
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
a Medienbildung und Informatik b Medienbildung und Informatik (schrittweise Umsetzung bis 2030)c Wahlpflichtfach Informatik im organisatorischen Zusammenschluss mit Wirtschaft-Recht-Technik möglich d Wahlpflichtfach Informatik möglich; gilt nicht für das Musikgymnasium, Sportgymnasium, Spezialgymnasium für Sprachen sowie in Spezialklassen für Musik e Wahlpflichtfach Informatik möglich

Nachweise

1 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO), § 44 (1), Anlagen 2–12. [Web]
2 Expertenauskunft aus dem Bundesland.
3 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO), § 44 (1), § 44 (1), Anlagen 2–2b. [Web]
4 Ebd., § 44 (1), Anlagen 4–10.
5 Ebd., § 44 (1), Anlagen 10a–12.

In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann das Fach Informatik derzeit als Fach im Wahlpflichtbereich gewählt werden. Für diesen stehen in der Doppeljahrgangsstufe (Klassenstufen 9 und 10) insgesamt sechs Unterrichtswochenstunden zur Verfügung. In der Klasse 10 wird Informatik im Wahlpflichtbereich in der Regel dreistündig angeboten und belegt.1 In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien mit mathematisch-naturwissenschaftlichen Spezialklassen wird das Fach Informatik zweistündig im Wahlpflichtbereich belegt.2 

In der Qualifikationsphase kann das Fach Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden. Auf erhöhtem Anforderungsniveau kann Informatik ab dem Schuljahr 2025/26 fünfstündig angeboten und belegt werden, eine Teilnahme am Wahlpflichtunterricht in der Einführungsphase vorausgesetzt.3 In der Qualifikationsphase an Gymnasien mit mathematisch-naturwissenschaftlichen Spezialklassen kann Informatik mit drei bis fünf Stunden belegt werden.4

Im Rahmen der Belegungsverpflichtungen kann Informatik ein zweites naturwissenschaftliches Fach im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld ersetzen.5

In Thüringen kann das Fach Informatik als Kurs mit erhöhtem Anforderungsniveau als schriftliches Prüfungsfach gewählt werden. Informatik als Fach mit grundlegendem Anforderungsniveau kann nur als mündliches Prüfungsfach gewählt werden.6

Die Aufgaben werden zentral durch eine landesweite Prüfungsaufgabenkommission erstellt und vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigt. Verpflichtende Programmieraufgaben sind in jeder Wahlaufgabe enthalten; von drei Wahlaufgaben müssen zwei gelöst werden. Weiterhin ist die Nutzung praktischer Anwendungen erlaubt, sofern sie im Unterricht verwendet wurden (z. B. ein Diagrammeditor oder eine Automatensimulation) und auf den Prüfungscomputern installiert sind.7

Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt, da es das naturwissenschaftliche Aufgabenfeld abdecken kann.8

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

 

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Thüringen
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
IaIIIIIIIjajajaja
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a Wahlpflichtfach Informatik in Jgst 10 bzw. 11 möglich; bis zu III mögl.

Nachweise

1 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO), § 76 (5), Anlage 4–12. [Web]
2 Ebd., § 76 (5), Anlage 13.
3 Verwaltungsvorschrift: Durchführungsbestimmungen zur Thüringer Oberstufe am Gymnasium, an der Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, am beruflichen Gymnasium und Kolleg, Punkt 8. [Web]
4 Auskunft Expertenkreisaus dem Bundesland.
5 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO), § 76 (1)–(2), Anlage 13, Tabellen A bis F. [Web]
6 Ebd., § 92 (2), (3), (4), Anlage 13, Tabellen B bis F.
7 Ebd., § 92 (3), Anlage 13, Tabelle B.

Für das ab dem Schuljahr 2024/25 neu eingeführte Fach „Medienbildung und Informatik“ liegt ein Lehrplan für die Jahrgangsstufen 5 und 6 aller Schularten vor.1

Der schulformübergreifende, integrativ umzusetzende Kursplan Medienkunde für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 hat den Erwerb von Kompetenzen im Bereich Medienbildung als Schwerpunkt und sieht anteilig Inhalte mit Informatikbezug vor.2 Der Kursplan gilt für alle Schülerinnen und Schüler fort, die sich in Schuljahr 2024/25 in der Klasse 6 bis 10 befinden.3

Der Rahmenplan Medienkompetenzen in einer Kultur der Digitalität listet die für die Sekundarstufe I verbindlich zu erreichenden Medienkompetenzen auf, für welche das Fach Medienbildung und Informatik die Grundlagen legt. Daran anknüpfend werden Kompetenzen in den Bereichen Reproduktion, Reorganisation sowie Transfer in der Auseinandersetzung mit entsprechenden Inhalten in allen Fächern vertieft. Als Fortschreibung des Kursplans Medienkunde gilt der Rahmenplan für alle allgemein bildenden, weiterführenden und berufsbildenden Schulen. Seine Vorgaben werden sukzessive in die einzelnen Fachlehrpläne integriert. Eine verbindliche Umsetzung erfolgt ab dem Schuljahr 2024/25.4

Für die Regelschule, die Förderschule mit dem Bildungsgang der Regelschule, die Gesamtschule und die Gemeinschaftsschule liegt für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 ein Lehrplan vor.5

Für das Gymnasium liegt für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 bis 10 bzw. das Fach Informatik in der gymnasialen Oberstufe ein Lehrplan vor.6

Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Thüringen
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Förderschulepapapbpbpbpb
Regelschulepapapbpbpbpb
Int./Koop. Gesamtschulepapapbpb, cpb, c, cpb, cpcpcpc
Gymnasiumpapapcpcpcpcpc
Gemeinschaftsschulepapapbpb, cpb, c, cpb, cpcpcpc
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben
11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau
a Medienbildung und Informatikb Wahlpflichtfach Informatik (Förderschule, Regelschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule)
c Wahlpflichtfach Informatik (Gymnasium)

Nachweise

1 Lehrplan für die Klassenstufen 5 und 6: Medienbildung und Informatik (2024). [Web]
2 Kursplan Medienkunde (2010), S. 5-8. [Web]
3 Expertenkreis aus dem Bundesland.​​​​​​​
4 Rahmenplan für die Sekundarstufe I. Medienkompetenzen in einer Kultur der Digitalität (2024). [Web]​​​​​​​
5 Lehrplan für den Erwerb des Hauptschul- und Realschulabschlusses. Wahlpflichtfach Informatik (2012). [Web]​​​​​​​
6 Lehrplan für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Informatik (2012). [Web]

Die Primarstufe umfasst an der Grundschule, an der Gemeinschaftsschule und an der Förderschule die Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Regelschule, der Kooperativen/Integrierten Gesamtschule, dem Gymnasium, der der Gemeinschaftsschule sowie der Förderschule fünf Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gesamtschule die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). Am Gymnasium und an der Gemeinschaftsschule bildet die Jahrgangsstufe 10 die Einführungsphase und die Jahrgangsstufen 11 und 12 bilden die Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Thüringen zeigt nachfolgende Abbildung.1

 

G8G9
     13
12     12
11     11
10         10
9     9
8 Kooperative/   8
7 Integrierte   7
6RegelschuleGesamtschuleGymnasiumGemeinschaftsschuleFörderschule6
5     5
4   4
3   3
2GrundschuleGemeinschaftsschuleFörderschule2
1   1

Nachweise

1 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG). [Web]

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In den kommenden Schuljahren wird das Pflichtfach „Medienbildung und Informatik“ schrittweise an allen allgemeinbildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 umgesetzt. Die ab dem 1. August 2024 geltenden Rahmenstundentafeln wachsen ab dem Schuljahr 2024/25 sukzessive auf und gelten erstmalig für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/25 die Klassenstufe 5 besuchen. Der Lehrplan für die Doppeljahrgangsstufe 5/6 ist veröffentlicht. Die Veröffentlichung der übrigen Jahrgangsstufen wird folgen. Zum Schuljahr 2029/30 wird der erste Jahrgang in der Klassenstufe 10 in dem neuen Fach Medienbildung und Informatik unterrichtet werden. Ab dem Schuljahr 2030/31 wird in allen Klassenstufen in der Sekundarstufe I in Thüringen Medienbildung und Informatik unterrichtet.1

 

Nachweise

1 Expertenkreis aus dem Bundesland.

Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen.  Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.

Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Mensch-Natur-Technik, Astronomie; Gemeinschaftsschule: Nawi (kombiniert, Technik; außer Gemeinschaftsschule: Biologie, Chemie, Physik; außer Gymnasium: Technisches Werken
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Geschichte, Geografie, Politik, Gemeinschaftskunde, Sozialkunde, Ethik, Religion; Gemeinschaftsschule, Gymnasium: Wirtschaft und Recht
 Ästhetischer Bereich/Sport: Sport; Gemeinschaftsschule: Kunst/Musik/Darstellendes Spiel (kombiniert); außer Gemeinschaftsschule: Bildende Kunst, Musik
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtunterricht, flexible Stunden; Gymnasium: Profilstunden

 

Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.

I.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II  33 %
  davon weiblich 39 %
II.Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik  1 %
  davon weiblich 

Anmerkung:
= keine Angabe

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024

Quellen: 
Kultusministerkonferenz: I
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: II

 

Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.

I.Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ... 150
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 

88

 nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik 30
 einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft 
 Quer- oder Seiteneinstieg 
 anderweitige Qualifikation 32
II.Anteil Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften 1 %
 davon weiblich 31 %
III.Anteil Informatiklehrkräfte, die Informatikunterricht in der Sek II erteilen dürfen, an allen Lehrkräften 0,4 %
 davon weiblich 30 %
IV.Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … 8
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 4
 Quer- oder Seiteneinstieg 4
 anderweitige Qualifikation 0

Anmerkung:
= keine Angabe

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024

Quellen: 
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.

Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Weiterbildungen bestehender Lehrkräfte in Informatik als weiteres Fach sind eine wichtige Quelle für neue Informatiklehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung oder der Ausbau des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.

Studium

I.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik 22
 davon weiblich 4
II.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik 13
 davon weiblich 5

Weiterbildung

III.Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich 36
 davon weiblich 8
IV.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich 24
 davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe 0
V.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich 16
 davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse 16

Referenzjahr:
Jahre 2024/2025: I, II
Schuljahr 2023/2024: III, IV, V

Quellen: 
Statistisches Bundesamt: I, II
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: III, IV, V