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Informatikunterricht in Sachsen

Angebot des Informatikunterrichts

Sowohl an der Oberschule als auch am Gymnasium wird das Fach Informatik jeweils einstündig in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 unterrichtet.1

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Sachsen
 JAHRGANGSSTUFEN
 5678910
OberschulePPPP
GymnasiumPPPP
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben

Nachweise

1 Verwaltungsvorschrift Stundentafeln, Ziffer V und Anlage 3a, Ziffer VI und Anlage 4a. [Web]

In der Qualifikationsphase kann Informatik zweistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkursfach) angeboten und belegt werden. Die Belegung von Informatik auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskursfach) ist nicht möglich. 1

Bei den Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt (Ersetzungsregelung).2

Im Grundkursfach Informatik kann eine mündliche Prüfung stattfinden oder ersatzweise eine besondere Lernleistung eingebracht werden, eine durchgehende Belegung vorausgesetzt.3

Informatik kann ausschließlich als mündliches Prüfungsfach gewählt werden und ist in dieser Hinsicht den anderen Naturwissenschaften nicht gleichgestellt.4

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Sachsen
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
PIIbneinjajanein
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a Informatik in Jgst. 10b seit dem Schuljahr 2023/24 an drei M.I.T.-Gymnasien möglich

Nachweise

1 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA), § 41 (1), § 39. [Web]
2 Ebd., § 41 (3).
3 Ebd., § 45, § 47, § 48 (8).
4 Ebd., § 48 (2), (6).

Für das interdisziplinäre Fach „Technik/Computer“ liegen Lehrpläne für die Jahrgangsstufen 5 bis 6 an der Oberschule sowie am Gymnasium vor, die anteilig Kompetenzen aus den Bereichen der Medienbildung sowie ansatzweise aus der informatischen Bildung benennen.1,2

Für die Oberschule liegt ein Lehrplan aus dem Jahr 2022 für das Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor.3

Für das Gymnasium liegt ein Lehrplan aus dem Jahr 2022 für das Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 12 vor.4

Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Sachsen
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Oberschuleiaiapbpbpbpb
Gymnasiumiaiapbpbpbpbpc
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben
11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau
a Technik/Computerb Pflichtfach Informatikc Informatik (Oberstufe)

Nachweise

1 Lehrplan Oberschule: Technik/Computer. 2004/2009/2019. [Web]
2 Lehrplan Gymnasium: Technik/Computer. 2004/2009/2019. [Web]
3 Lehrplan Oberschule: Informatik. 2022. [Web]
4 Lehrplan Gymnasium: Informatik. 2022. [Web

Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Oberschule, dem Gymnasium und der Gemeinschaftsschule drei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst am Gymnasium Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Der Vollständigkeit halber ist die Gemeinschaftsschule nachfolgend abgebildet, wird jedoch im weiteren Verlauf nicht gesondert betrachtet. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Sachsen zeigt nachfolgende Abbildung 1.1

G8G9
 13
12    12
11    11
10      10
9   9
8   8
7   7
6OberschuleGymnasiumGemeinschaftsschule6
5   5
4  4
3  3
2GrundschuleGemeinschaftsschule2
1  1

Nachweise

1 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG), §§ 4–7. [Web]

Ab dem Schuljahr 2023/24 ist an den M.I.T.-Schulen (Erweiterte Ausbildung in Diskursbereichen digitale Medien, Informatik und digitale Technologien) sowie ausgewählten Gymnasien mit vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausbildung die Belegung des Fachs Informatik auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) möglich. Bisher ist dies ausschließlich an drei Gymnasien in Chemnitz, Dresden und Leipzig der Fall.1

Nachweise

1 Sächsische Staatskanzlei (Hrsg.): Kultusministerium stärkt den Informatikunterricht an Sachsens Schulen. [Web]

Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) ist wichtig, um diese für das Leben und Arbeiten in einer modernen Gesellschaft zu befähigen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der KMK – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. In den G8-Gymnasien in Sachsen werden vier Pflichtstunden Informatik angeboten. Schwerpunkte setzen diese Gymnasien im Kernbereich, in den Naturwissenschaften und in den Gesellschaftswissenschaften (mit zwei, drei bzw. sechs Wochenstunden über dem Durchschnitt der G8-Gymnasien).

Stundentafel des Gymnasiums

Anzahl der Pflichtstunden im G8-Bildungsgang (Jahrgangsstufen 5 bis 10)

A Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Biologie, Chemie, Physik
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Geschichte, Geographie, Politik, Gemeinschaftskunde, Sozialkunde, Ethik, Religion, Wirtschaft
 Ästhetischer Bereich/Sport: Bildende Kunst, Musik, Sport
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Profilstunden, Wahlpflichtstunden, Poolstunden

 

Ein Pflichtfach Informatik ermöglicht allen SuS den Erwerb grundlegender digitaler und technologischer Kompetenzen und kann dazu beitragen, sie für ein Informatikstudium zu begeistern. In Sachsen wird Informatik an 100 % der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen als Pflichtfach unterrichtet. Insgesamt werden 3 % aller erteilten Unterrichtsstunden im Fach Informatik verbracht. 100 % der SuS in den Klassen 7 bis 10 werden verpflichtend in Informatik unterrichtet, davon sind 49 % Schülerinnen.

In der Sekundarstufe II (Sek II) ist der Anteil der SuS mit Informatikunterricht 43 %, davon sind 38 % Schülerinnen. Über den Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten mit dem Prüfungsfach Informatik liegen keine Daten vor.

I.Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik  100 %
II.Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik1  
III:Anteil Unterrichtsstunden im Pflicht-/Wahlpflichtfach Informatik  3 %
  davon im Pflichtfach 100 %
IV.Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I  100 %
  davon weiblich 49 %
V.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II  43 %
  davon weiblich 38 %
VI.Anteil Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik  
  davon weiblich 

Quellen:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Items I, III, IV.
KMK-Daten: Item V.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22, Schuljahr 2022/23.

1 Außerhalb von Schulen, die bereits Informatik als Pflichtfach anbieten.

Um das Fach Informatik in den Schulen zu verankern, benötigen die Schulen Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für dieses Fach. Aktuelle Zahlen zeigen, dass an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Sachsen ca. 9 % der Lehrkräfte über eine Lehrbefähigung im Fach Informatik verfügen, davon sind 37 % Lehrerinnen. Allerdings ist nur eine Minderheit (41 %) durch ein Lehramtsstudium qualifiziert, die meisten sind Quereinsteiger.

Der Blick auf die Ausbildung von Informatiklehrkräften zeigt: Im Jahr 2021 gab es an den Hochschulen in Sachsen 65 Studienanfängerinnen und -anfänger (davon elf weiblich) im ersten Fachsemester, die Informatik als erstes, zweites oder drittes Unterrichtsfach studierten, und 18 Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums Informatik.

I.Anteil Informatiklehrkräfte  9 %
  davon weiblich 37 %
II.Anteil Informatiklehrkräfte durch Lehramtsstudium qualifiziert  41 %
  davon weiblich 34 %
III.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik  65
  davon weiblich 11
IV.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik  18
  davon weiblich 4

Quellen:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus: Items I, II.
Sonderauswertung Destatis, WS 21/22: Items III, IV.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22, Schuljahr 2022/23.

Eine ausreichende IT-Infrastruktur ist hilfreich, um Informatikunterricht in allen Facetten anbieten zu können. Für Sachsen liegen jedoch keine spezifischen Daten zur digitalen Ausstattung der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen vor.

I.Anteil Schulen mit IT-Administratorin oder -Administrator
II.Anteil Schulen mit schnellem Breitband-Anschluss (mind. 100 Mbit/s)
III.Anteil Schulen mit WLAN im Klassenraum
IV.Anzahl mobiler Endgeräte (z. B. Laptops, Tablets o. Ä.)  pro 100 SuS
V.Anzahl stationärer Endgeräte (z. B. Desktop-PC o. Ä.)  pro 100 SuS

 

In Sachsen liegen Daten zu sieben von zehn Indikatoren vor, die sich auf die Abdeckung des Informatikunterrichts an den Schulen und die erreichten SuS beziehen. Zu den Informatiklehrkräften liegen Daten zu acht von acht Indikatoren vor. Hinsichtlich der IT-Infrastruktur liegen keine Daten zu von fünf Indikatoren vor.