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Informatikunterricht in Thüringen

Allgemeinbildendes Schulwesen

Der Primarbereich umfasst die Grundschule und die Gemeinschaftsschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Im Sekundarbereich I existieren mit der Regelschule, der Kooperativen/Integrierten Gesamtschule, dem Gymnasium sowie der Gemeinschaftsschule vier Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gesamtschule die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). Am Gymnasium und an der Gemeinschaftsschule bildet die Jahrgangsstufe 10 die Einführungsphase und die Jahrgangsstufen 11 und 12 bilden die Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Thüringen zeigt Abbildung 16.181

Curriculare Vorgaben

Der schulformenübergreifende, integrativ umzusetzende Lehrplan Medienkunde für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 sieht verpflichtende Inhalte mit konkretem informatischen Bezug vor (MBWK-TH 2010, vgl. S. 5–8). Für das Wahlpflichtfach Informatik an der Regelschule in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 liegt ein Lehrplan vor (MBWK-TH 2012b). Darüber hinaus liegt für das Wahlpflichtfach Informatik am Gymnasium in den Jahrgangsstufen 9 bis 12 ein Lehrplan vor (MBWK-TH 2012a). Tabelle 46 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Sekundarbereich I

Für den Kurs Medienkunde ist ein Gesamtumfang von mindestens je zwei Wochenstunden in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Jahrgangsstufen zu berücksichtigen (insg. sechs Wochenstunden), wovon anteilig Inhalte mit Informatikbezug zu berücksichtigen sind (MBWK-TH 2010, vgl. Kapitel 2.1, 2.3, vgl. S. 30). An der Regel- und an der Gesamtschule kann das Wahlpflichtfach Informatik interdisziplinär im pädagogisch-organisatorischen Zusammenschluss mit dem Fach „Wirtschaft-Recht-Technik“ in den Jahrgangsstufen 7 und 8 im Gesamtumfang von acht und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Umfang von neun Wochenstunden angeboten werden, wovon anteilig Inhalte mit Informatikbezug zu berücksichtigen sind.182 Am Gymnasium kann das Wahlpflichtfach Informatikin den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Gesamtumfang von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden.183 Am Musikgymnasium, Sportgymnasium, Spezialgymnasium für Sprachen sowie in Spezialklassen für Musik sind keine Kontingente für Informatikunterricht vorgesehen.184 Für mathematisch-naturwissenschaftliche Spezialklassen am Gymnasium ist für ein Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ein Gesamtumfang von vier Wochenstunden vorgesehen.185 An der Gemeinschaftsschule ist für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 und 8 ein Gesamtumfang von sieben Wochenstunden und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ein Umfang von sechs Wochenstunden vorgesehen, wobei bei Belegung einer zweiten Fremdsprache der Umfang nur jeweils zwei Wochenstunden beträgt.186 Der eigenständige Informatikunterricht für den Sekundarbereich I ist in Tabelle 47 zusammengefasst.

Gymnasiale Oberstufe

In der Qualifikationsphase kann das Fach Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden.187 Auf erhöhtem Anforderungsniveau kann Informatik an Gymnasien mit mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Spezialklassen fünfstündig angeboten und belegt werden, eine Teilnahme am Wahlpflichtunterricht in der Einführungsphase vorausgesetzt.188 Im Rahmen der Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt, da es diese ersetzen kann.189 Auf grundlegendem Niveau kann eine mündliche Prüfung stattfinden.190 Auf erhöhtem Leistungsniveau findet eine schriftliche Prüfung statt.191 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.192 Tabelle 48 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.


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Ausblick

Seit dem Schuljahr 2021/2022 läuft ein Pilotprojekt für die Einführung eines Pflichtfachs „Informatik und Medienbildung“ in den Klassenstufen 5 ‒ 10 aller Schularten.193


Informationen aus der Studie "Informatikunterricht: Lückenhaft und unterbesetzt" (Stifterverband, 2022)

  • Grunddaten zu Informatik an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
Schulen mit Informatik-unterrichtLehrkräfte mit Inf-LehrbefähigungLehrerinnen mit Inf-LehrbefähigungKlassen/Kurse/Einheiten mit InformatikErreichte Schüler*innenUnterrichtsstunden InformatikZeitraumQuelle
13719258283157.4841.29921/22TMBJS TH
  • Eckdaten zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen 
SchulenLehrkräfte (VZ/TZ)Lehrerinnen (VZ/TZ)FrauenanteilSchüler*innenKlassen (ohne Kurse in Sek II)Unterrichtsstunden

446

11.547

8.472

73,37

129.250

5.577

222.777

 

Fußnoten Informatik-Monitor


181 § 4 SchulG-TH 2021.
182 § 44 (1), Anlage 3, 11, 12 ASO-TH 2020.
183 § 44 (1), Anlage 4 ebd.
184 § 44 (1), § 146, Anlagen 6–7, 9–10 ebd. 
185 § 44 (1), § 146, Anlage 8 ebd.
186 § 147a (9), Anlage 10a ebd.
187 § 76 (5), Anlage 13 ebd.
188 § 76 (5) ASO-TH 2020; Nr. 8 VVOS-TH 2019. 
189 § 76 (1) ASO-TH 2020.
190 § 92 (4) ASO-TH 2020.
191 § 92 (3) ebd.
192 § 92 (2) ebd.
193 https://bildung.thueringen.de/fileadmin/schule/medien/digitalstrategie_thueringer_schule-dits.pdf (Zugriff am 29.08.2022)
193a bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-09-01_Handout_Schuljahrbeginn_2021-22.pdf (Zugriff am 06.09.2022)
193b bildung.thueringen.de/fileadmin/2022/2022-08-25_Handout_Schuljahrbeginn_2022-23.pdf (Zugriff am 06.09.2022)

 

Fußnoten der Stifterverband-Studien


15 Nur Oberstufe.