Informatikunterricht in Sachsen-Anhalt

Angebot des Informatikunterrichts
An der Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule ist für die Jahrgangsstufen 6 bis 8 im Pflichtbereich je eine Wochenstunde Informatikunterricht vorgesehen.1 Darüber hinaus wird aus dem fachübergreifenden Stundenkontingent der Jahrgangsstufen 6 bis 8 eine Stunde vorgezogen und für das Pflichtfach Informatik in Jahrgangsstufe 5 verwendet.2 Diese Bestimmungen gelten gleichsam für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 an den Gesamtschulen.
Am Gymnasium sowie im gymnasialen Bildungsgang an der Gesamtschule kann in den Jahrgangsstufen 9 und 10 jeweils zweistündig ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.3
Seit dem Schuljahr 2024/25 wird beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 am Gymnasium der Rahmenplan „Lernen in der digitalen Welt“ verbindlich umgesetzt, wobei die anteiligen Inhalte mit Informatikbezug weniger als eine Wochenstunde betragen.4
Zwei Gymnasien mit mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt können Informatik In der Sekundarstufe I verpflichtend oder als Wahlpflichtkurs anbieten.5
Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.
| JAHRGANGSSTUFEN | ||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |
| Sekundarschule | P | P | P | P | — | — |
| Gemeinschaftsschule | P | P | P | P | — | — |
| Integrierte Gesamtschule | P | P | P | P | —a | —a |
| Kooperative Gesamtschule | P | P | P | P | —a | —a |
| Gymnasium | —b | —b | —b | —b | IIc | IIc |
| ANMERKUNGEN | P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben a im gymnasialen Bildungsgang II analog zum Gymnasium möglich b Lernen in der digitalen Welt; anteilige Inhalte mit Informatikbezug c Wahlpflichtfach Informatik | |||||
Nachweise
1 Die Unterrichtsorganisation an den Sekundarschulen und an den Gemeinschaftsschulen. [Web]
2 Expertenauskunft aus dem Bundesland.
3 Die Unterrichtsorganisation an den Gesamtschulen. [Web]
4 Die Unterrichtsorganisation an den Gymnasien und Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendgymnasien und Kollegs). [Web]
5 Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Schulen (Sekundarschulen und Gymnasien) mit inhaltlichen Schwerpunkten in Sachsen-Anhalt. [Web]
In der Einführungsphase kann Informatik im Umfang von zwei Wochenstunden im Wahlpflichtbereich angeboten und belegt werden.1
In der Qualifikationsphase kann Informatik zweistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau im Wahlpflichtbereich angeboten und belegt werden.2 Zwei Gymnasien mit einem Schwerpunkt im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich können Informatik auch auf erhöhtem Anforderungsniveau anbieten.3
Das Fach Informatik ist den naturwissenschaftlichen Fächern hinsichtlich der Belegungsverpflichtungen nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.4
In einem Wahlpflichtfach Informatik kann eine mündliche Prüfung stattfinden, sofern es durchgehend seit der Einführungsphase belegt wurde.5
Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es ausschließlich auf grundlegendem Anforderungsniveau belegt werden kann.6
Die schriftlichen Abituraufgaben für das Fach Informatik werden im Anwendungsfall dezentral erstellt und vom Landesschulamt genehmigt. Bei der Ausgestaltung der Aufgaben können auch praktische Anteile berücksichtigt werden. Die Genehmigung der Hilfsmittel hängt vom Kontext der Aufgabenstellung ab. Die üblichen Hilfsmittel der anderen Fächern kommen auch in Informatik im gegebenen Fall zur Anwendung.7
Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
| BELEGUNG | ABITURPRÜFUNGEN | ||||||
| E | QgA | QeA | MINT-Gleichstellung | S | M | A | MINT-Gleichstellung |
| IIa | II | — | nein | — | ja | — | nein |
| ANMERKUNGEN | E = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen a Wahlpflichtfach Informatik in Jgst. 10 (G8) bzw. 11 (G9) | ||||||
Nachweise
1 Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung), § 9 (1), Anlagen 1 und 2. [Web]
2 Ebd., § 12 (2), (4).
3 Landtag von Sachsen-Anhalt (2000): Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung. „Leistungskurs Informatik?“. [Web]
4 Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung), § 16 (2).
5 Ebd., § 20 (1), (2).
6 Ebd., § 16 (2).
7 Expertenauskunft aus dem Bundesland.
Seit dem Schuljahr 2025/26 wird in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 an Sekundar-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen das Pflichtfach Informatik unterrichtet. Die Curriculare Grundlage stellt der Erprobungslehrplan Informatik dar.1
Für das seit dem Schulajhr 2024/25 fächerübergreifende Angebot „Lernen in der digitalen Welt“ am Gymnasium liegt ein Lehrplan für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 vor, der anteilig Inhalte mit explizitem Informatikbezug benennt, welche nach Schätzung weniger als eine Wochenstunde betragen.2
Für das Fach Technik an der Sekundarschule sowie an Gemeinschafts- und Gesamtschulen liegt ein Lehrplan für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 vor, der in den Jahrgangsstufen 5 und 6 überwiegend Kompetenzen aus dem Bereich Medienbildung und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 in geringem Umfang anteilig Inhalte mit Informatikbezug formuliert.3
Für das Fach Moderne Medienwelten an der Sekundarschule liegt ein Lehrplan für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor, der jedoch überwiegend Kompetenzen aus dem Bereich Medienbildung formuliert.4
Für das Wahlpflichtfach Informatik am Gymnasium liegt ein 2022 aktualisierter Lehrplan für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 sowie für die Einführungs- und die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe vor.5
Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
| SEKUNDARSTUFE I | OBERSTUFE | ||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11E | QgA | QeA | |
| Sekundarschule | pa | pa | pa | pa | ib | ib | — | — | — |
| Gemeinschaftsschule | pa | pa | pa | pa | ib | ib | — | — | — |
| Integrierte Gesamtschule | pa | pa | pa | pa | ib | ib | — | — | — |
| Kooperative Gesamtschule | pa | pa | pa | pa | ib | ib | — | — | — |
| Gymnasium | ic | ic | ic | ic | pd | pd | — | pd | pd |
| ANMERKUNGEN | p eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben 11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau a Informatikb Technik, Anteile mit Informatikbezugc Lernen in der digitalen Welt d Wahlpflichtfach Informatik (Jgst. 9—12) | ||||||||
Nachweise
1 Erprobunglehrplan Informatik. [Web]
2 Rahmenplan Gymnasium. Lernen in der digitalen Welt. [Web]
3 Kurslehrplan Sekundarschule. Technik. [Web]
4 Kurslehrplan Sekundarschule. Moderne Medienwelten. [Web]
5 Fachlehrplan Gymnasium. Informatik. [Web]
Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Sekundarschule, der Gemeinschaftsschule, der Integrierten Gesamtschule, der Kooperativen Gesamtschule und dem Gymnasium fünf verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gemeinschaftsschule und der Integrierten Gesamtschule die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). An der Kooperativen Gesamtschule, am Gymnasium und teilweise an der Gemeinschaftsschule und der Integrierten Gesamtschule gilt die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase und die Jahrgangsstufen 11 und 12 gelten als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt zeigt nachfolgende Abbildung.1
| G8 | G9 | ||||||||||||||||||||
| 13 | |||||||||||||||||||||
| 12 | 12 | ||||||||||||||||||||
| 11 | 11 | ||||||||||||||||||||
| 10 | 10 | ||||||||||||||||||||
| 9 | 9 | ||||||||||||||||||||
| 8 | 8 | ||||||||||||||||||||
| 7 | Integrierte | Kooperative | 7 | ||||||||||||||||||
| 6 | Sekundarschule | Gemeinschaftsshule | Gesamtschule | Gesamtschule | Gymnasium | 6 | |||||||||||||||
| 5 | 5 | ||||||||||||||||||||
| 4 | 4 | ||||||||||||||||||||
| 3 | 3 | ||||||||||||||||||||
| 2 | Grundschule | 2 | |||||||||||||||||||
| 1 | 1 | ||||||||||||||||||||
Nachweise
1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA), §§ 3-6 [Web]
Das Fach Informatik an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen wird im kommenden Schuljahr 2026/27 auf die Jahrgangsstufen 9/10 ausgeweitet.1
Nachweise
1 Die Unterrichtsorganisation an den Sekundarschulen und an den Gemeinschaftsschulen. [Web]
Kennzahlen zum Informatikunterricht
Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.
| * | Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache |
| Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Sekundarschule, Gemeinschaftsschule: Nawi (kombiniert), Informatik und Technik; Integrierte Gesamtschule, Gymnasium: Biologie, Chemie, Physik, Astronomie | |
| Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Ethik, Religion; Sekundarschule, Geminschaftsschule: Gewi (kombiniert); Integrierte Sekundarschule, Gymnasium: Geschichte, Geografie, Gesellschaftskunde, Sozialkunde | |
| Ästhetischer Bereich/Sport: Sport, Kunst/Musik/Darstellendes Spiel (kombiniert); Sekundarschule, Gemeinschaftsschule: Bildende Kunst, Musik | |
| Profil−/Wahlpflichtbereich: Poolstunden; Integrierte Gesamtschule: Wahlpflichtunterricht; außer Gymnasium: Profilstunden |
Bemerkung:
Die Stundentafeln der Kooperativen Gesamtschule orientieren sich an den Bildungsgängen der Sekundarschule und des Gymnasiums.
Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.
| I. | Anteil SuS mit Informatik in der Sek II | 13 % | ||
| davon weiblich | 21 % | |||
| II. | Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik | 3 % | ||
| davon weiblich | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024
Quellen:
Kultusministerkonferenz: I
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt: II
Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.
| I. | Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ... | 196 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | 134 | ||
| nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik | 16 | ||
| einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft | 26 | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | 20 | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 0 | ||
| II. | Anteil Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften | 2 % | |
| davon weiblich | 43 % | ||
| III. | Anteil Informatiklehrkräfte, die Informatikunterricht in der Sek II erteilen dürfen, an allen Lehrkräften | 0,9 % | |
| davon weiblich | 33 % | ||
| IV. | Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … | 8 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | 5 | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | 3 | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 0 |
Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024
Quellen:
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
1 Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.
Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Weiterbildungen bestehender Lehrkräfte in Informatik als weiteres Fach sind eine wichtige Quelle für neue Informatiklehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung oder der Ausbau des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.
Studium
| I. | Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik | 16 | |
| davon weiblich | 3 | ||
| II. | Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik | 9 | |
| davon weiblich | 1 |
Weiterbildung
| III. | Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich | 0 | |
| davon weiblich | 0 | ||
| IV. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich | 0 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe | 0 | ||
| V. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich | 0 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse | 0 |
Referenzjahr:
Jahre 2024/2025: I, II
Schuljahr 2023/2024: III, IV, V
Quellen:
Statistisches Bundesamt: I, II
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt: III, IV, V
