Zum Hauptinhalt springen

 

Informatikunterricht in Sachsen-Anhalt

Angebot des Informatikunterrichts

An der Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule sind im Pflicht- und Wahlpflichtbereich keine eigenständigen Kontingente für Informatikunterricht vorgesehen.1

An der Gesamtschule kann in den Jahrgangsstufen 7 und 8 bzw. 9 und 10 „Moderne Medienwelten/Informatik“ angeboten und gewählt werden.2

Ab dem Schuljahr 2024/25 wird in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an Sekundar-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen der Fächerverbund „Informatik und Technik“ im Umfang von einer Wochenstunde verbindlich eingeführt, wobei die anteiligen Inhalte mit Informatikbezug weniger als eine Wochenstunde betragen.1, 2

Am Gymnasium kann in den Jahrgangsstufen 9 und 10 jeweils zweistündig ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden. Ab dem Schuljahr 2024/25 wird beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 am Gymnasium der Rahmenplan „Lernen in der digitalen Welt“ verbindlich umgesetzt, wobei die anteiligen Inhalte mit Informatikbezug weniger als eine Wochenstunde betragen.3

Zwei Gymnasien mit mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt können Informatik In der Sekundarstufe I verpflichtend oder als Wahlpflichtkurs anbieten.4

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Sachsen-Anhalt
 JAHRGANGSSTUFEN
 5678910
Sekundarschuleaa
Gemeinschaftsschuleaa
Integrierte Gesamtschuleaacc
Kooperative Gesamtschuleaacc
GymnasiumbbbbIIII
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
a Informatik und Technik; anteilige Inhalte mit Informatikbezug b Lernen in der digitalen Welt; anteilige Inhalte mit Informatikbezug c im gymnasialen Bildungsgang analog zum Gymnasium möglich

Nachweise

1 Die Unterrichtsorganisation an den Sekundarschulen und an den Gemeinschaftsschulen. [Web]
2 Die Unterrichtsorganisation an den Gesamtschulen. [Web]
Die Unterrichtsorganisation an den Gymnasien und Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendgymnasien und Kollegs). [Web]
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Schulen (Sekundarschulen und Gymnasien) mit inhaltlichen Schwerpunkten in Sachsen-Anhalt. [Web]

In der Einführungsphase kann Informatik im Umfang von zwei Wochenstunden im Wahlpflichtbereich angeboten und belegt werden.1

In der Qualifikationsphase kann Informatik zweistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau im Wahlpflichtbereich angeboten und belegt werden.2 Zwei Gymnasien mit einem Schwerpunkt im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich können Informatik auch auf erhöhtem Anforderungsniveau anbieten.3

Das Fach Informatik ist den naturwissenschaftlichen Fächern hinsichtlich der Belegungsverpflichtungen nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.4

In einem Wahlpflichtfach Informatik kann eine mündliche Prüfung stattfinden, sofern es durchgehend seit der Einführungsphase belegt wurde.5

Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es ausschließlich auf grundlegendem Anforderungsniveau belegt werden kann.6

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Sachsen-Anhalt
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
IIaIIneinjanein
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a Wahlpflichtfach Informatik in Jgst. 10 (G8) bzw. 11 (G9)

Nachweise

1 Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung), § 9 (1), Anlagen 1 und 2. [Web]
2 Ebd., § 12 (2), (4).
Landtag von Sachsen-Anhalt (2000): Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung. „Leistungskurs Informatik?“. [Web]
4Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung), § 16 (2).
5 Ebd., § 20 (1), (2).

Für das Fach Moderne Medienwelten an der Sekundarschule liegt ein Lehrplan für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor, der jedoch überwiegend Kompetenzen aus dem Bereich Medienbildung formuliert.1

Für das Fach Technik an der Sekundarschule sowie an Gemeinschafts- und Gesamtschulen liegt ein Lehrplan für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 vor, der in den Jahrgangsstufen 5und 6 überwiegend Kompetenzen aus dem Bereich Medienbildung und in den Jahrgangsstufen 9 und 10 in geringem Umfang anteilig Inhalte mit Informatikbezug formuliert.2

Für das Fach Informatik am Gymnasium liegt ein 2022 aktualisierter Lehrplan für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 sowie für die Einführungs- und die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe vor.3

Für das seit dem Schulajhr 2024/25 fächerübergreifende Angebot „Lernen in der digitalen Welt“ am Gymnasium liegt ein Lehrplan für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 vor, der anteilig Inhalte mit explizitem Informatikbezug benennt.4

Zum Schuljahr 2024/25 wurde in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an Sekundar-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen der Fächerverbund Informatik und Technik eingeführt. Curriculare Grundlage für das interdisziplinäre Fach bildet der Lehrplan für das Fach Technik sowie der Lehrplan „Lernen in der digitalen Welt“ des Gymnasiums in Verbindung mit entsprechenden Fachhinweisen, welche anteilig Inhalte mit Informatikbezug benennen.5

Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

 

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Sachsen-Anhalt
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Sekundarschuleiaiaibib
Gemeinschaftsschuleiaiaibib
Integrierte Gesamtschuleiaiaibib
Kooperative Gesamtschuleiaiaibib
Gymnasiumococococpdpdpdpd
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben
11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau
a Informatik und Technik, Anteile mit Informatikbezugb Technik, Anteile mit Informatikbezugc Lernen in der digitalen Welt
d Wahlpflichtfach Informatik (Jgst. 9—12)

Nachweise

1 Kurslehrplan Sekundarschule. Moderne Medienwelten. [Web]
2 Kurslehrplan Sekundarschule. Technik. [Web]
3 Fachlehrplan Gymnasium. Informatik. [Web]
4 Rahmenplan Gymnasium. Lernen in der digitalen Welt. [Web]
Orientierende Hinweise für den Fächerverbund „Informatik und Technik“. Schuljahrgänge 5/6. [Web]

Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Sekundarschule, der Gemeinschaftsschule, der Integrierten Gesamtschule, der Kooperativen Gesamtschule und dem Gymnasium fünf verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gemeinschaftsschule und der Integrierten Gesamtschule die Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). An der Kooperativen Gesamtschule, am Gymnasium und teilweise an der Gemeinschaftsschule und der Integrierten Gesamtschule gilt die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase und die Jahrgangsstufen 11 und 12 gelten als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt zeigt nachfolgende Abbildung.1

 

G8G9
     13
12         12
11         11
10              10
9     9
8     8
7  IntegrierteKooperative7
6SekundarschuleGemeinschaftsschuleGesamtschuleGesamtschuleGymnasium6
5       5
4 4
3 3
2Grundschule2
1 1

Nachweise

1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA), §§ 3-6 [Web]

Keine Nachrichten verfügbar.

Der Fächerverbund Informatik und Technik wird in den kommenden Schuljahren schrittweise auf die Jahrgangsstufen 7/8 und 9/10 in Sekundar-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen ausgeweitet.1

 

Nachweise

1 Die Unterrichtsorganisation an den Sekundarschulen und an den Gemeinschaftsschulen. [Web]

Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen.  Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.

Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Sekundarschule, Gemeinschaftsschule: Nawi (kombiniert), Informatik und Technik; Integrierte Gesamtschule, Gymnasium: Biologie, Chemie, Physik, Astronomie
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Ethik, Religion; Sekundarschule, Geminschaftsschule: Gewi (kombiniert); Integrierte Sekundarschule, Gymnasium: Geschichte, Geografie, Gesellschaftskunde, Sozialkunde
 Ästhetischer Bereich/Sport: Sport, Kunst/Musik/Darstellendes Spiel (kombiniert); Sekundarschule, Gemeinschaftsschule: Bildende Kunst, Musik
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Poolstunden; Integrierte Gesamtschule: Wahlpflichtunterricht; außer Gymnasium: Profilstunden

 

Bemerkung:
Die Stundentafeln der Kooperativen Gesamtschule orientieren sich an den Bildungsgängen der Sekundarschule und des Gymnasiums.

Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.

I.Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik1  0 %
II.Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik1  52 %
III.Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I  0 %
  davon weiblich 
IV.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II  14 %
  davon weiblich 21 %
V.Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik  3 %
  davon weiblich 

Anmerkung:
= keine Angabe

Fußnoten:
1 Ohne Förderschulen

Referenzjahr:
Schuljahr 2022/2023: I, II, III, IV, V.

Quellen: 
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt: I, II, III, V.
Kultusministerkonferenz: IV.

 

Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.

I.Anteil Informatiklehrkräfte1 3 %
 davon weiblich 48 %
II.Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ... 213
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 

170

 nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik 0
 einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft 43
 Quer- oder Seiteneinstieg 0
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 0
III.Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … 2
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 2
 Quer- oder Seiteneinstieg 0
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 0

Anmerkung:
= keine Angabe

Fußnoten:
1 Ohne Förderschulen, nur unbefristet Beschäftigte

Referenzjahr:
Schuljahr 2022/2023

Quellen: 
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

1 Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.

Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Bundesweit war im Jahr 2023 die größte Quelle an neuen Informatiklehrkräften die Weiterbildung bestehender Lehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.

Studium

I.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik 23
 davon weiblich 5
II.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik 5
 davon weiblich 0

Weiterbildung

III.Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich 0
 davon weiblich 0
IV.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich 0
 davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe 0
V.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich 0
 davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse 0

Referenzjahr:
Schuljahr 2022: I, II.
Schuljahr 2023/2024: III, IV, V.

Quellen: 
Statistisches Bundesamt: I, II, III.
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt: IV, V.