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Angebot des Informatikunterrichts

Tabelle A: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I
BUNDESLANDSCHULART5678910KATEGORIE
Baden-WürttembergaHauptschule/Werkrealschule11——11A
Realschule11——11
Gemeinschaftsschule11——11
Gymnasium111111
BayernMittelschule111111A–
Realschule7+
Gymnasium—11———
BerlinbGemeinschaftsschule——0–10–10–30–3B
Integrierte Sekundarschule——0–10–10–30–3
Gymnasium——0–10–10–30–3
BrandenburgbOberschule——0–60–11B
Gesamtschule——0–60–11
Gymnasium————0–7
BremenOberschule——————C
Gymnasium——————
HamburgStadtteilschule——4+A
Gymnasium——4+
HessenHauptschule——————B
Mittelstufenschule——————
Verbund. Haupt-/Realschule——————
Realschule——————
Gesamtschule——————
Gymnasium——0–10–10–10–1
Mecklenburg-VorpommernRegionale Schule111111A+
Gesamtschule111111
Gymnasium111111
NiedersachsenHauptschule—0–20–20–21+1+A–
Realschule—0–20–20–21+1+
Oberschule—0–20–20–21+1+
Gesamtschule—0–20–20–21+1+
Gymnasium———0–31+1+
Nordrhein-WestfalenHauptschule110–8A–
Realschule110–14
Sekundarschule110–12
Gesamtschule110–12
Gymnasium11——0–6
Rheinland-PfalzRealschule plus——0–6B
Integrierte Gesamtschule————0–30–3
Gymnasium———0–30–30–3
SaarlandcGemeinschaftsschule——2211A+
Gymnasium——22+1+1+
SachsenHauptschule/Werkrealschule——1111A
Gymnasium——1111
Sachsen-AnhaltSekundarschule1111——B
Gemeinschaftsschule1111——
Integrierte Gesamtschule11110–20–2
Kooperative Gesamtschule11110–20–2
Gymnasium—d—d—d—d0–20–2
Schleswig-HolsteinGemeinschaftsschule——4+A
Gymnasium——4+
ThüringeneFörderschule22+1+1+A+
Regelschule22+1+1+
Gesamtschule22+1+1+
Gymnasium221+1+
Gemeinschaftsschule22+1+1+

a Die Umsetzung des Pflichtfachs Informatik und Medienbildung erfolgt im Schuljahr 2025/26 zunächst in den Jahrgangsstufen 5 und 6.
b Die Sekundarstufe I umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10, es wurden daher die Stundentafeln der Jahrgangsstufen 5 und 6 aus der Primarstufe für eine bessere Vergleichbarkeit herangezogen.
c Die Umsetzung des Pflichtfachs Informatik erfolgt im Schuljahr 2025/26 zunächst in den Jahrgangsstufen 7, 8 und 9.
d Anteilig Informatik in "Lernen in der digitalen Welt"
e Die Umsetzung des Pflichtfachs Medienbildung und Informatik erfolgt im Schuljahr 2024/25 zunächst in den Jahrgangsstufen 5 und 6 und wird schrittweise bis zur Jahrgangsstufe 10 im Jahr 2029/30 fortgeführt.

KategorieA+AA–BC
ErläuterungMind. 6 Pflichtstunden an allen Schulformen1Mind. 4 Pflichtstunden an allen Schulformen2Mind. 1 Pflichtstunde an allen SchulformenInformatikangebote an einzelnen Schulformen oder in einzelnen Jahrgangsstufen3Kein Angebot4

1 mittelfristige Forderung laut SWK-Gutachten (2022)
2 kurzfristige Forderung laut SWK-Gutachten (2022)
3 Maximal zur Verfügung stehendes Stundenkontingent im gesamten Wahlpflicht- oder Wahlbereich, davon Informatik möglich.
4 Keine für Informatikunterricht zur Verfügung stehenden Stunden laut Stundentafel.

Tabelle B: Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe im Ländervergleich
 BELEGUNG
BUNDESLANDEQgAQeA
Baden-Württemberg135
Bayern235b
Berlin235
Brandenburg235
Bremen225
Hamburg235
Hessen225
Mecklenburg-Vorpommern135
Niedersachsen235
Nordrhein-Westfalen335
Rheinland-Pfalz235b
Saarland235
Sachsen12—c
Sachsen-Anhalt22—
Schleswig-Holstein334
Thüringen234
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau
— = nicht gegeben
b in Abhängigkeit vom Schwerpunkt möglichc an drei M.I.T.-Gymnasien möglich
Tabelle C: Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe, Gleichstellung mit den Naturwissenschaften
BUNDESLANDEINFÜHRUNGSPHASEQUALIFIKATIONSPHASEABITURPRÜFUNG
GLEICHE BELEGUNG WIE NATUR-WISSENSCHAFTEN 1BELEGUNG ERHÖHTES ANF.-NIVEAU 2ERSETZUNG ZWEITER NATUR-WISSENSCHAFT 3ZENTRALE PRÜFUNGS-VORGABEN 4PRAKTISCHE PRÜFUNGS-ANTEILE 5PRÜFUNGSFORMEN (GRUNDLEGENDES
ANF.-NIVEAU) 6
Mecklenburg-Vorpommern✓✓✓✓✓✓
Bayern✓✓✓✓—✓
Niedersachsen✓✓✓✓—✓
Thüringen✓✓✓✓✓—
Hessen—✓✓✓—✓
Nordrhein-Westfalen—✓✓✓—✓
Rheinland-Pfalz✓✓✓—✓—
Sachsen✓—✓✓✓—
Schleswig-Holstein✓✓✓—✓—
Berlin—✓——✓✓
Brandenburg—✓——✓✓
Hamburg—✓—✓—✓
Saarland—✓—✓—✓
Baden-Württemberg—✓—✓——
Sachsen-Anhalt✓———✓—
Bremen—✓————
ANMERKUNGEN✓ = Indikator zutreffend— = Indikator nicht zutreffend
1In der Einführungsphase soll das Fach Informatik eine ähnliche Bedeutung haben wie die Naturwissenschaften. Idealerweise wird Informatik als Pflichtfach eingeführt, wie es in einigen Bundesländern bereits geschehen ist. In anderen Bundesländern, in denen zwei oder mehr naturwissenschaftliche Fächer verpflichtend zu belegen sind, würde die Möglichkeit, ein naturwissenschaftliches Fach explizit durch Informatik zu ersetzen, die Belegungsmöglichkeiten des Fachs erhöhen.
2Die naturwissenschaftlichen Fächer werden in allen Bundesländern sowohl auf grundlegendem als auch auf erhöhtem Anforderungsniveau angeboten. Informatik kann teilweise nicht auf erhöhtem Anforderungsniveau belegt werden. Eine Anpassung des Angebots würde dazu beitragen, ebenso fundierte Kenntnisse in diesem Fach zu vermitteln wie in den Naturwissenschaften. 
3In der Oberstufe sollen die Belegungsmöglichkeiten für das Fach Informatik denen der Naturwissenschaften angeglichen werden. Mindestens eines der naturwissenschaftlichen Fächer ist in allen Bundesländern verpflichtend zu belegen. Die Möglichkeit, eine zweite Naturwissenschaft explizit durch Informatik zu ersetzen, würde die Belegbarkeit des Fachs stärken.
4Für die Abiturprüfungen in den Naturwissenschaften werden die Vorgaben in allen Bundesländern zentral vorgegeben. Für das Fach Informatik ist das länderabhängig — teilweise werden Prüfungsvorschläge dezentral durch die Einzelschulen eingereicht und von einer Prüfungskommission zugelassen. Zentrale Vorgaben für die Abiturprüfungen im Fach Informatik würden eine ähnliche Standardisierung gewährleisten wie in den Naturwissenschaften.
5In den Naturwissenschaften sind fachpraktische Prüfungsanteile grundsätzlich möglich. In Abiturprüfungen im Fach Informatik ist das nicht in allen Bundesländern der Fall. Die Integration von praktischen Prüfungsanteilen würde einen ähnlichen Standard für Abiturprüfungen etablieren wie in den Naturwissenschaften. 
6Das Kriterium betrifft die Prüfungsformen auf grundlegendem Anforderungsniveau. Teilweise kann im Fach Informatik ausschließlich eine mündliche Abiturprüfung abgelegt werden, während bei den Naturwissenschaften grundsätzlich eine schriftliche Prüfung möglich ist. Eine Angleichung der Prüfungsformen des Fachs Informatik an die der Naturwissenschaften würde die Attraktivität als Prüfungsfach erhöhen.

 

Zentrale Kennzahlen zum Informatikunterricht

 DEBWBYBEBBHBHHHEMVNINWRPSLSNSTSHTH

I. Anteil SuS mit Informatik
in der Sek II

16 %8 %10 %13 %16 %8 %22 %10 %41 %8 %16 %32 %15 %43 %13 %13 %33 %

davon weiblich

29 %1—20 %22 %25 %22 %37 %21 %41 %20 %27 %31 %22 %39 %21 %30 %39 %

II. Anteil Abiturienten mit
Prüfungsfach Informatik

—2———5 %3 %2 %4 %6 %4 %3 %—6 %6 %3 %—1 %

davon weiblich

—2———14 %39 %19 %13 %—19 %14 %—21 %————

Anmerkung: 
— = keine Angabe

Fußnoten:
1 ohne Baden-Württemberg
2 aufgrund mangelnder Daten kann kein zuverlässiger Deutschlandwert berechnet werden

Quellen:
Kultusministerkonferenz: I
siehe Bundesländerseiten: II

Referenzjahr: 
Schuljahr 2023/2024: DE
siehe Bundesländerseiten: BW bis TH
 

 DEBWBYBEBBHBHHHEMVNINWRPSLSNSTSHTH

I. Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte
qualifiziert durch ...

1005566311354753041337945540850127306622101453196312150
grundständiges Lehramtsstudium
mit Fach Informatik
—1———22913141——45812013225159713427088
nebenberufliche Weiterqualifizierung
im Fach Informatik
—1———50157——01056279150225164230
einschlägige Berufserfahrung
als Lehrkraft
—1———0058——013500556260—
Quer- oder Seiteneinstieg—1———35023——4723460975200—
anderweitige Qualifikation/
keine Angabe
—16631135475350045540851041000032

II. Anteil Informatiklehrkräfte
an allen Lehrkräften

3 %2 %3 %3 %3 %1 %3 %1 %6 %1 %3 %3 %5 %9 %2 %2 %1 %

davon weiblich

33 %34 %31 %33 %28 %15 %—30 %48 %27 %32 %27 %37 %37 %43 %28 %31 %

III. Anteil Informatiklehrkräfte,
die Informatikunterricht in der Sek II
erteilen dürfen, an allen Lehrkräften

—1———1,8 %0,6 %0,8 %—2,0 %1,1 %1,7 %1,5 %2,2 %1,9 %0,9 %—0,4 %

davon weiblich

—1———24 %29 %36%—46 %27 %30 %26 %35 %29 %33 %—30 %

IV. Anzahl jährlich neu
eingestellte Informatiklehrkräfte
qualifiziert durch ...

29325268261317—10155120778—8
grundständiges Lehramtsstudium
mit Fach Informatik
16833636—217—8123120245—4
Quer- oder Seiteneinstieg593163—400—23200133—4
anderweitige Qualifikation/
keine Angabe
66202926700—0000400—0

Anmerkung: 
— = keine Angabe

Fußnoten:
1 aufgrund mangelnder Daten kann kein zuverlässiger Deutschlandwert berechnet werden
2 ohne Hessen, Schleswig-Holstein
3 ohne Berlin, Hessen, Schleswig-Holstein

Quellen:
siehe Bundesländerseiten

Referenzjahr: 
Schuljahr 2024/2025: DE
siehe Bundesländerseiten: BW bis TH

Studium

 DEBWBYBEBBHBHHHEMVNINWRPSLSNSTSHTH

I. Anzahl Studienanfängerinnen und
   -anfänger im Lehramt Informatik

107591192933302660153218591263162322

davon weiblich

324387022130726406811215354

II. Anzahl Absolventinnen und
    Absolventen im Lehramt Informatik

2834041126092132364163209613
davon weiblich86717510232814201115

Weiterbildung

 DEBWBYBEBBHBHHHEMVNINWRPSLSNSTSHTH

III. Anzahl Lehrkräfte Beginn
     Weiterbildung Informatik für
     Sek I und II jährlich1

12253101560—08961050246167301906136

davon weiblich2

266——0—0331602399431770208

IV. Anzahl Lehrkräfte Abschluss
     Weiterbildung Informatik
     für Sek I jährlich1

5958400—096104917750741802224
davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe3944500—0—00—49—00000

V. Anzahl Lehrkräfte Abschluss
    Weiterbildung Informatik
    für Sek II jährlich1

307100014—0824035552901101516
davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse4192100014—0—00—18290001516

Anmerkung: 
— = keine Angabe

Fußnoten:
1 ohne Brandenburg
2 ohne Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg
3 ohne Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
4 ohne Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen

Quellen:
Statistisches Bundesamt: I, II
siehe Bundesländerseiten: III, IV, V

Referenzjahr: 
Schuljahr 2024/2025: I, II
siehe Bundesländerseiten: III, IV, V