Informatikunterricht in Brandenburg
Angebot des Informatikunterrichts
An Gesamt- und Oberschulen kann in den Jahrgangsstufen 9 und 10 das Gesamtkontingent für den Schwerpunktunterricht von fünf Stunden Wahlpflicht- oder Pflichtunterricht im Fach Informatik angeboten werden.1 Darüber hinaus kann Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 als Wahlpflichtfach angeboten und belegt werden, wobei das Gesamtkontingent für den Wahlpflichtbereich in den Klassen 7 und 8 acht Stunden und in den Klassen 9 und 10 sechs Stunden beträgt. In der Regel findet Informatikunterricht lediglich in einer Jahrgangsstufe eigenständig, integriert in das Fach Wirtschaft – Arbeit – Technik (WAT) oder gar nicht statt.2
An Gymnasien kann in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Rahmen des Kontingents für den Schwerpunktunterricht von sieben Stunden Wahlpflicht- oder Pflichtunterricht im Fach Informatik angeboten werden.3 In der Regel findet dieser in Jahrgangsstufe 9 einstündig und in Jahrgangsstufe 10 zweistündig statt.4
Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.
JAHRGANGSSTUFEN | ||||||
7 | 8 | 9 | 10 | |||
Gemeinschaftsschule | —a | —a | [IIIII]b,a | |||
Oberschule | —a | —a | [IIIII]b,a | |||
Gymnasium | — | — | [IIIII II]c | |||
ANMERKUNGEN | P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben a Nutzung des Kontingents aus dem Wahlpflichtbereich möglichb max. Gesamtstundenkontingent im Schwerpunktbereich; in der Regel nur in 9 oder 10c in der Regel I in 9 und IIin 10 |
An der Gesamtschule kann in Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) im ersten Schulhalbjahr ein dreistündiger Wahlpflichtkurs Informatik, im zweiten Schulhalbjahr ein dreistündiger Grundkurs Informatik auf grundlegendem Anforderungsniveau oder ein fünfstündiger Leistungskurs Informatik auf erhöhtem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden.1 In den Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifikationsphase) kann der dreistündige Grundkurs Informatik bzw. der fünfstündige Leistungskurs Informatik aus der Einführungsphase fortgesetzt werden.2
Am Gymnasium kann in Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase) zweistündig ein Wahlpflichtkurs Informatik angeboten und belegt werden. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 (Qualifikationsphase) kann Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) bzw. fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) belegt werden.3
Hinsichtlich der Belegungsverpflichtung ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt.4
Im Leistungskurs Informatik findet eine schriftliche Prüfung statt.5 Wurde ein Grundkurs Informatik seit der Einführungsphase belegt, kann eine schriftliche bzw. mündliche Prüfung abgelegt oder eine besondere Lernleistung eingebracht werden.6
Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt, da es diese ersetzen kann.7
Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
BELEGUNG | ABITURPRÜFUNGEN | ||||||
E | QgA | QeA | MINT-Gleichstellung | S | M | A | MINT-Gleichstellung |
IIa | III | IIIII | nein | ja | ja | ja | ja |
ANMERKUNGEN | E = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen a Wahlpflichtfach Informatik aus Jahrgangsstufe 10 bzw. 11 möglich; auch III möglich |
Nachweise
1 Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV), § 6 (1) Nr. 3, § 8 (1) Nr. 1. [Web]
2 Ebd., § 9 (1).
3 Ebd.
4 Ebd. § 8 (1) Nr. 1, § 9 (1).
5 Ebd., § 10 (2), § 22 (1).
6 Ebd., § 10 (2) – (4), § 22 (1).
7 Ebd., § 10 (1).
Für alle Schulformen liegt ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 bis 10 vor. In diesem werden ausgewählte Themenfelder benannt, die im Informationstechnischen Grundkurs (ITG) in den Jahrgangsstufen 7 oder 8 zu behandeln sind.1
Für die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ebenfalls ein Lehrplan für das Fach Informatik vor.2
Darüber hinaus existiert ein schulform- und fächerübergreifendes Basiscurriculum Medienbildung für die Jahrgangsstufen 1 bis 10, das keine expliziten Inhalte mit informatischem Bezug aufweist.3
Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
SEKUNDARSTUFE I | OBERSTUFE | ||||||||
5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11E | QgA | QeA | |
Gemeinschaftsschule | pa | pa | p | p | p | p | p | p | p |
Oberschule | pa | pa | p | p | p | p | p | p | p |
Gymnasium | pa | pa | p | p | p | p | p | p | p |
ANMERKUNGEN | p eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben 11E = Einführungsphase (G9) QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes Anforderungsniveau QeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau a Informationstechnischer Grundkurs (ITG), im Rahmenlehrplan Informatik inkludiert |
Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 6. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Oberschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium drei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 7 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). An der Gesamtschule stellt die Jahrgangsstufe 11 die Einführungsphase dar, die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Brandenburg zeigt Abbildung 1.1
G8 | G9 | |||||||||
13 | ||||||||||
12 | 12 | |||||||||
11 | 11 | |||||||||
10 | 10 | |||||||||
9 | 9 | |||||||||
8 | Oberschule | Gesamtschule | Gymnasium | 8 | ||||||
7 | 7 | |||||||||
6 | 6 | |||||||||
5 | 5 | |||||||||
4 | 4 | |||||||||
3 | 3 | |||||||||
2 | Grundschule | 2 | ||||||||
1 | 1 |
Nachweise
1 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG), § 16 (1), (2). [Web]
Aktuell sind keine verbindlichen Änderungen hinsichtlich der informatischen Bildung veröffentlicht.
Kennzahlen zum Informatikunterricht
Ein Pflichtfach Informatik ermöglicht allen SuS den Erwerb grundlegender digitaler und technologischer Kompetenzen und kann dazu beitragen, sie für ein Informatikstudium zu begeistern. In Brandenburg wird Informatik an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen nicht als Pflichtfach, sondern als Wahlpflichtfach an 51 % der Schulen unterrichtet. Genauere Daten zu den in diesem Fach erteilten Unterrichtsstunden und zur Geschlechterverteilung der SuS in diesen Kursen liegen derzeit nicht vor.
In der Sekundarstufe II (Sek II) liegt der Anteil der SuS mit Informatikunterricht bei ca. 15 %, davon sind 25 % Schülerinnen. Sowohl der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten mit Informatik als Prüfungsfach als auch die Geschlechterverteilung ist deutlich geringer (4 % bzw. 12 %).
Stundentafel des Gymnasiums
Anzahl der Pflichtstunden im G8-Bildungsgang (Jahrgangsstufen 5 bis 10)
A | Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache |
Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Biologie, Chemie, Physik | |
Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Geschichte, Geographie, Politik, Gemeinschaftskunde, Sozialkunde, Ethik, Religion, Wirtschaft | |
Ästhetischer Bereich/Sport: Bildende Kunst, Musik, Sport | |
Profil−/Wahlpflichtbereich: Profilstunden, Wahlpflichtstunden, Poolstunden |
Ein Pflichtfach Informatik ermöglicht allen SuS den Erwerb grundlegender digitaler und technologischer Kompetenzen und kann dazu beitragen, sie für ein Informatikstudium zu begeistern. In Brandenburg wird Informatik an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen nicht als Pflichtfach, sondern als Wahlpflichtfach an 51 % der Schulen unterrichtet. Genauere Daten zu den in diesem Fach erteilten Unterrichtsstunden und zur Geschlechterverteilung der SuS in diesen Kursen liegen derzeit nicht vor.
In der Sekundarstufe II (Sek II) liegt der Anteil der SuS mit Informatikunterricht bei ca. 15 %, davon sind 25 % Schülerinnen. Sowohl der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten mit Informatik als Prüfungsfach als auch die Geschlechterverteilung ist deutlich geringer (4 % bzw. 12 %).
I. | Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik | 0 % | ||
II. | Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik1 | 51 % | ||
III: | Anteil Unterrichtsstunden im Pflicht-/Wahlpflichtfach Informatik | – | ||
davon im Pflichtfach | – | |||
IV. | Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I | 0 % | ||
davon weiblich | 0 % | |||
V. | Anteil SuS mit Informatik in der Sek II | 15 % | ||
davon weiblich | 25 % | |||
VI. | Anteil Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik | 4 % | ||
davon weiblich | 12 % |
Quellen:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Items I, II, IV.
KMK-Daten: Item V.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg: Item VI.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22, Schuljahr 2022/23
1 Außerhalb von Schulen, die bereits Informatik als Pflichtfach anbieten.
Um das Fach Informatik in den Schulen zu verankern, benötigen die Schulen Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für dieses Fach. Aktuelle Zahlen zeigen, dass an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Brandenburg ca. 3 % der Lehrkräfte über eine Lehrbefähigung im Fach Informatik verfügen. Von den Informatiklehrkräften sind 33 % Lehrerinnen. Die Mehrheit (78 %) hat sich durch ein Lehramtsstudium qualifiziert.
Der Blick auf die Ausbildung von Informatiklehrkräften zeigt: Im Jahr 2021 gab es an den Brandenburger Hochschulen 53 Studienanfängerinnen und -anfänger (davon 17 weiblich) im ersten Fachsemester, die Informatik als erstes, zweites oder drittes Unterrichtsfach studierten. Im selben Jahr schlossen zehn Absolventinnen und Absolventen ihr Lehramtsstudium Informatik ab.
I. | Anteil Informatiklehrkräfte | 3 % | ||
davon weiblich | 33 % | |||
II. | Anteil Informatiklehrkräfte durch Lehramtsstudium qualifiziert | 78 % | ||
davon weiblich | 34 % | |||
III. | Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik | 53 | ||
davon weiblich | 17 | |||
IV. | Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik | 10 | ||
davon weiblich | 3 |
Quellen:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg: Items I, II.
Sonderauswertung Destatis, WS 21/22: Items III, IV.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22, Schuljahr 2022/23
Eine ausreichende IT-Infrastruktur ist hilfreich, um Informatikunterricht in allen Facetten anbieten zu können. 22 % der Brandenburger Schulen verfügen über einen Breitbandanschluss von mindestens 100 Mbit/s und rund 38 % über WLAN für den Einsatz im Unterricht. Auch Endgeräte sind ein wichtiger Bestandteil des Informatikunterrichts: In Brandenburg kommen auf 100 Schülerinnen und Schüler 16 mobile Endgeräte (wie Tablets und Laptops) und zwölf stationäre Endgeräte (wie Desktop-PCs).
I. | Anteil Schulen mit IT-Administratorin oder -Administrator | – |
II. | Anteil Schulen mit schnellem Breitbandanschluss (mind. 100 Mbit/s) | 22 % |
III. | Anteil Schulen mit WLAN im Klassenraum | 38 % |
IV. | Anzahl mobiler Endgeräte (z. B. Laptops, Tablets o. Ä.) pro 100 SuS | 16 |
V. | Anzahl stationärer Endgeräte (z. B. Desktop-PC o. Ä.) pro 100 SuS | 12 |
Quellen:
Minsterium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Items II–V.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22.
In Brandenburg liegen Daten zu acht von zehn Indikatoren vor, die sich auf die Abdeckung des Informatikunterrichts an Schulen und die erreichten SuS beziehen. Zu den Informatiklehrkräften liegen Daten zu acht von acht Indikatoren vor. Zur IT-Infrastruktur liegen Daten zu vier von fünf Indikatoren vor.