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Informatikunterricht in Schleswig-Holstein

Angebot des Informatikunterrichts

An der Gemeinschaftsschule kann das Fach Informatik im Rahmen des Wahlpflichtbereichs in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Umfang von insgesamt 16 Wochenstunden, d. h. bis zu vier Wochenstunden pro Jahrgangsstufe, angeboten und belegt werden.1

Am Gymnasium kann Informatik im Rahmen des Wahlpflichtbereichs in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 (G8-Bildungsgang) jeweils dreistündig bzw. in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 (G9-Bildungsgang) jeweils dreistündig für zwei Schuljahre angeboten und belegt werden.2

Zusätzlich ist in den Jahrgangsstufen 5 und 6 möglich, Informatik in einen beliebigen Fachbereich zu integrieren.3

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.1, 3

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Schleswig-Holstein
 JAHRGANGSSTUFEN
 5678910
Gemeinschaftsschuleaa[IIIII IIIII IIII]b
Gymnasium G8aa[IIIII I]cIIId
Gymnasium G9aa[IIIII I]c
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
a Integration in anderen Fächerbereich möglich b Informatik bis zu je III über vier Schuljahre möglich c Informatik bis zu je III über zwei Schuljahre möglich d Wahlpflicht Informatik (Einführungsphase)

Nachweise

1 Fachanforderungen Informatik – Allgemein bildende Schulen – Sekundarstufe I – Sekundarstufe II. [Web]
2 Erlass – Kontingentstundentafeln für die Grundschule, für die Regionalschule, für die Gemeinschaftsschule und für das Gymnasium (Sekundarstufe I), S. 181. [Web]
3 Ebd., S. 182–183.
4 Ebd., Ziffer III 5.

In der Einführungs- und in der Qualifikationsphase kann das Fach Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau als Profilseminar, profilbegleitendes Fach oder Wahlpflichtfach angeboten und belegt werden.1

In der Qualifikationsphase kann Informatik im naturwissenschaftlichen Profil vierstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (profilgebendes Fach) angeboten und belegt werden.2

Bei den Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.3

In einem profilgebenden Fach Informatik findet eine schriftliche Prüfung statt. Im Fach Informatik auf grundlegendem Anforderungsniveau kann eine mündliche Prüfung bzw. eine Präsentationsprüfung abgelegt werden oder eine besondere Lernleistung eingebracht werden.4

Im naturwissenschaftlichen Profil ist Informatik als Prüfungsfach den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.5

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Schleswig-Holstein
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
IIIaIIIbIIIIcneinjacjajajac
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a Wahlpflichtfach Informatik in Jgst. 10 (G8) bzw. 11 (G9)b Profilseminar, profilbegleitetes Fach oder Wahlpflichtfachc als profilgebendes Fach im naturwissenschaftlichen Profil

Nachweise

1 Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO), § 3 (3). [Web]
2 Ebd., § 3 (1), (3), § 4 (4) Nr. 1, § 6 (3) Nr. 2.
3 Ebd., § 6 (2) Nr. 1-2.
4 Ebd., § 8 (1), (2) Nr. 2.
5 Ebd., § 8.

Für das Fach Informatik an der Gemeinschaftsschule und am Gymnasium liegen Fachanforderungen (Lehrplan) für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 sowie für die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe vor.1

Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Schleswig-Holstein
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Gemeinschaftsschuleppppppppp
Gymnasiumppppppppp
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben
11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau

Nachweise

1 Fachanforderungen Informatik – Allgemein bildende Schulen – Sekundarstufe I – Sekundarstufe II. [Web]

Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Gemeinschaftsschule und dem Gymnasium zwei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gemeinschaftsschule und teilweise am Gymnasium die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). Am Gymnasium bildet alternativ die Jahrgangsstufe 10 die Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 die Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein zeigt nachfolgende Abbildung.1

G8G9
     13
12     12
11     11
10     10
9     9
8  8
7  7
6GemeinschaftsschuleGymnasium6
5  5
4 4
3 3
2Grundschule2
1 1

Nachweise

1 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG), §§ 9, 41, 43-44. [Web]

Das formulierte Vorhaben, Informatik zum Schuljahr 2023/24 in Schleswig-Holstein für die Jahrgangsstufen 7 und 8 zum Pflichtfach zu machen, wird so nicht umgesetzt. Eine Pilotierung des Fachs Informatik an 80 Schulen in Schleswig-Holstein endet im Sommer 2024.1

Der Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Landesregierung beinhaltet jedoch, auf Basis der Erfahrungen aus der Pilotierung „das Fach Informatik in der Sekundarstufe I an allen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen als Pflichtfach im Umfang von vier Stunden flächendeckend ein[zu]führen“.2

 

Nachweise

1 Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Hrsg.): Informatik als Pflichtfach in Schleswig-Holstein. [Web]
2 Koalitionsvertrag 2022–2027 zwischen der Christlich Demokratische Union Schleswig-Holstein (CDU) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein (GRÜNE), S. 14. [Web]

Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) ist wichtig, um diese für das Leben und Arbeiten in einer modernen Gesellschaft zu befähigen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der KMK – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. In den G9-Gymnasien in Schleswig-Holstein wird kein Pflichtfach Informatik angeboten. Schwerpunkte setzen diese Gymnasien im Kernbereich und im ästhetischen Bereich (jeweils zwei Wochenstunden über dem Durchschnitt der G9-Gymnasien).

Stundentafel des Gymnasiums

Anzahl der Pflichtstunden im G8-Bildungsgang (Jahrgangsstufen 5 bis 10)

A Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Biologie, Chemie, Physik
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Geschichte, Geographie, Politik, Gemeinschaftskunde, Sozialkunde, Ethik, Religion, Wirtschaft
 Ästhetischer Bereich/Sport: Bildende Kunst, Musik, Sport
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Profilstunden, Wahlpflichtstunden, Poolstunden

 

Ein Pflichtfach Informatik ermöglicht allen SuS den Erwerb grundlegender digitaler und technologischer Kompetenzen und kann dazu beitragen, sie für ein Informatikstudium zu begeistern. In Schleswig-Holstein wird Informatik an 61 % der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen als Pflichtfach unterrichtet und erreicht 12 % der SuS in der Sekundarstufe I im jeweiligen Schuljahr. Darüber hinaus wird das Informatikangebot in Form eines Wahlpflichtfaches an 17 % der Schulen erweitert.

In der Sekundarstufe II (Sek II) ist der Anteil der SuS mit Informatikunterricht 13 %, davon sind 35 % Schülerinnen. Über den Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten mit dem Prüfungsfach Informatik liegen keine Daten vor.

I.Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik  61 %
II.Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik1  17 %
III:Anteil Unterrichtsstunden im Pflicht-/Wahlpflichtfach Informatik  
  davon im Pflichtfach 
IV.Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I  12 %
  davon weiblich 46 %
V.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II  13 %
  davon weiblich 35 %
VI.Anteil Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik  
  davon weiblich 

Quellen:
inisterium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein: Items I, II, IV.
KMK-Daten: Item V.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22

1 Außerhalb von Schulen, die bereits Informatik als Pflichtfach anbieten.

Um das Fach Informatik in den Schulen zu verankern, benötigen die Schulen Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für dieses Fach. Aktuelle Zahlen zeigen, dass an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein ca. 2 % der Lehrkräfte über eine Lehrbefähigung im Fach Informatik verfügen, davon sind 25 % Lehrerinnen.

Der Blick auf die Ausbildung von Informatiklehrkräften zeigt: Im Jahr 2021 gab es an den Hochschulen in Schleswig-Holstein 49 Studienanfängerinnen und -anfänger (davon 16 weiblich) im ersten Fachsemester, die Informatik als erstes, zweites oder drittes Unterrichtsfach studierten, und 16 Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums Informatik.

I.Anteil Informatiklehrkräfte  2 %
  davon weiblich 25 %
II.Anteil Informatiklehrkräfte durch Lehramtsstudium qualifiziert  
  davon weiblich 
III.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik  49
  davon weiblich 16
IV.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik  16
  davon weiblich 5

Quellen:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein:  Item I.
Sonderauswertung Destatis, WS 21/22: Items III, IV.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22.

Eine ausreichende IT-Infrastruktur ist hilfreich, um Informatikunterricht in allen Facetten anbieten zu können. 97 % der Schulen in Schleswig-Holstein verfügen über WLAN im Klassenzimmer. Auch die Endgeräte sind ein wichtiger Bestandteil des Informatikunterrichts, so kommen in Schleswig-Holstein auf 100 Schülerinnen und Schüler 16 mobile Endgeräte (Tablets, Laptops etc.).

I.Anteil Schulen mit IT-Administratorin oder -Administrator
II.Anteil Schulen mit schnellem Breitband-Anschluss (mind. 100 Mbit/s)
III.Anteil Schulen mit WLAN im Klassenraum
IV.Anzahl mobiler Endgeräte (z. B. Laptops, Tablets o. Ä.)  pro 100 SuS
V.Anzahl stationärer Endgeräte (z. B. Desktop-PC o. Ä.)  pro 100 SuS

 

In Schleswig-Holstein liegen Daten zu sechs von zehn Indikatoren vor, die sich auf die Abdeckung des Informatikunterrichts an den Schulen und die erreichten SuS beziehen. Zu den Informatiklehrkräften liegen Daten zu sechs von acht Indikatoren vor. Hinsichtlich der IT-Infrastruktur liegen Daten zu zwei von fünf Indikatoren vor.