Informatikunterricht in Berlin

Angebot des Informatikunterrichts
Schulartübergreifend wird der Informationstechnische Grundkurs (ITG) im Umfang von einer Wochenstunde als eigenständiges Fach unterrichtet oder an ein Pflicht- oder Wahlpflichtfach angegliedert, wobei dies unter Nutzung einer Profilstunde in der Jahrgangsstufe 7 oder 8 erfolgt. Das Wahlpflichtfach Informatik wird an allen Schularten in der Regel zweistündig in den Jahrgangsstufen 9 und 10 bzw. dreistündig in der Jahrgangsstufe 9 oder 10 angeboten. Im Rahmen der Profilbildung ist es möglich, das Wahlpflichtfach Informatik bereits in den Jahrgangsstufen 7 oder 8 anzubieten, oder den Unterrichtsumfang in den Jahrgangsstufen 9 und/oder 10 zu erhöhen.1
Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.
| JAHRGANGSSTUFEN | ||||||
| 7 | 8 | 9 | 10 | |||
| Gemeinschaftsschule | [I]a, b | IIc | IIc | |||
| Integrierte Sekundarschule | [I]a, b | IIc | IIc | |||
| Gymnasium | [I]a, b | IIc | IIc | |||
| ANMERKUNGEN | P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben a Informationstechnologischer Grundkurs (ITG) in 7 oder 8; auch P möglich b Wahlpflichtfach Informatik auch in 7/8 möglich c Wahlpflichtfach Informatik, auch IIIin 9 oder 10 möglich | |||||
Nachweise
1 Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO), § 10, § 11, Anlagen 1 und 2. [Web]
In Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) an der Integrierten Sekundarschule und an der Gemeinschaftsschule kann das Wahlpflichtfach Informatik im Umfang von zwei bis drei Wochenstunden angeboten und belegt werden.1
In der Qualifikationsphase kann Informatik sowohl dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) als auch fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) angeboten und belegt werden.2
Bei den Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es eine Naturwissenschaft nicht ersetzen kann.3
In einem Grundkurs Informatik kann als drittes Prüfungsfach eine schriftliche, als viertes Prüfungsfach eine mündliche oder als fünftes Prüfungsfach eine Präsentationsprüfung bzw. eine besondere Lernleistung abgelegt werden.4 Im Leistungskurs Informatik findet eine schriftliche Prüfung statt.5 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern praktisch gleichgestellt, da es zwar formal nicht als erstes Prüfungsfach gewählt und damit eine Naturwissenschaft nicht ersetzen kann, jedoch ist die Wahl als zweites bis fünftes Prüfungsfach möglich.6
Die schriftlichen Abiturprüfungsaufgaben werden dezentral entwickelt. Dazu werden durch die Lehrkräfte für einen Kurs zwei Aufgabenvorschläge eingereicht, von denen einer ausgewählt wird. Die Bearbeitung an einem Rechner ist in allen Aufgaben jedes Aufgabenvorschlags zugelassen. Der Rechnereinsatz muss auf die Aufgaben bzw. Teilaufgaben beschränkt werden, bei denen er aus fachlichen Gründen erforderlich ist. Die Lehrkraft fügt jedem Aufgabenvorschlag eine Aufstellung der Hilfsmittel hinzu, die den Prüflingen zur Verfügung gestellt werden sollen. Es gibt Entscheidungsspielräume auf Schulebene.7
Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
| BELEGUNG | ABITURPRÜFUNGEN | ||||||
| E | QgA | QeA | MINT-Gleichstellung | S | M | A | MINT-Gleichstellung |
| IIa | III | IIIII | nein | ja | ja | ja | ja |
| ANMERKUNGEN | E = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen a Wahlpflichtfach Informatik aus Jahrgangsstufe 10 bzw. 11 möglich; auch III möglich | ||||||
Nachweise
1 Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO), Anlage 1 a. [Web]
2 Ebd., § 19 (1) Nr. 3, § 20 (1).
3 Ebd., § 25 (1).
4 Ebd., § 23 (1), (3), § 30 (2).
5 Ebd., § 23 (1), § 30 (2).
6 Ebd., § 23 (4).
7 Expertenauskunft aus dem Bundesland.
Für alle Schularten liegt ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor. In diesem werden ausgewählte Themenfelder benannt, die im Informationstechnischen Grundkurs (ITG) in den Jahrgangsstufen 7 oder 8 zu behandeln sind.1
Für die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ebenfalls ein Lehrplan für das Fach Informatik vor.2
Darüber hinaus existiert ein schulform- und fächerübergreifendes Basiscurriculum Medienbildung für die Jahrgangsstufen 1 bis 10, das keine expliziten Inhalte mit informatischem Bezug aufweist.3 Außerdem liegt ein Curriculum für den Zusatzkurs „Digitale Welten“ in der Qualifikationsphase vor, das keine expliziten Inhalte mit informatischem Bezug benennt und auf eine vertiefende Medienbildung abzielt.4
Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
| SEKUNDARSTUFE I | OBERSTUFE | ||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11E | QgA | QeA | |
| Gemeinschaftsschule | pa | pa | p | p | p | p | p | p | p |
| Integrierte Sekundarschule | pa | pa | p | p | p | p | p | p | p |
| Gymnasium | pa | pa | p | p | p | p | p | p | p |
| ANMERKUNGEN | p eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben 11E = Einführungsphase (G9) Q gA = Qualifikationsphase, grundlegendes Anforderungsniveau Q eA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau a Informationstechnischer Grundkurs (ITG), im Rahmenlehrplan Informatik inkludiert | ||||||||
Nachweise
1 Rahmenlehrplan für das Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 7–10 (Wahlpflichtfach). [Web]
2 Rahmenlehrplan für das Fach Informatik in der gymnasialen Oberstufe. [Web]
3 Basiscurriculum Medienbildung. [Web]
4 Curriculare Vorgaben für den Zusatzkurs „Digitale Welten“ in der gymnasialen Oberstufe. [Web]
Die Primarstufe umfasst die Grundschule und die Gemeinschaftsschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 6. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Gemeinschaftsschule, der Integrierten Sekundarschule und dem Gymnasium drei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 7 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Eine Ausnahme davon bilden sogenannte „grundständige“ Gymnasien, welche bereits ab Jahrgangsstufe 5 beginnen. An der Gemeinschaftsschule und der Integrierten Sekundarschule stellt die Jahrgangsstufe 11 die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe dar, die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). Am Gymnasium umfasst die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). 1
Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Berlin zeigt nachfolgende Abbildung.
| G8 | G9 | |||||||||
| 13 | ||||||||||
| 12 | 12 | |||||||||
| 11 | 11 | |||||||||
| 10 | 10 | |||||||||
| 9 | 9 | |||||||||
| 8 | Gemeinschaftsschule | Integrierte Sekundarschule | Gymnasium | 8 | ||||||
| 7 | 7 | |||||||||
| 6 | 6 | |||||||||
| 5 | 5 | |||||||||
| 4 | 4 | |||||||||
| 3 | 3 | |||||||||
| 2 | Gemeinschaftsschule | Grundschule | 2 | |||||||
| 1 | 1 | |||||||||
Nachweise
1 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG), § 17. [Web]
Aktuell sind keine verbindlichen Änderungen hinsichtlich der informatischen Bildung veröffentlicht.
Kennzahlen zum Informatikunterricht
Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.
| * | Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache |
| Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Naturwissenschaften (Nawi); Gymnasium: Biologie, Chemie, Physik | |
| Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Integrierte Sekundarschule: Gesellschaftswissenschaften (Gewi), Wirtschaft-Arbeit-Technik; Gemeinschaftsschule, Gymnasium: Geschichte, Geographie, Politische Bildung, Ethik | |
| Ästhetischer Bereich/Sport: Sport, Kunst-Musik-Darstellendes Spiel (kombiniert); Gymnasium: Bildende Kunst, Musik | |
| Profil−/Wahlpflichtbereich: Profilstunden, Wahlpflichtstunden |
Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.
| I. | Anteil SuS mit Informatik in der Sek II | 13 % | ||
| davon weiblich | 22 % | |||
| II. | Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik | — | ||
| davon weiblich | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024: I, II
Quellen:
Kultusministerkonferenz: I
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: II
Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.
| I. | Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ... | 475 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | — | ||
| nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik | — | ||
| einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft | — | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | — | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 475 | ||
| II. | Anteil Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften1 | 3 % | |
| davon weiblich | 33 % | ||
| III. | Anteil Informatiklehrkräfte, die Informatikunterricht in der Sek II erteilen dürfen, an allen Lehrkräften | — | |
| davon weiblich | — | ||
| IV. | Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … | 26 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | — | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | — | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 26 |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Referenzjahr:
Schuljahr 2024/2025
Quellen:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.
Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Weiterbildungen bestehender Lehrkräfte in Informatik als weiteres Fach sind eine wichtige Quelle für neue Informatiklehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung oder der Ausbau des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.
Studium
| I. | Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik | 93 | |
| davon weiblich | 22 | ||
| II. | Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik | 12 | |
| davon weiblich | 5 |
Weiterbildung
| III. | Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich | 0 | |
| davon weiblich | 0 | ||
| IV. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich | 0 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe | 0 | ||
| V. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich | 14 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse | 14 |
Referenzjahr:
Jahre 2024/2025: I, II
Schuljahr 2024/2025: III, IV, V
Quellen:
Statistisches Bundesamt: I, II
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: III, IV, V
