Informatikunterricht in Mecklenburg-Vorpommern
Angebot des Informatikunterrichts
Das Fach Informatik und Medienbildung wird schulartübergreifend in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 im Umfang von mindestens je einer Wochenstunde unterrichtet. Darüber hinaus sind zusätzliche Angebote im Rahmen des Wahlpflichtbereichs möglich.1
Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.
| JAHRGANGSSTUFEN | ||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |||
| Regionale Schule | Pa | Pa | Pa | Pa | Pa | Pa | ||
| Gesamtschule | Pa | Pa | Pa | Pa | Pa | Pa | ||
| Gymnasium | Pa | Pa | Pa | Pa | Pa | Pa | ||
| ANMERKUNGEN | P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben a informatik und Medienbildung (Mindeststundenvolumen) | |||||||
Nachweise
1 Kontingentstundentafelverordnung (KontStTVO M-V), §§ 6, 7. [Web]
In der Qualifikationsphase kann Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkursfach) oder fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskursfach) angeboten und belegt werden.1
Bei den Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da lediglich die zweite Naturwissenschaft ersetzt werden kann.2
In einem Leistungskursfach Informatik wird grundsätzlich schriftlich geprüft.3 In einem Grundkursfach Informatik kann schriftlich (drittes Prüfungsfach) oder mündlich geprüft werden (viertes oder fünftes Prüfungsfach) – anstelle einer mündlichen Prüfung kann auch eine besondere Lernleistung eingebracht werden.4
Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.5
Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
| BELEGUNG | ABITURPRÜFUNGEN | ||||||
| E | QgA | QeA | MINT-Gleichstellung | S | M | A | MINT-Gleichstellung |
| Pa | IIIb | IIIIIc | nein | ja | ja | ja | ja |
| ANMERKUNGEN | E = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen a Informatik und Medienbildung in Jgst. 10b Grundkursfachc Leistungskursfach | ||||||
Nachweise
1 Abiturprüfungsverordnung (APVO M-V), § 11 (5). [Web]
2 Ebd., § 12 (4).
3 Ebd., § 25 (3).
4 Ebd., § 25 (3), (4), (8).
5 Ebd., § 26 (1), (4).
Für die Regionale Schule, die Gesamtschule und das Gymnasium liegen Lehrpläne für das Fach Informatik und Medienbildung in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 vor.1,2
Für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Lehrplan für das Fach Informatik vor.3
Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
| SEKUNDARSTUFE I | OBERSTUFE | ||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11E | QgA | QeA | |
| Regionale Schule | pa | pa | pa | pa | pa | pa | — | — | — |
| Gesamtschule | pa | pa | pa | pa | pa | pa | — | pb | pb |
| Gymnasium | pa | pa | pa | pa | pa | pa | — | pb | pb |
| ANMERKUNGEN | p eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben 11E = Einführungsphase (G9) QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes Anforderungsniveau QeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau a Informatik und Medienbildung b Informatik (Oberstufe) | ||||||||
Nachweise
1 Rahmenplan für die Sekundarstufe I: Regionale Schule, Gesamtschule. Informatik und Medienbildung 2019. [Web]
2 Rahmenplan für die Sekundarstufe I: Gymnasium, Gesamtschule. Informatik und Medienbildung 2019. [Web]
3 Rahmenplan für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Informatik 2019. [Web]
Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Daran schließt sich eine schulartunabhängige Orientierungsstufe ‒ in der Regel an Regionalen Schulen und Gesamtschulen ‒ in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Regionalen Schule, der Gesamtschule (integrierte bzw. kooperative Form) und dem Gymnasium drei verschiedene Schularten bzw. -bereiche, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gesamtschule sowie am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt nachfolgende Abbildung, jedoch ohne Darstellung der Orientierungsstufe.1
| G8 | G9 | |||||||||
| 13 | ||||||||||
| 12 | 12 | |||||||||
| 11 | 11 | |||||||||
| 10 | 10 | |||||||||
| 9 | 9 | |||||||||
| 8 | 8 | |||||||||
| 7 | 7 | |||||||||
| 6 | Regionale Schule | Gesamtschule | Gymnasium | 6 | ||||||
| 5 | 5 | |||||||||
| 4 | 4 | |||||||||
| 3 | 3 | |||||||||
| 2 | Grundschule | 2 | ||||||||
| 1 | 1 | |||||||||
Nachweise
1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V), §§ 12–21. [Web]
Aktuell sind keine verbindlichen Änderungsvorhaben hinsichtlich der informatischen Bildung veröffentlicht.
Kennzahlen zum Informatikunterricht
Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.
| * | Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache |
| Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Nawi (kombiniert) | |
| Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Geschichte, Geografie, Weltkunde, Sozialkunde, Ethik, Religion, Arbeit-Wirtschaft-Technik | |
| Ästhetischer Bereich/Sport: Kunst/Musik/Darstellendes Spiel (kombiniert), Sport | |
| Profil−/Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtstunden, Poolstunden |
Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.
| I. | Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik1 | 100 % | ||
| II. | Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik1 | 0 % | ||
| III. | Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I1 | 100 % | ||
| davon weiblich | 50 % | |||
| IV. | Anteil SuS mit Informatik in der Sek II | 41 % | ||
| davon weiblich | 42 % | |||
| V. | Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik | 7 % | ||
| davon weiblich | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Fußnoten:
1 Ohne Abendgymnasium/Förderschulen
Referenzjahr:
Schuljahr 2022/2023
Quellen:
Institut für Qualitätsentwicklung, Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung: I, II, III, V
Kultusministerkonferenz: IV
Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.
| I. | Anteil Informatiklehrkräfte1 | 6 % | |
| davon weiblich | 49 % | ||
| II. | Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ... | 429 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | — | ||
| nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik | — | ||
| einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft | — | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | — | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 429 | ||
| III. | Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … | 7 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | 5 | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | 1 | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 1 |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Referenzjahr:
Schuljahr 2022/2023
Quellen:
Institut für Qualitätsentwicklung, Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.
Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Bundesweit war im Jahr 2023 die größte Quelle an neuen Informatiklehrkräften die Weiterbildung bestehender Lehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.
Studium
| I. | Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik | 35 | |
| davon weiblich | 6 | ||
| II. | Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik | 3 | |
| davon weiblich | 0 |
Weiterbildung
| III. | Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich | — | |
| davon weiblich | — | ||
| IV. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich | — | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe | — | ||
| V. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich | — | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Referenzjahr:
Studium: Studienjahr 2022
Quellen:
Statistisches Bundesamt: I, II
Institut für Qualitätsentwicklung, Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung: III, IV, V
