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Informatikunterricht in Berlin

Angebot des Informatikunterrichts

Schulartübergreifend wird der Informationstechnische Grundkurs (ITG) im Umfang von einer Wochenstunde als eigenständiges Fach unterrichtet oder an ein Pflicht- oder Wahlpflichtfach angegliedert, wobei dies unter Nutzung einer Profilstunde in der Jahrgangsstufe 7 oder 8 erfolgt. Das Wahlpflichtfach Informatik wird an allen Schularten in der Regel zweistündig in den Jahrgangsstufen 9 und 10 bzw. dreistündig in der Jahrgangsstufe 9 oder 10 angeboten.1

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I  ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Berlin
 JAHRGANGSSTUFEN
 78910
Gemeinschaftsschule[I]aIIbIIb
Integrierte Sekundarschule[I]aIIbIIb
Gymnasium[I]aIIbIIb
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
a Informationstechnologischer Grundkurs (ITG) in 7 oder 8; auch P möglichb Wahlpflichtfach Informatik, auch IIIin 9 oder 10 möglich

Nachweise

1 Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO), § 10, § 11, Anlagen 1 und 2. [Web

In Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) an der Integrierten Sekundarschule und an der Gemeinschaftsschule kann das Wahlpflichtfach Informatik im Umfang von zwei bis drei Wochenstunden angeboten und belegt werden.1

In der Qualifikationsphase kann Informatik sowohl dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) als auch fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) angeboten und belegt werden.2

Bei den Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es eine Naturwissenschaft nicht ersetzen kann.3

In einem Grundkurs Informatik kann als drittes Prüfungsfach eine schriftliche, als viertes Prüfungsfach eine mündliche oder als fünftes Prüfungsfach eine Präsentationsprüfung bzw. eine besondere Lernleistung abgelegt werden.4 Im Leistungskurs Informatik findet eine schriftliche Prüfung statt.5 Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern praktisch gleichgestellt, da es zwar formal nicht als erstes Prüfungsfach gewählt und damit eine Naturwissenschaft nicht ersetzen kann, jedoch ist die Wahl als zweites bis fünftes Prüfungsfach möglich.6

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Berlin
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
IIaIIIIIIIIneinjajajaja
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a Wahlpflichtfach Informatik aus Jahrgangsstufe 10 bzw. 11 möglich; auch III möglich

Nachweise

1 Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO), Anlage 1 a. [Web]
2 Ebd., § 19 (1) Nr. 3, § 20 (1).
3 Ebd., § 25 (1).
4 Ebd., § 23 (1), (3), § 30 (2).
5 Ebd., § 23 (1), § 30 (2).
6 Ebd., § 23 (4).

Für alle Schularten liegt ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 bis 10 vor. In diesem werden ausgewählte Themenfelder benannt, die im Informationstechnischen Grundkurs (ITG) in den Jahrgangsstufen 7 oder 8 zu behandeln sind.1

Für die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ebenfalls ein Lehrplan für das Fach Informatik vor.2

Darüber hinaus existiert ein schulform- und fächerübergreifendes Basiscurriculum Medienbildung für die Jahrgangsstufen 1 bis 10, das keine expliziten Inhalte mit informatischem Bezug aufweist.3 Außerdem liegt ein Curriculum für den Zusatzkurs „Digitale Welten“ in der Qualifikationsphase vor, das keine expliziten Inhalte mit informatischem Bezug benennt und auf eine vertiefende Medienbildung abzielt.4

Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Berlin
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Gemeinschaftsschulepapappppppp
Integrierte Sekundarschulepapappppppp
Gymnasiumpapappppppp
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben
11E = Einführungsphase (G9) Q gA = Qualifikationsphase, grundlegendes Anforderungsniveau Q eA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau
a Informationstechnischer Grundkurs (ITG), im Rahmenlehrplan Informatik inkludiert

Nachweise

1 Rahmenlehrplan für das Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 7–10 (Wahlpflichtfach). [Web]
2 Rahmenlehrplan für das Fach Informatik in der gymnasialen Oberstufe. [Web]
3 Basiscurriculum Medienbildung. [Web]
4 Curriculare Vorgaben für den Zusatzkurs „Digitale Welten“ in der gymnasialen Oberstufe. [Web]

Die Primarstufe umfasst die Grundschule und die Gemeinschaftsschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 6. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Gemeinschaftsschule, der Integrierten Sekundarschule und dem Gymnasium drei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 7 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Eine Ausnahme davon bilden sogenannte „grundständige“ Gymnasien, welche bereits ab Jahrgangsstufe 5 beginnen. An der Gemeinschaftsschule und der Integrierten Sekundarschule stellt die Jahrgangsstufe 11 die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe dar, die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). Am Gymnasium umfasst die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). 1

Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Berlin zeigt nachfolgende Abbildung.

G8G9
     13
12     12
11     11
10       10
9   9
8GemeinschaftsschuleIntegrierte SekundarschuleGymnasium8
7   7
6  6
5  5
4  4
3  3
2GemeinschaftsschuleGrundschule2
1  1

Nachweise

1 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG), § 17. [Web]

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Aktuell sind keine verbindlichen Änderungen hinsichtlich der informatischen Bildung veröffentlicht.

Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen.  Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.

Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Naturwissenschaften (Nawi); Gymnasium: Biologie, Chemie, Physik
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Integrierte Sekundarschule: Gesellschaftswissenschaften (Gewi), Wirtschaft-Arbeit-Technik; Gemeinschaftsschule, Gymnasium: Geschichte, Geographie, Politische Bildung, Ethik
 Ästhetischer Bereich/Sport: Sport, Kunst-Musik-Darstellendes Spiel (kombiniert); Gymnasium: Bildende Kunst, Musik
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Profilstunden, Wahlpflichtstunden

 

Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.

I.Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik  0 %
II.Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik  
III.Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I  0 %
  davon weiblich 
IV.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II  12 %
  davon weiblich 21 %
V.Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik  
  davon weiblich 

Anmerkung:
= keine Angabe

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024: I, II, III
Schuljahr 2022/2023: IV, V

Quellen: 
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: I, II, III, V
Kultusministerkonferenz: IV

 

Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.

I.Anteil Informatiklehrkräfte1 3 %
 davon weiblich 31 %
II.Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ... 468
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 

 nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik 
 einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft 
 Quer- oder Seiteneinstieg 
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 468
III.Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … 14
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 
 Quer- oder Seiteneinstieg 
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 14

Anmerkung:
= keine Angabe

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024

Quellen: 
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.

Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Bundesweit war im Jahr 2023 die größte Quelle an neuen Informatiklehrkräften die Weiterbildung bestehender Lehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.

Studium

I.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik 110
 davon weiblich 41
II.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik 13
 davon weiblich 6

Weiterbildung

III.Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich 14
 davon weiblich 5
IV.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich 0
 davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe 0
V.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich 14
 davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse 14

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024
Studienjahr: 2022

Quellen: 
Statistisches Bundesamt: I, II.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: III, IV, V.