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Informatikunterricht in Bremen

Angebot des Informatikunterrichts

Es finden weder an der Oberschule noch am Gymnasium curricular hinterlegte Angebote mit Informatikbezug statt.1, 2

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Bremen
 JAHRGANGSSTUFEN
 5678910
Oberschulea
Gymnasiuma
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
a im Rahmen der Einführungsphase IIbzw. IIImöglich (G8-Bildungsgang)

Nachweise

1 Verordnung über die Sekundarstufe I der Oberschule, Anlage 1. [Web]
2 Verordnung über die Sekundarstufe I des Gymnasiums, Anlage 1. [Web]

In der Einführungsphase kann das zwei- bis dreistündige Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.1

In der Qualifikationsphase kann Informatik zwei- bis dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) oder fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) angeboten und belegt werden.2

Bei den Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da diese nicht durch Informatik ersetzt werden können.3

Im Leistungskurs Informatik wird grundsätzlich schriftlich geprüft.4 Im Grundkurs Informatik kann eine mündliche Prüfung erfolgen, jedoch keine schriftliche.5 Dabei kann Informatik nur dann Prüfungsfach sein, wenn es im zweiten Halbjahr der Einführungsphase sowie in der Qualifikationsphase durchgängig belegt worden ist.6

Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es nicht als drittes Prüfungsfach gewählt werden kann und somit eine schriftliche Prüfung auf grundlegendem Anforderungsniveau ausgeschlossen ist.7

Die Prüfungen im schriftlichen Abitur (auf erhöhtem Anforderungsniveau) werden dezentral erstellt: Die Prüfungsaufgaben werden von jeder Schule in zwei Varianten der Behörde zur Prüfung vorgelegt, die nach der Prüfung und Genehmigung festlegt, welche zum Haupt- und welche zum Nebentermin der Abiturprüfung zur Anwendung kommt. Dabei finden ggf. mehrere Überarbeitungsrunden im Austausch mit der fachlichen Beratung statt. Eine Bearbeitung von Prüfungsaufgaben am Rechner ist nicht vorgesehen. Die Schulen beantragen dezentral geeignete Hilfsmittel: Tafelwerke, Formelsammlungen, Wörterbuch, Taschenrechner.8

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Bremen
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
IIaIIaIIIIIneinjajaja
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a auch III möglich

Nachweise

1 Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe (GyO-VO), § 7 (1). [Web]
2 Ebd., § 10 (2), (7).
3 Ebd., § 8 (1).
4 Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V), § 9 (2) Nr. 1. [Web]
5 Ebd., § 9 (2), Nr. 2–3, § 9a (3).
6 Ebd., § 9a (4).
7 Ebd., § 9a (3).
8 Expertenauskunft aus dem Bundesland.

Für den Sekundarbereich liegen keine Lehrpläne mit explizitem Informatikbezug vor. Für die Klassen 5 und 6 an Oberschulen sind Inhalte im Lehrplan für das Pflichtfach Wirtschaft – Arbeit – Technik (WAT) ausgewiesen, die jedoch auf den Erwerb von Medienkompetenzen abzielen.1 Für Oberschulen und Gymnasien konkretisieren schulinterne Curricula Anteile an Informatik im Wahlpflichtbereich in der Informationstechnische Grundbildung (ITG).

Für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Lehrplan für das Fach Informatik vor.2 Für die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe liegen lediglich schulinterne Curricula vor, die den Anschluss an den Lehrplan für die Qualifikationsphase gewährleisten.

Tabelle 1 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

 

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Bremen
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Oberschuleaapp
Gymnasiumapp
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Fach— = nicht gegeben
11E = Einführungsphase (G9) QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes Anforderungsniveau QeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau
a schulinterne Curricula möglich

Nachweise

1 Wirtschaft/Arbeit/Technik – Bildungsplan für die Oberschule. [PDF]
2 Informatik – Bildungsplan für die Gymnasiale Oberstufe (Qualifikationsphase). [PDF]

Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Oberschule und dem Gymnasium zwei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). An der Oberschule mit gymnasialer Oberstufe sind sowohl achtjährige als auch neunjährige Bildungsgänge möglich. Die Werkschule stellt eine besondere Schulart mit berufsorientierendem Charakter dar. Sie kann nach der Jahrgangsstufe 8 an einer allgemeinbildenden Schule bis Jahrgangsstufe 11 besucht werden, ihr Schwerpunkt liegt auf dem beruflichen Lernbereich. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Bremen zeigt nachfolgende Abbildung, jedoch ohne Berücksichtigung der Werkschule.1

 

G8G9
    13
12    12
11    11
10    10
9    9
8  8
7  7
6OberschuleGymnasium6
5  5
4 4
3 3
2Grundschule2
1 1

Nachweise

1Bremisches Schulgesetz (BremSchulG). [Web]

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Bremen will ab dem Schuljahr 2025/26 die Einführung verbindlichen Informatikunterrichts in den Jahrgangsstufen 9 und 10 an Oberschulen sowie in den Jahrgangsstufen 8 und 9 an Gymnasien pilotieren. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll das Pflichtfach in allen Schulen umgesetzt werden.1

Nachweise

1 Sara Sundermann (2024): Bremen will Pflichtfach Informatik einführen. In: Weserkurier. Online-Artikel vom 25.01.2024. [Web]

Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen.  Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.

Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Biologie, Chemie, Physik, Naturwissenschaften (Nawi, kombiniert)
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Ethik, Religion, Wirtschaft-Arbeit-Technik; Oberschule: Geschichte/Geographie/Politik (kombiniert); Gymnasium: Gesellschaft/Politik (kombiniert)
 Ästhetischer Bereich/Sport: Kunst/Musik/Darstellendes Spiel (kombiniert), Sport
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Profilstunden, Wahlpflichtstunden, Poolstunden

 

Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.

I.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II  8 %
  davon weiblich 22 %
II.Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik  3 %
  davon weiblich 39 %

Anmerkung:
= keine Angabe

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024: I
Schuljahr 2024/2025: II

Quellen: 
Kultusministerkonferenz: I
Institut für Qualitätsentwicklung Bremen: II

Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.

I.Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch1 ... 13
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 

13

 nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik 0
 einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft 0
 Quer- oder Seiteneinstieg 0
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 0
II.Anteil Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften1 1 %
 davon weiblich 15 %
III.Anteil Informatiklehrkräfte, die Informatikunterricht in der Sek II erteilen dürfen, an allen Lehrkräften 0,6 %
 davon weiblich 29 %
IV.Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch1 1
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 1
 Quer- oder Seiteneinstieg 0
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 0

Anmerkung:
= keine Angabe

Fußnoten:
1 Dies bildet nur die Situation in Bremerhaven ab. Daten von Bremen wurden nicht bereitgestellt.

Referenzjahr:
Schuljahr 2024/2025

Quellen: 
Institut für Qualitätsentwicklung Bremen

* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.

Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Weiterbildungen bestehender Lehrkräfte in Informatik als weiteres Fach sind eine wichtige Quelle für neue Informatiklehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung oder der Ausbau des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.

Studium

I.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik 0
 davon weiblich 0
II.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik 0
 davon weiblich 0

Weiterbildung

III.Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich 0
 davon weiblich 0
IV.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich 0
 davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe 0
V.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich 0
 davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse 0

Anmerkung:
= keine Angabe

Referenzjahr:
Jahre 2024/2025: I, II
Schuljahr 2024/2025: III, IV, V

Quellen: 
Statistisches Bundesamt: I, II
Institut für Qualitätsentwicklung Bremen: III, IV, V