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Informatikunterricht in Nordrhein-Westfalen

Angebot des Informatikunterrichts

An allen Schulformen wird seit dem Schuljahr 2021/22 das Pflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 unterrichtet.1,2,3,4

Hauptschulen bieten im Wahlpflichtbereich in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 das Fach Informatik im Gesamtumfang von bis zu acht Wochenstunden an.1

An der Realschule kann in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts im Gesamtumfang von bis zu 14 Wochenstunden das Wahlpflichtfach Informatik als qualifizierendes Hauptfach angeboten und belegt werden.9 In der Regel findet dieses durchgängig dreistündig statt.5

An den Gesamt- und Sekundarschulen kann im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Gesamtumfang von zwölf Wochenstunden ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.3 In der Regel findet dieses durchgängig dreistündig statt.5

An Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang wird Informatik im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Gesamtumfang von sechs Wochenstunden eigenständig oder interdisziplinär angeboten.4

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen
 JAHRGANGSSTUFEN
 5678910
HauptschulePP[IIIII III]a
RealschulePP[IIIII IIIII IIII]a
SekundarschulePP[IIIII IIIII II]a
GesamtschulePP[IIIII IIIII II]a
GymnasiumPP[IIIII I]a
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
a maximales Gesamtkontingent für den Wahlpflichtbereich

Nachweise

1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I), § 14 (4). [Web]
2 Ebd., § 15 (2), (5), Anlage 5. [Web]
3 Ebd., § 19 (2), (3), § 20 (2), (3), Anlagen 5 und 8. [Web]
4 Ebd., § 17 (3). [Web]
5 Auskunft Expertenkreisaus dem Bundesland.

In der Einführungsphase kann ein dreistündiger Grundkurs Informatik angeboten und belegt werden.1

In der Qualifikationsphase kann Informatik sowohl dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) als auch fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) angeboten und belegt werden.2

Bei den Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.3

In einem Leistungskursfach Informatik wird grundsätzlich schriftlich geprüft. In einem Grundkursfach Informatik kann entweder eine schriftliche oder eine mündliche Prüfung erfolgen.4

Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt.5

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

 

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
IIIaIIIIIIIIneinjajanein
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a Grundkurs Informatik (Einführungsphase G9)

Nachweise

1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt), § 6 (1), 8 (2). [Web]
2 Ebd., § 6 (1), § 11.
3 Ebd., § 11 (5).
4 Ebd., § 21 (2).
5 Ebd., § 12 (1), (2), (4).

Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 aller Schulformen liegt ein Kernlehrplan für das Pflichtfach Informatik vor.1

Für die Hauptschule, die Realschule, die Sekundarschule und die Gesamtschule liegen Lehrpläne für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor.2,3,4

Für die Jahrgangsstufen 9 bis 10 am Gymnasium liegt ein Lehrplan für das Wahlpflichtfach Informatik vor.5

Für die Einführungsphase und die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Lehrplan für das Fach Informatik vor.6

Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

 

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Nordrhein-Westfalen
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Hauptschulepapapbpbpbpb
Realschulepapapapbpbpb
Sekundarschulepapapapbpbpb
Gesamtschulepapapbpbpbpbpcpcpc
Gymnasiumpapapbpbpcpcpc
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben
11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau
a Pflichtfach Informatikb Wahlpflichtfach Informatikc Informatik (Oberstufe)

Nachweise

1 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Klasse 5 und 6 in Nordrhein-Westfalen. Informatik. [Web]
2 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Hauptschule in Nordrhein-Westfalen. Wahlpflichtfach Informatik. [Web]
3 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Realschule in Nordrhein-Westfalen. Wahlpflichtfach Informatik. [Web]
4 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Gesamtschule/Sekundarschule in Nordrhein-Westfalen. Wahlpflichtfach Informatik. [Web]
5 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Gymnasium in Nordrhein-Westfalen. Wahlpflichtfach Informatik. [Web]
6 Kernlehrplan für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. Informatik. [Web]

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Primarbereich. Im Sekundarbereich I existieren mit der Hauptschule/Werkrealschule, der Realschule, der Gemeinschaftsschule und dem Gymnasium vier verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gemeinschaftsschule die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und am Gymnasium mehrheitlich die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zeigt nachfolgende Abbildung.1

G8G9
    13
12    12
11    11
10          10
9     9
8     8
7     7
6HauptschuleRealschuleSekundarschuleGesamtschuleGymnasium6
5     5
4   4
3   3
2Grundschule2
1 1

Nachweise

19 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG), § 4 (1), §§ 5–7a [Web] [PDF]

Das Projekt „Informatik an Grundschulen (IaG)“ mit Kindern der Jahrgangsstufen 3 und 4 hat die Vermittlung informatischer Grundkonzepte zum Ziel. Es liegt eine entsprechende Handreichung für Lehrkräfte vor.1

Nachweise

1 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Informatik an Grundschulen. [Web]

Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) ist wichtig, um diese für das Leben und Arbeiten in einer modernen Gesellschaft zu befähigen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der KMK – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. In den G9-Gymnasien in Nordrhein-Westfalen werden zwei Pflichtstunden Informatik angeboten. Schwerpunkte setzen diese Gymnasien in den Gesellschaftswissenschaften und im ästhetischen Bereich (mit vier bzw. drei Wochenstunden über dem Durchschnitt der G9-Gymnasien).

Stundentafel des Gymnasiums

Anzahl der Pflichtstunden im G8-Bildungsgang (Jahrgangsstufen 5 bis 10)

A Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Biologie, Chemie, Physik
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Geschichte, Geographie, Politik, Gemeinschaftskunde, Sozialkunde, Ethik, Religion, Wirtschaft
 Ästhetischer Bereich/Sport: Bildende Kunst, Musik, Sport
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Profilstunden, Wahlpflichtstunden, Poolstunden

 

Ein Pflichtfach Informatik ermöglicht allen SuS den Erwerb grundlegender digitaler und technologischer Kompetenzen und kann dazu beitragen, sie für ein Informatikstudium zu begeistern. In Nordrhein-Westfalen wird Informatik an 95 % der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen als Pflichtfach unterrichtet. Insgesamt werden 2 % aller erteilten Unterrichtsstunden im Fach Informatik verbracht. In Nordrhein-Westfalen werden die SuS in einigen Jahrgangsstufe (5 und 6) verpflichtend in Informatik unterrichtet, dies sind 24 % der Schüler der Sek I im jeweiligen Schuljahr.

In der Sekundarstufe II (Sek II) ist der Anteil der SuS mit Informatikunterricht 14 %, davon sind 23 % Schülerinnen. Sowohl der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten mit Informatik als Prüfungsfach als auch die Geschlechterverteilung ist deutlich geringer (3 % bzw. 12 %).

I.Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik  95 %
II.Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik1  
III:Anteil Unterrichtsstunden im Pflicht-/Wahlpflichtfach Informatik  2 %
  davon im Pflichtfach 54 %
IV.Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I  24 %
  davon weiblich 
V.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II  14 %
  davon weiblich 23 %
VI.Anteil Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik  3 %
  davon weiblich 12 %

Quellen:
Ministerium für Schule und Bildung: Items I, III, IV.
KMK-Daten: Items V, VI.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22, Schuljahr 2022/23

1 Außerhalb von Schulen, die bereits Informatik als Pflichtfach anbieten.

Um das Fach Informatik in den Schulen zu verankern, benötigen die Schulen Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für dieses Fach. Aktuelle Zahlen zeigen, dass an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen ca. 2 % der Lehrkräfte über eine Lehrbefähigung im Fach Informatik verfügen, davon sind 31 % Lehrerinnen. Die Mehrheit (83 %) hat ihre Qualifikation durch ein Lehramtsstudium erworben.

Der Blick auf die Ausbildung von Informatiklehrkräften zeigt: Im Jahr 2021 gab es an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen 264 Studienanfängerinnen und -anfänger (davon 67 weiblich) im ersten Fachsemester, die Informatik als erstes, zweites oder drittes Unterrichtsfach studierten, und 115 Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums Informatik.

I.Anteil Informatiklehrkräfte  2 %
  davon weiblich 31 %
II.Anteil Informatiklehrkräfte durch Lehramtsstudium qualifiziert  83 %
  davon weiblich 30 %
III.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik  264
  davon weiblich 67
IV.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik  115
  davon weiblich 28

Quellen:
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen: Items I, II.
Sonderauswertung Destatis, WS 21/22: Items III, IV.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22, Schuljahr 2022/23.

Eine ausreichende IT-Infrastruktur ist hilfreich, um Informatikunterricht in allen Facetten anbieten zu können. Für Nordrhein-Westfalen liegen jedoch keine Daten zur digitalen Ausstattung der Schulen vor.

I.Anteil Schulen mit IT-Administratorin oder -Administrator
II.Anteil Schulen mit schnellem Breitband-Anschluss
III.Anteil Schulen mit WLAN im Klassenraum
IV.Anzahl mobilen Endgeräte (z.B. Laptops, Tablets o.ä.)  pro 100 SuS
V.Anzahl stationären Endgeräte (z.B. Desktop-PC o.ä.)  pro 100 SuS

 

In Nordrhein-Westfalen liegen Daten zu acht von zehn Indikatoren vor, die sich auf die Abdeckung des Informatikunterrichts an den Schulen und die erreichten SuS beziehen. Zu den Informatiklehrkräften liegen Daten zu acht von acht Indikatoren vor. Hinsichtlich der IT-Infrastruktur liegen für keinen von fünf Indikatoren unserer Studie Daten vor.