Informatikunterricht in Schleswig-Holstein
Angebot des Informatikunterrichts
Ab dem Schuljahr 2024/25 ist Informatik an allen Schularten verpflichtendes Unterrichtsfach. Der Gesamtumfang beträgt vier Wochenstunden in den jahrgangsstufen 7 bis 10. Die Schulen entscheiden selbst über die Verteilung über die Jahrgangsstufen, wie zum Beispiel jeweils zwei Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 7 und 8.1
An der Gemeinschaftsschule kann das Fach Informatik im Rahmen des Wahlpflichtbereichs in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Umfang von insgesamt 16 Wochenstunden, d. h. bis zu vier Wochenstunden pro Jahrgangsstufe, angeboten und belegt werden.2
Am Gymnasium kann Informatik im Rahmen des Wahlpflichtbereichs in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 (G8-Bildungsgang) jeweils dreistündig bzw. in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 (G9-Bildungsgang) jeweils dreistündig für zwei Schuljahre angeboten und belegt werden.3
Zusätzlich ist in den Jahrgangsstufen 5 und 6 möglich, Informatik in einen beliebigen Fachbereich zu integrieren.4
Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.
| JAHRGANGSSTUFEN | ||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |
| Gemeinschaftsschule | —a | —a | [PPPP][I]b | |||
| Gymnasium G9 | —a | —a | [PPPP][I]b | |||
| ANMERKUNGEN | P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben a Integration in anderen Fächerbereich möglich b Wahlpflichtfach Informatik möglich | |||||
Nachweise
1 Auskuft aus dem Expertenkreis im Bundesland.
2 Fachanforderungen Informatik – Allgemein bildende Schulen – Sekundarstufe I – Sekundarstufe II. [Web]
3 Erlass – Kontingentstundentafeln für die Grundschule, für die Regionalschule, für die Gemeinschaftsschule und für das Gymnasium (Sekundarstufe I), S. 181. [Web]
4 Ebd., S. 182–183.
5 Ebd., Ziffer III 5.
In der Einführungs- und in der Qualifikationsphase kann das Fach Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau als Profilseminar, profilbegleitendes Fach oder Wahlpflichtfach angeboten und belegt werden.1
In der Qualifikationsphase kann Informatik im naturwissenschaftlichen Profil vierstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (profilgebendes Fach) angeboten und belegt werden.2
Bei den Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.3
In einem profilgebenden Fach Informatik findet eine schriftliche Prüfung statt. Im Fach Informatik auf grundlegendem Anforderungsniveau kann eine mündliche Prüfung bzw. eine Präsentationsprüfung abgelegt werden oder eine besondere Lernleistung eingebracht werden.4
Im naturwissenschaftlichen Profil ist Informatik als Prüfungsfach den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.5
Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
| BELEGUNG | ABITURPRÜFUNGEN | ||||||
| E | QgA | QeA | MINT-Gleichstellung | S | M | A | MINT-Gleichstellung |
| IIIa | IIIb | IIIIc | nein | jac | ja | ja | jac |
| ANMERKUNGEN | E = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen a Wahlpflichtfach Informatik in Jgst. 10 (G8) bzw. 11 (G9)b Profilseminar, profilbegleitetes Fach oder Wahlpflichtfachc als profilgebendes Fach im naturwissenschaftlichen Profil | ||||||
Nachweise
1 Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO), § 6 (3). [Web]
2 Ebd., § 3 (1), (3), § 4 (4) Nr. 1, § 6 (3) Nr. 2.
3 Ebd., § 6 (2) Nr. 1-2.
4 Ebd., § 8 (1), (2) Nr. 2.
5 Ebd., § 8.
Für das Fach Informatik an der Gemeinschaftsschule und am Gymnasium liegen Fachanforderungen (Lehrplan) für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 sowie für die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe vor.1
Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
| SEKUNDARSTUFE I | OBERSTUFE | ||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11E | QgA | QeA | |
| Gemeinschaftsschule | p | p | p | p | p | p | p | p | p |
| Gymnasium | p | p | p | p | p | p | p | p | p |
| ANMERKUNGEN | p eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben 11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau | ||||||||
Nachweise
1 Fachanforderungen Informatik – Allgemein bildende Schulen – Sekundarstufe I – Sekundarstufe II. [Web]
Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Gemeinschaftsschule und dem Gymnasium zwei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gemeinschaftsschule und teilweise am Gymnasium die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). An ausgewählten Gymnasien bildet alternativ die Jahrgangsstufe 10 die Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 die Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang), diese wird jedoch im weiteren Verlauf nicht gesondert betrachtet, da dies leidglich bei vier von ca. 100 Gymnasien zutrifft. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein zeigt nachfolgende Abbildung.1
| G8 | G9 | ||||||
| 13 | |||||||
| 12 | 12 | ||||||
| 11 | 11 | ||||||
| 10 | 10 | ||||||
| 9 | 9 | ||||||
| 8 | 8 | ||||||
| 7 | 7 | ||||||
| 6 | Gemeinschaftsschule | Gymnasium | 6 | ||||
| 5 | 5 | ||||||
| 4 | 4 | ||||||
| 3 | 3 | ||||||
| 2 | Grundschule | 2 | |||||
| 1 | 1 | ||||||
Nachweise
1 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG), §§ 9, 41, 43-44. [Web]
Aktuell sind keine verbindlichen Änderungen hinsichtlich der informatischen Bildung veröffentlicht.
Kennzahlen zum Informatikunterricht
Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.
| * | Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache |
| Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Nawi (kombiniert) | |
| Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Gewi (kombiniert); Gemeinschaftsschule: Arbeit-Wirtschaft-Verbraucherbildung; Gymnasium: Geschichte, Geografie, Politik, Gemeinschaftskunde, Sozialkunde, Ethik, Religion | |
| Ästhetischer Bereich/Sport: Kunst/Musik/Darstellendes Spiel (kombiniert), Musik, Sport | |
| Profil−/Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtbereich; Gymnasium: Profilbereich |
Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.
| I. | Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik1 | 68 % | ||
| II. | Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik1 | 36 % | ||
| III. | Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I1 | 15 % | ||
| davon weiblich1 | 47 % | |||
| IV. | Anteil SuS mit Informatik in der Sek II | 12 % | ||
| davon weiblich | 33 % | |||
| V. | Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik | — | ||
| davon weiblich | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Fußnoten:
1 Ohne Förderzentren
Referenzjahr:
Schuljahr 2022/2023: I, II, III, IV, V
Quellen:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: I, II, III, V
Kultusministerkonferenz: IV
Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.
| I. | Anteil Informatiklehrkräfte1 | 2 % | |
| davon weiblich1 | 28 % | ||
| II. | Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ...1 | 257 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik1 | 254 | ||
| nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik1 | 3 | ||
| einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft1 | 0 | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg1 | 0 | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe1 | 0 | ||
| III. | Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … | — | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | — | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | — | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Fußnoten:
1 Ohne Förderzentren
Referenzjahr:
Schuljahr 2022/2023
Quellen:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: I, II, III
* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.
Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Bundesweit war im Jahr 2023 die größte Quelle an neuen Informatiklehrkräften die Weiterbildung bestehender Lehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.
Studium
| I. | Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik | 37 | |
| davon weiblich | 7 | ||
| II. | Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik | 2 | |
| davon weiblich | 1 |
Weiterbildung
| III. | Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich | 40 | |
| davon weiblich | 17 | ||
| IV. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich | 122 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe | 0 | ||
| V. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich | 51 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse | 51 |
Referenzjahr:
Schuljahr 2022/2023
Quellen:
Statistisches Bundesamt: I, II, III
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: IV, V
