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Informatikunterricht in Hessen

Allgemeinbildendes Schulwesen

Der Primarbereich umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Im Sekundarbereich I existieren mit der Hauptschule, der Mittelstufenschule, der verbundenen Haupt- und Realschule, der Realschule, der integrierten und kooperativen Gesamtschule sowie dem Gymnasium sechs verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gesamtschule die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (neunjähriger Bildungsgang). Am Gymnasium sind sowohl achtjährige als auch neunjährige Bildungsgänge möglich. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Hessen zeigt Abbildung 7.69

Curriculare Vorgaben

Für den Sekundarbereich I liegt ein Kerncurriculum für das Wahlfach Informatik am Gymnasium vor.70 Für die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Kerncurriculum für das Fach Informatik vor (HKM o. D.). Tabelle 19 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Sekundarbereich I

Es findet schulformübergreifend kein Informatikunterricht statt.71 Der eigenständige Informatikunterricht für den Sekundarbereich I ist in Tabelle 20 zusammengefasst.

Gymnasiale Oberstufe

Die Stundentafel der Einführungsphase enthält keine Zuordnung von Wochenstunden für das Fach Informatik, jedoch können über den dort beschriebenen Mindestrahmen hinaus weitere Fächer im Kompensations-, Orientierungs- bzw. Profilbildungsstunden- bereich durch die Schule angeboten werden. Informatik kann zwei- bis dreistündig angeboten und belegt werden.72 In der Quali- fikationsphase kann Informatik zwei- oder dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) angeboten und belegt werden.73 Auf Antrag kann Informatik fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungsfach) angeboten und belegt werden.74 Bezüglich der Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es diese nichtersetzen kann.75

In einem Leistungsfach Informatik wird schriftlich geprüft.76 In einem während der Einführungs- und Qualifikationsphase durchgängig belegten Grundkursfach Informatik kann als drittes Prüfungsfach schriftlich, als viertes Prüfungsfach mündlich und als fünftes Prüfungsfach in Form einer Präsentation oder mündlich geprüft werden.77 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.78 Tabelle 21 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.


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Ausblick

Das Land Hessen experimentiert ab dem Schuljahr 2022/2023 mit einem Schulfach „Digitale Welt“ für die Jahrgangsstufe 5 an zwölf Schulen. Der Rahmenplan wird im Rahmen der Pilotierung entwickelt. Die Teilnahme am zusätzlichen Unterrichtsangebot ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig.

Quelle (als Fußnote): www.hessenschau.de/gesellschaft/zwoelf-schulen-in-hessen-testen-das-neue-fach-digitale-welt,hessen-schulfach-digitale-welt-100.html, Zugriff am 26.08.2022)


Informationen aus der Studie "Informatikunterricht: Lückenhaft und unterbesetzt" (Stifterverband, 2022)

  • Eckdaten zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen 
SchulenLehrkräfte (VZ/TZ)Lehrerinnen (VZ/TZ)FrauenanteilSchüler*innenKlassen (ohne Kurse in Sek II)Unterrichtsstunden

1.188

34.481

22.000

63,80

390.942

15.207

679.122

 

 

Fußnoten Informatik-Monitor


69 § 11 (3), § 17, §§ 23–27 SchulG-HE 2022.
70 https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2021-07/kcgo-in.pdf (Zugriff am 29.08.2022)
71 §§ 8–11, §§ 13–14 SekIVO-HE 2022. 
72 § 11 (1), (3) OAVO-HE 2019.
73 § 13 (7) Nr. 4 ebd.
74 § 13 (2), (4) ebd.
75 Ebd., § 13 (9), Anlage 7.
76 § 24 (2) ebd.
77 § 24 (1), (4), (6) OAVO-HE 2019. 
78 § 24 (6) ebd. 
78a www.hessenschau.de/gesellschaft/zwoelf-schulen-in-hessen-testen-das-neue-fach-digitale-welt,hessen-schulfach-digitale-welt-100.html, (Zugriff am 26.08.2022)