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Informatikunterricht in Rheinland-Pfalz

Angebot des Informatikunterrichts

Der Wahlpflichtbereich an der Realschule plus hat einen Umfang von 14 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10, wobei verbindliche informatische Inhalte zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus kann ein Wahlpflichtfach Informatik im Rahmen schuleigener Angebote im Umfang von insgesamt vier bis sechs Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 angeboten werden.1

An der Integrierten Gesamtschule und am Gymnasium mit neunjähriger Laufzeit und ohne altsprachlichen Schwerpunkt kann in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ein zwei- bis dreistündiges Wahlfach Informatik angeboten und belegt werden.2 Am  Gymnasium mit achtjähriger Laufzeit und ohne altsprachlichen Schwerpunkt kann in den Jahrgangsstufen 8 und 9 ein dreistündiges Wahlpflichtfach Informatik angeboten werden.3

Seit dem Schuljahr 2021/22 findet an 21 Informatik-Profil-Schulen in Jahrgangsstufe 5 verbindlicher Informatikunterricht statt. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen können sich für durchgehenden Informatikunterricht von Jahrgangsstufe 6 bis 10 entscheiden.4

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Rheinland-Pfalz
 JAHRGANGSSTUFEN
 5678910
Realschule plus[IIIII I]a
Integrierte GesamtschuleOOObOOOb
GymnasiumG9OOOb, cOOOb, c
GymnasiumG8IIIcIIIcIId
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
a Gesamtkontingent für ein schuleigenes Angebot; auch IIII möglichb auch OO möglichc gilt nicht am altsprachlichen Gymnasium und im altsprachlichen Zug d Grundkurs der Einführungsphase (G8)

Nachweise

1 Stundentafel für die Realschule plus, Abschnitte 3.1, 6. [Web]
2 Stundentafeln für die Klassenstufen 5 bis 9/10 der Hauptschule, der Regionalen Schule, der Dualen Oberschule, der Realschule, der Integrierten Gesamtschule und des Gymnasiums, Abschnitte 3.5, 3.6., 3.7. [Web]
3 Stundentafeln für die Klassenstufen 5 bis 9 des Gymnasiums mit 8-jähriger Schulzeit (G8GTS). [Web]
4 Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Informatik-Profil-Schulen (IPS). [Web]

Einführungsphase

In der Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) des G9-Bildungsgangs kann Informatik dreistündig als Grundfach oder fünfstündig als Leistungsfach angeboten und belegt werden. Im G8-Bildungsgang kann Informatik in der Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase) zweistündig als Grundfach oder vierstündig als Leistungsfach angeboten und belegt werden.1

Qualifikationsphase

In der Qualifikationsphase kann Informatik grundsätzlich dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundfach) oder fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungsfach) angeboten und belegt werden. Dabei kann Informatik als Leistungsfach nur belegt werden, wenn in den beiden Schuljahren, die der gymnasialen Oberstufe unmittelbar vorausgehen, Informatik als Wahl- oder als Wahlpflichtfach belegt wurde.2

Bei den Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht vollständig gleichgestellt. In allen Leistungsfachkombinationsmöglichkeiten mit einer Naturwissenschaft kann jedoch das Fach Informatik die Naturwissenschaft ersetzen, wobei – ggf. unter der Maßgabe, dass die Pflichtwochenstundenanzahl erhöht wird – sicherzustellen ist, dass die Fächerwahl im Pflichtbereich mindestens eine Naturwissenschaft enthält.3

Abiturprüfungen

In einem Leistungskurs Informatik wird schriftlich geprüft.4

In einem Grundkurs Informatik kann im mathematisch-naturwissenschaftlichen Abiturprüfungsprofil im Rahmen des vierten bzw. fünften Prüfungsfachs eine mündliche Prüfung durchgeführt bzw. alternativ eine besondere Lernleistung eingebracht werden, eine durchgehende Belegung seit der Einführungsphase vorausgesetzt. Im Leistungsfach findet eine schriftliche Prüfung statt.5

Bei der Wahl der Prüfungsfächer ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern im mathematisch-naturwissenschaftlichen Prüfungsprofil gleichgestellt, da es diese ersetzen kann.6

Die schriftlichen Abiturprüfungsaufgaben auf erhöhtem Anforderungsniveau werden von den Lehrkräften vor Ort erstellt und beim Ministerium für Bildung zur Auswahl eingereicht. Die Abiturauswahlkommission wählt unter den drei Vorschlägen zwei aus, die dem Prüfling zur Bearbeitung vorgelegt werden. Schriftliche Prüfungsaufgaben auf grundlegendem Niveau sind derzeit an staatlichen Schulen nicht möglich.7

Praktische Prüfungsanteile (mit Rechnereinsatz) sind möglich, jedoch nicht verpflichtend. Eine Verpflichtung oder Einschränkung von Hilfsmitteln ist in Informatik nicht gegeben. Häufig sind die (in Mathematik) eingeführten Taschenrechner zugelassen, der Einsatz des Computers mit entsprechender Software (etwa Programmierumgebungen) kann auf Teilaufgaben beschränkt sein.8

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Rheinland-Pfalz
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
IIaIIIbIIIIIcneinjacjadjadjad
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a Grundfach Informatik in Jgst. 10 (G8) bzw. 11 (G9); Leistungsfach mit möglich IIII; entfällt im Musikzweigb Grundfachc Leistungsfachd im mathematisch-naturwissenschaftlichen Prüfungsprofil

Nachweise

1 Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (Mainzer Studienstufe), §§ 5-6. [Web]
2 Ebd., zusätzlich § 7 (7).
3 Ebd., siehe Anlage.
4 Ebd., § 7 (1).
5 Abiturprüfungsordnung, § 13 (1), (3), (4). [Web]
6 Ebd.
7 Expertenauskunft aus dem Bundesland.
8 Empfehlung für den Computereinsatz in Kursarbeiten und Abiturarbeiten. [Web]
9 Im Rundschreiben zur AbiPrO, S. 133. [Web]

Für die Realschule plus liegt ein Lehrplan für den Wahlpflichtbereich in den Jahrgangsstufen 6 bis 10 vor, der integrativ zu vermittelnde Kompetenzen zur informatischen Bildung formuliert. Dieser umfasst in Klasse 6 bis 10 die interdisziplinären Fächer „Technik und Naturwissenschaft“, „Hauswirtschaft und Sozialwesen“, „Wirtschaft und Verwaltung“ sowie die zweite Fremdsprache, in denen informatische Kompetenzen zu vermitteln sind.1

Für die Integrierte Gesamtschule und das Gymnasium liegt ein gemeinsamer Lehrplan für ein Wahl- bzw. Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 bis 10 vor.2

Für die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Rahmenplan für das Fach Informatik vor.3

Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

 

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Rheinlandpfalz
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Realschule plusiaiaiaiaia
Integrierte Gesamtschulepbpbpcpcpc
Gemeinschaftsschulepbpbpcpcpc
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben
11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveaua Wahlpflichtbereichb Wahl-/Wahlpflichtfach Informatikc Informatik (Oberschule)

Nachweise

1 Rahmenplan Wahlpflichtbereich Realschule plus, S. 4–5, 7–8. [Web] [PDF]
2 Lehrplan Informatik. Wahlfach und Wahlpflichtfach an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen (Sekundarstufe I). [Web] [PDF]
3 Lehrplan Informatik. Grund- und Leistungsfach Einführungsphase und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Mainzer Studienstufe). [Web] [PDF]

Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Realschule plus, der Integrierten Gesamtschule und dem Gymnasium drei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der integrierten Gesamtschule sowie am Gymnasium die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). An einigen Gymnasien besteht die Möglichkeit für einen G8-Bildungsgang. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz zeigt nachfolgende Abbildung.1

G8G9
    13
12    12
11    11
10      10
9   9
8   8
7   7
6Realschule plusIntegrierte Gesamtschule Gymnasium6
5   5
4   4
3   3
2Grundschule2
1 1

Nachweise

1 Schulgesetz (SchulG). [Web]

Rheinland-Pfalz
Zu sehen ist ein schwarzer Laptop mit Blick auf den Bildschirm. Im Vordergrund sind die Hände eines Menschen zu erkennen, die etwas auf der Tastatur eingeben. Der Bildschirm zeigt weiße Schrift auf einem schwarzen Hintergrund. Es wurde ein Befehl zum Anzeigen der verfügbaren WLAN-Netzwerke in der Eingabeaufforderung eingegeben.
Ab dem Schuljahr 2028/29 wird Informatik zum Pflichtfach an allen allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz. Die Gesellschaft für Informatik e.V.…
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Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen.  Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.

Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Nawi (kombiniert)
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Gewi (kombiniert), Ethik, Religion
 Ästhetischer Bereich/Sport: Kunst/Musik/Darstellendes Spiel (kombiniert), Sport
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Poolstunden; Realschule plus: Profilstunden; außer Gymnasium: Wahlpflichtunterricht

 

Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.

I.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II  32 %
  davon weiblich 31 %
II.Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik  
  davon weiblich 

Anmerkung:
= keine Angabe

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024: I
Schuljahr 2024/2025: II

Quellen: 
Kultusministerkonferenz: I
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz: II

 

Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.

I.Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch1 ... 662
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 

322

 nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik 279
 einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft 0
 Quer- oder Seiteneinstieg 60
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 1
II.Anteil Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften1 3 %
 davon weiblich 27 %
III.Anteil Informatiklehrkräfte, die Informatikunterricht in der Sek II erteilen dürfen, an allen Lehrkräften 1,5 %
 davon weiblich 26 %
IV.Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … 20
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 20
 Quer- oder Seiteneinstieg 0
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 0

Fußnoten:
1 Ohne Förderschule, Abendgymnasium, Kolleg. Nur hauptamtliche/-berufliche Lehrkräfte werden angegeben (einschließlich unterrichtende Pädagogische Fachkräfte)

Referenzjahr:
Schuljahr 2024/2025

Quellen: 
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.

Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Weiterbildungen bestehender Lehrkräfte in Informatik als weiteres Fach sind eine wichtige Quelle für neue Informatiklehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung oder der Ausbau des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.

Studium

I.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik 59
 davon weiblich 11
II.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik 16
 davon weiblich 2

Weiterbildung

III.Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich 167
 davon weiblich 43
IV.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich1 50
 davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe 
V.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich1 29
 davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse 29

Fußnoten:
1 Vorraussichtliche Abschlüsse

Referenzjahr:
Jahre 2024/2025: I, II
Schuljahr 2024/2025: III, IV, V

Quellen: 
Statistisches Bundesamt: I, II
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz: III, IV, V