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Informatikunterricht in Mecklenburg-Vorpommern

Angebot des Informatikunterrichts

Das Fach Informatik und Medienbildung wird schulartübergreifend in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 im Umfang von mindestens je einer Wochenstunde unterrichtet. Darüber hinaus sind zusätzliche Angebote im Rahmen des Wahlpflichtbereichs möglich.1

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Mecklenburg-Vorpommern
 JAHRGANGSSTUFEN
 5678910
Regionale SchulePaPaPaPaPaPa
GesamtschulePaPaPaPaPaPa
GymnasiumPaPaPaPaPaPa
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
a informatik und Medienbildung (Mindeststundenvolumen)

Nachweise

1 Kontingentstundentafelverordnung (KontStTVO M-V), §§ 6, 7. [Web]

In der Qualifikationsphase kann Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkursfach) oder fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskursfach) angeboten und belegt werden.1

Bei den Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da lediglich die zweite Naturwissenschaft ersetzt werden kann.2

In einem Leistungskursfach Informatik wird grundsätzlich schriftlich geprüft.3 In einem Grundkursfach Informatik kann schriftlich (drittes Prüfungsfach) oder mündlich geprüft werden (viertes oder fünftes Prüfungsfach) – anstelle einer mündlichen Prüfung kann auch eine besondere Lernleistung eingebracht werden.4

Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.5

Die Abituraufgaben für das schriftliche Abitur werden zentral durch eine Aufgabenkommission erstellt, bestehend aus Lehrkräften und des Fachreferenten. Dabei sind im Grundkurs eine Pflichtaufgabe sowie eine aus zwei Wahlaufgaben und im Leistungskurs zwei Pflichtaufgaben sowie eine aus zwei Wahlaufgaben zu bearbeiten. Alle Aufgaben können praktische Anteile beinhalten. Zulässige Hilfsmittel sind das an der Schule eingeführte Tafelwerk sowie zusätzlich Tafelwerksergänzungen der Aufgabenkommission, die den Geprüften im Abitur zur Verfügung zu stellen sind.6

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Mecklenburg-Vorpommern
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
PaIIIbIIIIIcneinjajajaja
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a Informatik und Medienbildung in Jgst. 10b Grundkursfachc Leistungskursfach

Nachweise

1 Abiturprüfungsverordnung (APVO M-V), § 11 (5). [Web]
2 Ebd., § 12 (4).
3 Ebd., § 25 (3).
4 Ebd., § 25 (3), (4), (8).
5 Ebd., § 26 (1), (4).
6 Expertenauskunft aus dem Bundesland.

Für die Regionale Schule, die Gesamtschule und das Gymnasium liegen Lehrpläne für das Fach Informatik und Medienbildung in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 vor.1, 2

Für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Lehrplan für das Fach Informatik vor.3

Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Mecklenburg-Vorpommern
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Regionale Schulepapapapapapa
Gesamtschulepapapapapapapbpb
Gymnasiumpapapapapapapbpb
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben
11E = Einführungsphase (G9) QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes Anforderungsniveau QeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau
a Informatik und Medienbildung b Informatik (Oberstufe)

Nachweise

1 Rahmenplan für die Sekundarstufe I: Regionale Schule, Gesamtschule. Informatik und Medienbildung 2019. [PDF]
2 Rahmenplan für die Sekundarstufe I: Gymnasium, Gesamtschule. Informatik und Medienbildung 2019. [PDF]
3 Rahmenplan für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Informatik 2019. [PDF]

Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Daran schließt sich eine schulartunabhängige Orientierungsstufe ‒ in der Regel an Regionalen Schulen und Gesamtschulen ‒ in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Regionalen Schule, der Gesamtschule (integrierte bzw. kooperative Form) und dem Gymnasium drei verschiedene Schularten bzw. -bereiche, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gesamtschule sowie am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt nachfolgende Abbildung, jedoch ohne Darstellung der Orientierungsstufe.1

 

G8G9
 13
12    12
11    11
10      10
9   9
8   8
7   7
6Regionale SchuleGesamtschuleGymnasium6
5   5
4   4
3 3
2Grundschule2
1 1

Nachweise

1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V), §§ 12–21. [Web]

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Aktuell sind keine verbindlichen Änderungsvorhaben hinsichtlich der informatischen Bildung veröffentlicht.

Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen.  Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.

Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Nawi (kombiniert)
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Geschichte, Geografie, Weltkunde, Sozialkunde, Ethik, Religion, Arbeit-Wirtschaft-Technik
 Ästhetischer Bereich/Sport: Kunst/Musik/Darstellendes Spiel (kombiniert), Sport
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtstunden, Poolstunden

 

Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.

I.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II  41 %
  davon weiblich 41 %
II.Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik1, 2  6 %
  davon weiblich 

Anmerkung:
= keine Angabe

Fußnoten:
1 Abiturienten an allgemeinbildenen weiterführenden Schulen, inkl. Abendgymnasium
2 Nur schriftliche Abiturprüfungen

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024

Quellen: 
Kultusministerkonferenz: I
Institut für Qualitätsentwicklung, Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung: II

 

Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.

I.Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch1 ... 408
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 

 nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik 
 einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft 
 Quer- oder Seiteneinstieg 
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 408
II.Anteil Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften1 6 %
 davon weiblich 48 %
III.Anteil Informatiklehrkräfte, die Informatikunterricht in der Sek II erteilen dürfen, an allen Lehrkräften1 2,0 %
 davon weiblich 46 %
IV.Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … 10
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 8
 Quer- oder Seiteneinstieg 2
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 0

Anmerkung:
= keine Angabe

Fußnoten:
1 Inkl. Abendgymnasium

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024

Quellen: 
Institut für Qualitätsentwicklung, Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.

Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Weiterbildungen bestehender Lehrkräfte in Informatik als weiteres Fach sind eine wichtige Quelle für neue Informatiklehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung oder der Ausbau des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.

Studium

I.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik 15
 davon weiblich 4
II.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik 3
 davon weiblich 2

Weiterbildung

III.Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich 0
 davon weiblich 0
IV.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich 0
 davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe 0
V.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich 0
 davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse 0

Referenzjahr:
Jahre 2024/2025: I, II
Schuljahr 2024/2025: III, IV, V

Quellen: 
Statistisches Bundesamt: I, II
Institut für Qualitätsentwicklung, Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung: III, IV, V