Informatikunterricht in Berlin
Angebot des Informatikunterrichts
Schulformübergreifend wird der Informationstechnische Grundkurs (ITG) im Umfang von einer Wochenstunde als eigenständiges Fach unterrichtet oder an ein Pflicht- oder Wahlpflichtfach angegliedert, wobei dies unter Nutzung einer Profilstunde in der Jahrgangsstufe 7 oder 8 erfolgt. Das Wahlpflichtfach Informatik wird an allen Schularten in der Regel zweistündig in den Jahrgangsstufen 9 und 10 bzw. dreistündig in der Jahrgangsstufe 9 oder 10 angeboten.1
Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.
JAHRGANGSSTUFEN | ||||||
7 | 8 | 9 | 10 | |||
Gemeinschaftsschule | [I]a | IIb | IIb | |||
Integrierte Sekundarschule | [I]a | IIb | IIb | |||
Gymnasium | [I]a | IIb | IIb | |||
ANMERKUNGEN | P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben a Informationstechnologischer Grundkurs (ITG) in 7 oder 8; auch P möglichb Wahlpflichtfach Informatik, auch IIIin 9 oder 10 möglich |
Nachweise
1 Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO), § 10, § 11, Anlagen 1 und 2. [Web]
In Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) an der Integrierten Sekundarschule und an der Gemeinschaftsschule kann das Wahlpflichtfach Informatik im Umfang von zwei bis drei Wochenstunden angeboten und belegt werden.1
In der Qualifikationsphase kann Informatik sowohl dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) als auch fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) angeboten und belegt werden.2
Bei den Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es eine Naturwissenschaft nicht ersetzen kann.3
In einem Grundkurs Informatik kann als drittes Prüfungsfach eine schriftliche, als viertes Prüfungsfach eine mündliche oder als fünftes Prüfungsfach eine Präsentationsprüfung bzw. eine besondere Lernleistung abgelegt werden.4 Im Leistungskurs Informatik findet eine schriftliche Prüfung statt.5 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern praktisch gleichgestellt, da es zwar formal nicht als erstes Prüfungsfach gewählt und damit eine Naturwissenschaft nicht ersetzen kann, jedoch ist die Wahl als zweites bis fünftes Prüfungsfach möglich.6
Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
BELEGUNG | ABITURPRÜFUNGEN | ||||||
E | QgA | QeA | MINT-Gleichstellung | S | M | A | MINT-Gleichstellung |
IIa | III | IIIII | nein | ja | ja | ja | ja |
ANMERKUNGEN | E = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen a Wahlpflichtfach Informatik aus Jahrgangsstufe 10 bzw. 11 möglich; auch III möglich |
Nachweise
1 Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO), Anlage 1 a. [Web]
2 Ebd., § 19 (1) Nr. 3, § 20 (1).
3 Ebd., § 25 (1).
4 Ebd., § 23 (1), (3), § 30 (2).
5 Ebd., § 23 (1), § 30 (2).
6 Ebd., § 23 (4).
Für alle Schulformen liegt ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 bis 10 vor. In diesem werden ausgewählte Themenfelder benannt, die im Informationstechnischen Grundkurs (ITG) in den Jahrgangsstufen 7 oder 8 zu behandeln sind.1
Für die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ebenfalls ein Lehrplan für das Fach Informatik vor.2
Darüber hinaus existiert ein schulform- und fächerübergreifendes Basiscurriculum Medienbildung für die Jahrgangsstufen 1 bis 10, das keine expliziten Inhalte mit informatischem Bezug aufweist.3 Außerdem liegt ein Curriculum für den Zusatzkurs „Digitale Welten“ in der Qualifikationsphase vor, das keine expliziten Inhalte mit informatischem Bezug benennt und auf eine vertiefende Medienbildung abzielt.4
Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
SEKUNDARSTUFE I | OBERSTUFE | ||||||||
5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11E | QgA | QeA | |
Gemeinschaftsschule | pa | pa | p | p | p | p | p | p | p |
Integrierte Sekundarschule | pa | pa | p | p | p | p | p | p | p |
Gymnasium | pa | pa | p | p | p | p | p | p | p |
ANMERKUNGEN | p eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben 11E = Einführungsphase (G9) Q gA = Qualifikationsphase, grundlegendes Anforderungsniveau Q eA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau a Informationstechnischer Grundkurs (ITG), im Rahmenlehrplan Informatik inkludiert |
Nachweise
1 Rahmenlehrplan für das Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 7–10 (Wahlpflichtfach). [Web]
2 Rahmenlehrplan für das Fach Informatik in der gymnasialen Oberstufe. [Web]
3 Basiscurriculum Medienbildung. [Web]
4 Curriculare Vorgaben für den Zusatzkurs „Digitale Welten“ in der gymnasialen Oberstufe. [Web]
Die Primarstufe umfasst die Grundschule und die Gemeinschaftsschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 6. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Gemeinschaftsschule, der Integrierten Sekundarschule und dem Gymnasium drei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 7 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. An der Gemeinschaftsschule und der Integrierten Sekundarschule stellt die Jahrgangsstufe 11 die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe dar, die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). Am Gymnasium umfasst die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). 1
Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Berlin zeigt nachfolgende Abbildung.
G8 | G9 | |||||||||
13 | ||||||||||
12 | 12 | |||||||||
11 | 11 | |||||||||
10 | 10 | |||||||||
9 | 9 | |||||||||
8 | Gemeinschaftsschule | Integrierte Sekundarschule | Gymnasium | 8 | ||||||
7 | 7 | |||||||||
6 | 6 | |||||||||
5 | 5 | |||||||||
4 | 4 | |||||||||
3 | 3 | |||||||||
2 | Gemeinschaftsschule | Grundschule | 2 | |||||||
1 | 1 |
Nachweise
1 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG), § 17. [Web]
Aktuell sind keine verbindlichen Änderungen hinsichtlich der informatischen Bildung veröffentlicht.
Kennzahlen zum Informatikunterricht
Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) ist wichtig, um diese für das Leben und Arbeiten in einer modernen Gesellschaft zu befähigen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der KMK – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. In den G8-Gymnasien in Berlin wird kein Pflichtfach Informatik angeboten. Schwerpunkte setzen diese Gymnasien im Kernbereich, in den Naturwissenschaften und im ästhetischen Bereich (mit zwei, zwei bzw. vier Wochenstunden über dem Durchschnitt der G8-Gymnasien).
Stundentafel des Gymnasiums
Anzahl der Pflichtstunden im G8-Bildungsgang (Jahrgangsstufen 5 bis 10)
A | Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache |
Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Biologie, Chemie, Physik | |
Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Geschichte, Geographie, Politik, Gemeinschaftskunde, Sozialkunde, Ethik, Religion, Wirtschaft | |
Ästhetischer Bereich/Sport: Bildende Kunst, Musik, Sport | |
Profil−/Wahlpflichtbereich: Profilstunden, Wahlpflichtstunden, Poolstunden |
Ein Pflichtfach Informatik ermöglicht allen SuS den Erwerb grundlegender digitaler und technologischer Kompetenzen und kann dazu beitragen, sie für ein Informatikstudium zu begeistern. In Berlin gibt es kein Pflichtfach Informatik an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen. Es liegen auch keine Daten darüber vor, an wie vielen Schulen Informatik als Wahlpflichtfach unterrichtet wird.
In der Sekundarstufe II (Sek II) liegt der Anteil der SuS mit Informatikunterricht bei ca. 12 %, davon sind 20 % Schülerinnen. Über die Abiturientinnen und Abiturienten in Berlin mit dem Prüfungsfach Informatik liegen keine Daten vor.
I. | Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik | 0 % | ||
II. | Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik1 | – | ||
III: | Anteil Unterrichtsstunden im Pflicht-/Wahlpflichtfach Informatik | – | ||
davon im Pflichtfach | – | |||
IV. | Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I | 0 % | ||
davon weiblich | 0 % | |||
V. | Anteil SuS mit Informatik in der Sek II | 12 % | ||
davon weiblich | 20 % | |||
VI. | Anteil Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik | – | ||
davon weiblich | – |
Quellen:
KMK-Daten: Item V.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22.
1 Außerhalb von Schulen, die bereits Informatik als Pflichtfach anbieten.
Um das Fach Informatik in den Schulen zu verankern, benötigen die Schulen Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für dieses Fach. Aktuelle Zahlen zeigen, dass an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Berlin ca. 3 % der Lehrkräfte über eine Lehrbefähigung im Fach Informatik verfügen. Von den Informatiklehrkräften sind 31 % Lehrerinnen. Es liegen keine Daten darüber vor, wie sich diese Informatiklehrenden qualifiziert haben, ob durch ein Lehramtsstudium oder durch einen Quereinstieg.
Der Blick auf die Ausbildung von Informatiklehrkräften zeigt: Im Jahr 2021 gab es an den Hochschulen Berlins 138 Studienanfängerinnen und -anfänger (davon 44 weiblich) im ersten Fachsemester, die Informatik als erstes, zweites oder drittes Unterrichtsfach studierten. Im selben Jahr schlossen 23 Absolventinnen und Absolventen ihr Lehramtsstudium Informatik ab.
I. | Anteil Informatiklehrkräfte | 3 % | ||
davon weiblich | 31 % | |||
II. | Anteil Informatiklehrkräfte durch Lehramtstudium qualifiziert | – | ||
davon weiblich | – | |||
III. | Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik | 138 | ||
davon weiblich | 44 | |||
IV. | Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik | 23 | ||
davon weiblich | 12 |
Quellen:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin: Item I.
Sonderauswertung Destatis, WS 21/22: Items III & IV.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22, Schuljahr 2022/23.
Eine ausreichende IT-Infrastruktur ist hilfreich, um Informatikunterricht in allen Facetten anbieten zu können. 62 % der Berliner Schulen verfügen über einen Breitbandanschluss von mindestens 100 Mbit/s. Auch Endgeräte sind ein wichtiger Bestandteil des Informatikunterrichts: In Berlin kommen auf 100 Sus 17 mobile Endgeräte (wie Tablets und Laptops) und 16 stationäre Endgeräte (wie Desktop-PCs). Rund 94 % der Berliner Schulen verfügen über eine Person, die für die IT-Administration explizit zuständig ist.
I. | Anteil Schulen mit IT-Administratorin oder -Administrator | 94 % |
II. | Anteil Schulen mit schnellem Breitbandanschluss (mind. 100 MBit/s) | 62 % |
III. | Anteil Schulen mit WLAN im Klassenraum | – |
IV. | Anzahl mobiler Endgeräte (z. B. Laptops, Tablets o. Ä.) pro 100 SuS | 17 |
V. | Anzahl stationärer Endgeräte (z. B. Desktop-PC o. Ä.) pro 100 SuS | 16 |
Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin.
Datenbestand: Schuljahr 2022/2023.
In Berlin liegen Daten zu fünf von zehn Indikatoren vor, die sich auf die Abdeckung des Informatikunterrichts an den Schulen und die erreichten SuS beziehen. Zu den Informatiklehrkräften liegen Daten zu sechs von acht Indikatoren vor. Zum Thema IT-Infrastruktur gibt es verfügbare Daten zu vier von fünf Indikatoren.