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Informatikunterricht in Schleswig-Holstein

Allgemeinbildendes Schulwesen

Der Primarbereich umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Im Sekundarbereich I existieren mit der Gemeinschaftsschule und dem Gymnasium zwei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gemeinschaftsschule und teilweise am Gymnasium die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). Am Gymnasium bildet alternativ die Jahrgangsstufe 10 die Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 die Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein zeigt Abbildung 15.169

Curriculare Vorgaben

Für das Fach Informatik an der Gemeinschaftsschule und dem Gymnasium liegen Fachanforderungen (Lehrplan) für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 vor (MBK-SH 2021). Der Lehrplan ist für einen Umfang von zwei bis vier Wochenstunden über drei bis vier Schuljahre konzipiert. Für das Fach Informatik in der Einführungs- und Qualifikationsphase liegt ein Lehrplan für die gymnasiale Oberstufe vor (ebd.). Tabelle 43 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Sekundarbereich I

An der Gemeinschaftsschule kann ab dem Schuljahr 2020/21 das derzeitige Fach Informatik170 in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in einen beliebigen Fachbereich integriert werden sowie im Rahmen des Wahlpflichtbereichs in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Umfang von insgesamt 16 Wochenstunden, d. h. bis zu vier Wochenstunden pro Jahrgangsstufe angeboten und belegt werden.171 Am Gymnasium kann Informatik im Rahmen des Wahlpflichtbereichs in den Jahrgangsstufen 8 bis 9 im G8-Bildungsgang bzw. in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im G9-Bildungsgang jeweils dreistündig für zwei Schuljahre angeboten und belegt werden.172

Der eigenständige Informatikunterricht für den Sekundarbereich I ist in Tabelle 44 zusammengefasst.

Gymnasiale Oberstufe

In der Einführungs- sowie in der Qualifikationsphase kann das Fach Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Profilseminar, profilbegleitendes Fach oder Wahlpflichtfach) angeboten und belegt werden.173 In der Qualifikationsphase kann Informatik im naturwissenschaftlichen Profil vierstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (profilgebendes Fach) angeboten und belegt werden.174 Bezüglich der Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.175 In einem profilgebenden Fach Informatik findet eine schriftliche Prüfung statt.176 Im Fach Informatik auf grundlegendem Anforderungsniveau kann eine mündliche Prüfung bzw. eine Präsentationsprüfung abgelegt werden oder eine besondere Lernleistung eingebracht werden.177 Im naturwissenschaftlichen Profil ist Informatik als Prüfungsfach den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.178 Tabelle 45 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.


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Ausblick

Zum Schuljahr 2023/24 wird Informatik in Schleswig-Holstein für die Jahrgangsstufen 7 und 8 zum Pflichtfach.179 Im Schuljahr 2022/23 findet eine Pilotierung an einem Drittel der entsprechenden Schulen einschließlich eines Qualifizierungsprogramms für Lehrerinnen und Lehrer statt.180


Informationen aus der Studie "Informatikunterricht: Lückenhaft und unterbesetzt" (Stifterverband, 2022)

  • Grunddaten zu Informatik an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen14
Schulen mit Informatik-unterrichtLehrkräfte mit Inf-LehrbefähigungLehrerinnen mit Inf-LehrbefähigungKlassen/Kurse/Einheiten mit InformatikErreichte Schüler*innenUnterrichtsstunden InformatikZeitraumQuelle

243

255

66

k. A.

25.971

k. A.

20/21

StLa Nord

  • Eckdaten zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen 
SchulenLehrkräfte (VZ/TZ)Lehrerinnen (VZ/TZ)FrauenanteilSchüler*innenKlassen (ohne Kurse in Sek II)Unterrichtsstunden  

579

16.322

10.587

64,86

185.615

6.960

319.360

  

 

Fußnoten Informatik-Monitor



169 §§ 9, 41, 43–44 SchulG-SH 2022.
170 https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Erlasse/Downloads/Fachanforderungen_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Zugriff 06.09.2022)
171 III.5 STSI-SH 2019, nach Experten*innen-Auskunft aus dem Bundesland.
172 Ebd.
173 § 3 (3) OAPVO-SH 2020.
174 § 3 (1), (3), § 4 (4) Nr. 1, § 6 (3) Nr. 2 ebd.
175 § 6 (2) Nr. 1–2 ebd.
176 § 8 (1), (2) Nr. 2 OAPVO-SH 2020.
177 § 8 (1) ebd.
178 § 8 ebd.
179 https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/_startseite/Artikel_2021/05_Mai/210511_informatik_pflichtfach.html (Zugriff am 06.09.2022)
180 https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulsystem/oberstufe_reform.html (Zugriff am 12.09.2022)

Fußnoten der Stifterverband-Studien


14 Angegebene Werte auf ein Vielfaches von 3 gerundet.