Informatikunterricht in Saarland
Angebot des Informatikunterrichts
An Gemeinschaftsschulen und am neunjährigen Gymnasium findet Informatikunterricht verpflichtend in den Jahrgangsstufen 7 und 8 zweistündig sowie zukünftig in den Jahrgangsstufen 9 und 10 einstündig statt. Im Informatikzweig am Gymnasium findet der Informatikunterricht in Jahrgangsstufe 7 zweistündig sowie in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 jeweils vierstündig statt. Im MINT-Zweig am Gymnasium findet der Informatikunterricht in den Jahrgangsstufen 7, 8 und 10 zweistündig und in der Jahrgangsstufe 9 einstündig statt.1,2
Am auslaufenden achtjährigen Gymnasium kann, außer im Informatik- oder Musikzweig, in Jahrgangsstufe 10 zweistündig ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden. Im Informatikzweig wird in den Jahrgangsstufen 8 und 9 vierstündig und in der Jahrgangsstufe 10 dreistündig das Profilfach Informatik verpflichtend unterrichtet. Im MINT-Zweig wird in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zweistündig Informatikunterricht im Pflichtbereich umgesetzt, in der Jahrgangsstufe 10 wird zweistündig das Wahlpflichtfach Informatik angeboten.3
Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst, wobei das achtjährige Gymnasium nicht mehr berücksichtigt wird.
| JAHRGANGSSTUFEN | ||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |
| Gemeinschaftsschule | — | — | PP | PP | P | P |
| Gymnasium | — | — | PP | PPa | Pa | Pa, b |
| ANMERKUNGEN | P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben a im Informatikzweig jeweils PPPPb im MINT-Zweig PP | |||||
Nachweise
1 Verordnung – Schulordnung – über die Stundentafeln des neunjährigen Gymnasiums (Klassenstufen 5 bis 10), § 2 (1), Anlagen 1–6. [Web]
2 Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs „Implementierung des Faches Informatik in der Klassenstufe 7 an den Gemeinschaftsschulen im Saarland“ vom 27. Juni 2023. In: Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 06.07.2023. Nr. 30. S. 523–524. [Web]
3 Erlass zur Änderung des Erlasses zur Einrichtung eines Schulversuchs „Implementierung des Faches Informatik in der Klassenstufe 7 an den Gemeinschaftsschulen im Saarland“ vom 18. Juni 2024. In: Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 27. Juni 2024. Nr. 24. S. 418–419. [Web]
4 Verordnung – Schulordnung – über die Stundentafel des auslaufenden achtjährigen Gymnasiums, § 1 (1), Anlagen 1 und 2. [Web]
In der Einführungsphase an der Gemeinschaftsschule und am neunjährigen Gymnasium (außer im Musikzweig) kann ein zweistündiges Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden. Im Informatikzweig wird Informatik stattdessen dreistündig als verpflichtendes Fach weitergeführt.1
In der Qualifikationsphase kann Informatik zweistündig auf grundlegendem Niveau (Grundkursfach) sowie fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskursfach) angeboten und belegt werden. Ein Leistungskursfach Informatik kann nur belegt werden, sofern Informatik bereits in der Einführungsphase besucht wurde.2
Bei den Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.3
Im Leistungskursfach Informatik wird schriftlich geprüft. Im Grundkursfach Informatik ist eine schriftliche oder mündliche Prüfung möglich.4
Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt.5
Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
| BELEGUNG | ABITURPRÜFUNGEN | ||||||
| E | QgA | QeA | MINT-Gleichstellung | S | M | A | MINT-Gleichstellung |
| IIa | IIb | IIIIIc | nein | jab, c | jab | — | ja |
| ANMERKUNGEN | E = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen a Wahlpflichtfach Informatik; im Informatikzweig PPP; entfällt im Musikzweigb Grundkursfachc Leistungskursfach | ||||||
Nachweise
1 Verordnung – Schul- und Prüfungsordnung – über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO), § 9 (1). [Web]
2 Ebd., § 12 (3), 13 (1), § 17 (2).
3 Ebd., § 17 (2).
4 Ebd., § 34 (2)–(3).
5 Ebd., § 34 (1).
Für Gemeinschaftsschulen und das neunjährige Gymnasium liegen Lehrpläne für das Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 und 8 vor.1, 2, 3, 4
Für das Gymnasium existieren Lehrpläne für das Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 im Informatikzweig sowie für die Jahrgangsstufen 8 und 9 im MINT-Zweig, die jedoch nicht veröffentlicht sind.5
Es liegt ein schulform- und jahrgangsübergreifendes Basiscurriculum „Medienbildung und informatische Bildung“ für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 vor, wobei nur in geringem Umfang Inhalte mit explizitem Informatikbezug genannt werden (MBK-SL 2019a).6
Für die Jahrgangsstufe 5 am achtjährigen Gymnasium liegt ein Lehrplan für den Informationstechnischen Grundkurs (ITG) vor, dieser beinhaltet jedoch überwiegend Kompetenzen aus dem Bereich Medienbildung.7
Für die Jahrgangsstufe 10 am achtjährigen Gymnasium (Einführungsphase) liegt ein Lehrplan vor.8 Für die Qualifikationsphase (Hauptphase) der gymnasialen Oberstufe liegen Lehrpläne als Erprobungsfassung aus dem Jahr 2019 vor.9, 10
Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
| SEKUNDARSTUFE I | OBERSTUFE | ||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11E | QgA | QeA | |
| Gemeinschaftsschule | — | — | p | p | —a | —a | — | pb | pb |
| GymnasiumG8 | — | — | — | — | — | p | — | pb | pb |
| GymnasiumG9 | — | — | p | p | —a | —a | — | pb | pb |
| ANMERKUNGEN | p eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben 11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau a Veröffentlichung ausstehendb Entwurfsphase | ||||||||
Nachweise
1 Informatik Lehrplan Gemeinschaftsschule Klassenstufe 7. [Web]
2 Informatik Lehrplan Gemeinschaftsschule Klassenstufe 8. [Web]
3 Informatik Lehrplan Neunjähriges Gymnasium Klassenstufe 7. [Web]
4 Informatik Lehrplan Neunjähriges Gymnasium Klassenstufe 8. [Web]
5 Ministerium für Bildung und Kultur (Hrsg.): Unterrichtsangebote und Organisation des Unterrichtes. [Web]
6 Basiscurriculum Medienbildung und informatische Bildung Klassenstufen 1 bis 10. [Web]
7 Achtjähriges Gymnasium. Lehrplan Informationstechnische Grundbildung. Für die Klassenstufe 5. [Web]
8 Achtjähriges Gymnasium. Lehrplan Informatik für die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Februar 2006. [Web]
9 Lehrplan Informatik. Gymnasiale Oberstufe. Grundkurs Hauptphase – Erprobungsphase – 2019. [Web]
10 Lehrplan Informatik. Gymnasiale Oberstufe. Leistungskurs Hauptphase – Erprobungsphase – 2019. [Web]
Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Gemeinschaftsschule und dem Gymnasium zwei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gemeinschaftsschule Jahrgangsstufe 11 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 als Qualifikationsphase (G9-Bildungsgang). Am Gymnasium bildet derzeit die Jahrgangsstufe 10 die Einführungsphase und die Jahrgangsstufen 11 und 12 bilden die Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang), wobei bis 2026/27 eine Umstellung hin zum G9-Bildungsgang erfolgt. Es werden je nach Schulprofil folgende Zweige unterschieden: Sprachenzweig, Latein-plus-Zweig, naturwissenschaftlicher Zweig, biowissenschaftlicher Zweig, Informatikzweig (Modellversuch), MINT-Zweig (Modellversuch) und Musikzweig. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen im Saarland zeigt nachfolgende Abbildung.1
| G8 | G9 | ||||||
| 13 | |||||||
| 12 | 12 | ||||||
| 11 | 11 | ||||||
| 10 | 10 | ||||||
| 9 | 9 | ||||||
| 8 | 8 | ||||||
| 7 | 7 | ||||||
| 6 | Gemeinschaftsschule | Gymnasium | 6 | ||||
| 5 | 5 | ||||||
| 4 | 4 | ||||||
| 3 | 3 | ||||||
| 2 | Grundschule | 2 | |||||
| 1 | 1 | ||||||
Im Rahmen der schrittweisen Umsetzung des Informatikunterrichts sind Lehrpläne für das Pflichtfach Informatik in der Sek I an der Gemeinschaftsschule bzw. am neunjährigen Gymnasium erwartbar. Das Pflichtfach Informatik wird schrittweise für die Jahrgangsstufen 9 und 10 umgesetzt.1
Nachweise
1 Expertenkreis aus dem Bundesland.
Kennzahlen zum Informatikunterricht
Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.
| * | Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache |
| Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Gemeinschaftsschule: Nawi (kombiniert); Gymnasium: Biologie, Chemie, Physik | |
| Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Ethik, Religion; Gemeinschaftsschule: Arbeitslehre, Gewi (kombiniert); Gymnasium: Geschichte, Geografie, Politik, Gemeinschaftskunde, Sozialkunde | |
| Ästhetischer Bereich/Sport: Bildende Kunst, Musik, Sport | |
| Profil−/Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtunterricht, Poolstunden; Gemeinschaftsstunde: Profilstunden |
Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.
| I. | Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik | 100 % | ||
| II. | Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik | 36 % | ||
| III. | Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I | 19 % | ||
| davon weiblich | — | |||
| IV. | Anteil SuS mit Informatik in der Sek II | — | ||
| davon weiblich | — | |||
| V. | Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik1 | 6 % | ||
| davon weiblich | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Fußnoten:
1 Nur schriftliches Abitur
Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024: I, II, II, V
Schuljahr 2022/2023: IV
Quellen:
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland: I, II, II, V
Kultusministerkonferenz: IV
Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.
| I. | Anteil Informatiklehrkräfte1 | 3% | |
| davon weiblich | 30 % | ||
| II. | Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ... | 156 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | 52 | ||
| nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik | 76 | ||
| einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft | 20 | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | 8 | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 0 | ||
| III. | Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … | — | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | 1 | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | — | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024
Quellen:
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.
Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Bundesweit war im Jahr 2023 die größte Quelle an neuen Informatiklehrkräften die Weiterbildung bestehender Lehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.
Studium
| I. | Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik | 14 | |
| davon weiblich | 2 | ||
| II. | Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik | 2 | |
| davon weiblich | 0 |
Weiterbildung
| III. | Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich | 38 | |
| davon weiblich | 17 | ||
| IV. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich | 88 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe | 0 | ||
| V. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich | 0 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse | 0 |
Referenzjahr:
Schuljahr 2022: I, II,
Schuljahr 2023/2024: III, IV, V.
Quellen:
Statistisches Bundesamt: I, II,
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland: III, IV, V.
