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Informatikunterricht in Thüringen

Angebot des Informatikunterrichts

An der Regel- und an der Gesamtschule kann das Wahlpflichtfach Informatik im pädagogisch-organisatorischen Zusammenschluss mit dem Kernfach Wirtschaft – Recht – Technik in den Jahrgangsstufen 7 und 8 im Gesamtumfang von acht und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Umfang von neun Wochenstunden angeboten und belegt werden.1

Am Gymnasium kann das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Gesamtumfang von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Am Musikgymnasium, Sportgymnasium, Spezialgymnasium für Sprachen sowie in Spezialklassen für Musik sind keine Kontingente für Informatikunterricht vorgesehen. Für mathematisch-naturwissenschaftliche Spezialklassen am Gymnasium ist für ein Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ein Gesamtumfang von vier Wochenstunden vorgesehen.2

An der Gemeinschaftsschule ist für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 und 8 ein Gesamtumfang von sieben Wochenstunden und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ein Umfang von sechs Wochenstunden vorgesehen. Bei der Belegung einer zweiten Fremdsprache beträgt der Umfang stattdessen jeweils zwei Wochenstunden.3

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Thüringen
 JAHRGANGSSTUFEN
 5678910
Regelschuleaaaa
Int./Koop. Gesamtschuleaaaa
Gymnasium[IIIII I]b
Gemeinschaftsschule[IIIII I]c[IIIII I]c
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
a Wahlpflichtfach Informatik im organisatorischen Zusammenschluss mit Wirtschaft-Recht-Technik möglich b maximales Gesamtkontingent für den Wahlpflichtbereich; gilt nicht für das Musikgymnasium, Sportgymnasium, Spezialgymnasium für Sprachen sowie in Spezialklassen für Musik; [IIII] für mathematisch naturwissenschaftlichen Spezialklassen c maximales Gesamtkontingent für den Wahlpflichtbereich; je insgesamt [II] in Jgst. 7/8 und 9/10 bei Belegung zweiter Fremdsprache

Nachweise

1 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO), § 44 (1), Anlage 2. [Web]
2 Ebd., § 44 (1), Anlagen 4–10.
3 Ebd., § 44 (1), Anlagen 10a–12.

In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann das Fach Informatik ein- bis dreistündig angeboten und belegt werden.1

In der Qualifikationsphase kann das Fach Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden. Auf erhöhtem Anforderungsniveau kann Informatik an Gymnasien mit mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Spezialklassen vierstündig angeboten und belegt werden, eine Teilnahme am Wahlpflichtunterricht in der Einführungsphase vorausgesetzt.2,3 Darüber hinaus kann Informatik auch an anderen Gymnasien mit vier Stunden im Wahlpflichtbereich auf erhöhtem Anforderungsniveau belegt werden.4

Im Rahmen der Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt, da es diese ersetzen kann.5

Auf grundlegendem Anforderungsniveau kann eine mündliche Prüfung stattfinden. Auf erhöhtem Anforderungsniveau findet eine schriftliche Prüfung statt.6

Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.7

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

 

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Thüringen
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
IIaIIIIIIIjajajaja
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a Wahlpflichtfach Informatik in Jgst 10 bzw. 11 möglich; auch I/III möglich

Nachweise

1 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO), § 76 (5), Anlage 4–12.
2 Ebd., § 76 (5), Anlage 13.
3 Verwaltungsvorschrift: Durchführungsbestimmungen zur Thüringer Oberstufe am Gymnasium, an der Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, am beruflichen Gymnasium und Kolleg, Punkt 8. [Web]
4 Auskunft Expertenkreisaus dem Bundesland.
5 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO), § 76 (1)–(2), Anlage 13, Tabellen A bis F. [Web]
6 Ebd., § 92 (2), (3), (4), Anlage 13, Tabellen B bis F.
7 Ebd., § 92 (3), Anlage 13, Tabelle B.

Für die Regelschule liegt für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 ein Lehrplan vor.1

Für das Gymnasium liegt für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 bis 12 ein Lehrplan vor.2

Der schulformübergreifende, integrativ umzusetzende Lehrplan Medienkunde für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 hat den Erwerb von Kompetenzen im Bereich Medienbildung als Schwerpunkt und sieht lediglich in geringem Umfang verpflichtende Inhalte mit Informatikbezug vor.3

Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Thüringen
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Regelschulepapapapa
Int./Koop. Gesamtschulepa, bpa, bpa, bpa, bpbpbpb
Gymnasiumpbpbpbpbpbpbpb
Gemeinschaftsschulepa, bpa, bpa, bpa, bpbpbpb
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben
11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau
a Lehrplan Wahlpflichtfach (Regelschule)b Lehrplan Informatik (Gymnasium)

Nachweise

1 Lehrplan Wahlpflichtfach Informatik, Regelschule (2012). [Web]
2 Lehrplan Informatik, Gymnasium (2012). [Web]
3 Kursplan Medienkunde (2010), S. 5-8. [Web]

Die Primarstufe umfasst die Grundschule und die Gemeinschaftsschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Regelschule, der Kooperativen/Integrierten Gesamtschule, dem Gymnasium sowie der Gemeinschaftsschule vier Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gesamtschule die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). Am Gymnasium und an der Gemeinschaftsschule bildet die Jahrgangsstufe 10 die Einführungsphase und die Jahrgangsstufen 11 und 12 bilden die Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Thüringen zeigt nachfolgende Abbildung.1

 

G8G9
     13
12     12
11     11
10         10
9    9
8 Kooperative/  8
7 Integrierte  7
6RegelschuleGesamtschuleGymnasiumGemeinschaftsschule6
5    5
4  4
3  3
2GrundschuleGemeinschaftsschule2
1  1

Nachweise

1 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG). [Web]

Seit dem Schuljahr 2021/22 läuft ein Pilotprojekt für die Einführung eines Pflichtfachs Medienbildung und Informatik in den Klassenstufen 5 und 6 an 33 Schulen.1

Es liegt ein entsprechender Lehrplan für das Fach „Medienbildung und Informatik“ in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 als Erprobungsfassung vor, der zukünftig flächendeckend umgesetzt werden soll.2

Die Landesregierung Thüringens hat im Mai 2023 erklärt, das Fach „Medienbildung und Informatik“ in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 verpflichtend einzuführen.3

 

Nachweise

1 Informationen zum Schuljahr 2022/2023, S. 11. [Web]
2 Erprobungsfassung für die Sekundarstufe I: Lehrplanentwurf Medienbildung und Informatik (Stand 07/2023). [Web]
3 „Vom Wandel zum Fortschritt“ – Erklärung der Thüringer Landesregierung zur Ettersburger Kabinettklausur am 08./09. Mai 2023, S. 7. [Web]

Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) ist wichtig, um diese für das Leben und Arbeiten in einer modernen Gesellschaft zu befähigen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der KMK – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. In den G8-Gymnasien in Thüringen wird kein Pflichtfach Informatik angeboten. Schwerpunkte setzen diese Gymnasien in den Naturwissenschaften, in den Gesellschaftswissenschaften und im ästhetischen Bereich (mit vier, zwei bzw. sieben Wochenstunden über dem Durchschnitt der G8-Gymnasien).

Stundentafel des Gymnasiums

Anzahl der Pflichtstunden im G8-Bildungsgang (Jahrgangsstufen 5 bis 10)

A Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Biologie, Chemie, Physik
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Geschichte, Geographie, Politik, Gemeinschaftskunde, Sozialkunde, Ethik, Religion, Wirtschaft
 Ästhetischer Bereich/Sport: Bildende Kunst, Musik, Sport
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Profilstunden, Wahlpflichtstunden, Poolstunden

 

Ein Pflichtfach Informatik ermöglicht allen SuS den Erwerb grundlegender digitaler und technologischer Kompetenzen und kann dazu beitragen, sie für ein Informatikstudium zu begeistern. In Thüringen wird Informatik an keiner der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen als Pflichtfach unterrichtet, sondern als Wahlpflichtfach an 23 %.

In der Sekundarstufe II (Sek II) ist der Anteil der SuS mit Informatikunterricht 27 %, davon sind 38 % Schülerinnen. Der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten mit dem Prüfungsfach Informatik ist 1 %.

I.Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik  0 %
II.Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik1  23 %
III:Anteil Unterrichtsstunden im Pflicht-/Wahlpflichtfach Informatik  0 %
  davon im Pflichtfach 0 %
IV.Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I  0 %
  davon weiblich 0 %
V.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II  27 %
  davon weiblich 38 %
VI.Anteil Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik  1 %
  davon weiblich 

Quellen:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Items II, VI.
KMK-Daten: Item V.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22.

1 Außerhalb von Schulen, die bereits Informatik als Pflichtfach anbieten.

Um das Fach Informatik in den Schulen zu verankern, benötigen die Schulen Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für dieses Fach. Aktuelle Zahlen zeigen, dass an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Thüringen ca. 2 % der Lehrkräfte über eine Lehrbefähigung im Fach Informatik verfügen, davon sind 33 % Lehrerinnen. Allerdings ist nur eine Minderheit (43 %) durch ein Lehramtsstudium qualifiziert, die meisten sind Quereinsteiger.

Der Blick auf die Ausbildung von Informatiklehrkräften zeigt: Im Jahr 2021 gab es an den Hochschulen in Thüringen 42 Studienanfängerinnen und -anfänger (davon fünf weiblich) im ersten Fachsemester, die Informatik als erstes, zweites oder drittes Unterrichtsfach studierten, und fünf Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums Informatik.

I.Anteil Informatiklehrkräfte  2 %
  davon weiblich 33 %
II.Anteil Informatiklehrkräfte durch Lehramtsstudium qualifiziert  43 %
  davon weiblich 36 %
III.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik  42
  davon weiblich 5
IV.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik  5
  davon weiblich 1

Quellen:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Items I, II.
Sonderauswertung Destatis, WS 21/22:  Items III, IV.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22.

Eine ausreichende IT-Infrastruktur ist hilfreich, um Informatikunterricht in allen Facetten anbieten zu können. 72 % der Schulen in Thüringen haben einen Breitbandanschluss von mindestens 100 Mbit/s und 58 % verfügen über WLAN im Klassenzimmer. Auch die Endgeräte sind ein wichtiger Bestandteil des Informatikunterrichts: So kommen in Thüringen auf 100 SuS zehn mobile Endgeräte (Tablets, Laptops etc.) und 23 stationäre Endgeräte (Desktop-PCs).

I.Anteil Schulen mit IT-Administratorin oder -Administrator
II.Anteil Schulen mit schnellem Breitband-Anschluss (mind. 100 Mbit/s)72 %
III.Anteil Schulen mit WLAN im Klassenraum58 %
IV.Anzahl mobiler Endgeräte (z. B. Laptops, Tablets o. Ä.)  pro 100 SuS10
V.Anzahl stationärer Endgeräte (z. B. Desktop-PC o. Ä.)  pro 100 SuS23

Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Datenbestand: Schuljahr 2021/22.

In Thüringen liegen Daten zu neun von zehn Indikatoren vor, die sich auf die Abdeckung des Informatikunterrichts an den Schulen und die erreichten SuS beziehen. Zu den Informatiklehrkräften liegen Daten zu acht von acht Indikatoren vor. Hinsichtlich der IT-Infrastruktur liegen Daten zu vier von fünf Indikatoren vor.