Informatikunterricht in Hessen
Angebot des Informatikunterrichts
Schulartübergreifend findet kein verbindlicher Informatikunterricht statt.
Im gymnasialen Bildungsgang kann Informatik als Teil des Wahlunterrichts je einstündig ab der Jahrgangsstufe 7 angeboten werden.1
In den Bildungsgängen der Haupt- und Realschule kann im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts (WPU) Informatik eingerichtet werden, jedoch liegt keine eigene curriculare Grundlage für diese Bildungsgänge vor.2
Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.
| JAHRGANGSSTUFEN | ||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | |
| Hauptschule | — | — | — | — | — | — |
| Mittelstufeschule | — | — | — | — | — | — |
| Verb. Haupt-/Realschule | — | — | — | — | — | — |
| Realschule | — | — | — | — | — | — |
| Integrierte Gesamtschule | — | — | —a | —a | —a | —a |
| Kooperative Gesamtschule | — | — | —a | —a | —a | —a |
| Gymnasium | — | — | O | O | O | O |
| ANMERKUNGEN | P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben a im gymnasialen Bildungsgang O möglich | |||||
Nachweise
1 Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I, §§ 8–11, 13–14. [Web]
2 Auskunft Expertenkreisaus dem Bundesland.
In der gymnasialen Oberstufe kann das Fach Informatik auf der Basis eines Kerncurriculums sowohl in der Einführungs- als auch in der Qualifikationsphase angeboten und als Prüfungsfach im Abitur belegt werden.
Die Stundentafel der Einführungsphase enthält keine Zuordnung von Wochenstunden für das Fach Informatik, jedoch können über den dort beschriebenen Mindestrahmen hinaus weitere Fächer im Kompensations-, Orientierungs- bzw. Profilbildungsstundenbereich durch die Schule angeboten werden. Informatik kann zwei- bis dreistündig angeboten und belegt werden.1
In der Qualifikationsphase ist eine Belegung im Rahmen eines zwei oder drei Wochenstunden umfassenden Grundkurses möglich. Darüber hinaus kann Informatik fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungsfach) angeboten und belegt werden.2
Bezüglich der Belegungsverpflichtungen ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern zwar nicht vollständig gleichgestellt, kann diese aber teilweise ersetzen.3
In einem Leistungsfach Informatik wird schriftlich geprüft.4 In einem während der Einführungs- und Qualifikationsphase durchgängig belegten Grundkursfach Informatik kann als drittes Prüfungsfach schriftlich, als viertes Prüfungsfach mündlich und als fünftes Prüfungsfach in Form einer Präsentation oder mündlich geprüft werden.5
Informatik kann somit in die Berechnung der Gesamtqualifikation der Abiturnote eingebracht werden und ist insofern bei der Wahl als Prüfungsfach gegenüber anderen Fächern gleichwertig.6
Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
| BELEGUNG | ABITURPRÜFUNGEN | ||||||
| E | QgA | QeA | MINT-Gleichstellung | S | M | A | MINT-Gleichstellung |
| IIa | III | IIIII | ja | ja | ja | ja | ja |
| ANMERKUNGEN | E = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen a Wahlpflichtfach Informatik aus Jahrgangsstufe 10 bzw. 11 möglich; auch III möglich | ||||||
Nachweise
1 Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO), § 11 (1), (3). [Web]
2 Ebd., § 13 (7) Nr. 4.
3 Ebd., § 13 (2), (4).
4 Ebd., § 13 (9), Anlage 7.
5 Ebd., § 24 (2).
6 Ebd., § 24 (1), (4), (6).
Für die Sekundarstufe I liegt ein Kerncurriculum für das Wahlfach Informatik im gymnasialen Bildungsgang vor.1
Für die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegen ein Kerncurriculum sowie ein Lehrplan für das Fach Informatik vor.2,3
Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
| SEKUNDARSTUFE I | OBERSTUFE | ||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11E | QgA | QeA | |
| Hauptschule | — | — | — | — | — | — | — | — | — |
| Mittelschule | — | — | — | — | — | — | — | — | — |
| Verb. Haupt-/Realschule | — | — | — | — | — | — | — | — | — |
| Realschule | — | — | — | — | — | — | — | — | — |
| Integrierte Gesamtschule | — | — | —a | —a | —a | —a | pb | pb | pb |
| Kooperative Gesamtschule | — | — | —a | —a | —a | —a | pb | pb | pb |
| Gymnasium | — | — | pa | pa | pa | pa | pb | pb | pb |
| ANMERKUNGEN | p eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben 11E = Einführungsphase (G9) QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes Anforderungsniveau QeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau a Wahlfach Informatik im gymnasialen Bildungsgangb Informatik (Oberstufe) | ||||||||
Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Hauptschule, der Mittelstufenschule, der verbundenen Haupt- und Realschule, der Realschule, der integrierten und kooperativen Gesamtschule sowie dem Gymnasium sieben verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (bzw. 5 bis 9) abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase. Der Gymnasialzweig der kooperativen Gesamtschule sowie die Mittelstufe des Gymnasiums (Sekundarstufe I) kann fünfjährig (Jahrgangsstufen 5 bis 9), sechsjährig (Jahrgangsstufen 5 bis 10) oder parallel fünf- und sechsjährig organisiert werden. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Hessen zeigt nachfolgende Abbildung.1
| G8 | G9 | ||||||||||||||||||||||||||||
| 13 | |||||||||||||||||||||||||||||
| 12 | 12 | ||||||||||||||||||||||||||||
| 11 | 11 | ||||||||||||||||||||||||||||
| 10 | 10 | ||||||||||||||||||||||||||||
| 9 | 9 | ||||||||||||||||||||||||||||
| 8 | 8 | ||||||||||||||||||||||||||||
| 7 | Mittelstufen- | Haupt- und | Integrierte | Kooperative | 7 | ||||||||||||||||||||||||
| 6 | Hauptschule | schule | Realschule | Realschule | Gesamtschule | Gesamtschule | Gymnasium | 6 | |||||||||||||||||||||
| 5 | 5 | ||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | 4 | ||||||||||||||||||||||||||||
| 3 | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||
| 2 | Grundschule | 2 | |||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||
Nachweise
1 Hessisches Schulgesetz, § 11. [Web]
Aktuelle Entwicklungen
Hessen hat im Schuljahr 2022/23 den Schulversuch für ein Unterrichtsfach „Digitale Welt“ gestartet. Das Schulfach „Digitale Welt“ soll Verständnisgrundlagen schaffen, wie digitale Technologien zur Lösung von sozialen, ökologischen und ökonomischen Fragestellungen und zur Erklärung aktueller Phänomene beitragen können. Es zielt darauf ab, ein Verständnis für Phänomene und Funktionen digitaler Entwicklungen zu vermitteln sowie Kompetenzen zum Lösen interdisziplinärer Herausforderungen mithilfe informatischer Strategien und digitaler Möglichkeiten zu fördern, wird jedoch in der Regel nicht von Informatiklehrkräften unterrichtet. Im Schuljahr 2023/24 hat Hessen seinen Schulversuch „Digitale Welt“ ausgeweitet und weiteren Schulen die Teilnahme ermöglicht. Das Hessische Kultusministerium entwickelt derzeit in enger Zusammenarbeit mit den unterrichtenden Lehrkräften und in Kooperation mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main ein handlungsorientiertes, praxisnahes Curriculum.1
Nachweise
1 Hessisches Kultusministerium (Hrsg.): Schulversuch Unterrichtsfach „Digitale Welt". [Web]
Kennzahlen zum Informatikunterricht
Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.
| * | Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache |
| Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Biologie, Chemie, Physik; Mittelstufenschule: Naturwissenschaften (Nawi; kombiniert) | |
| Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Geschichte, Geographie, Politik und Wirtschaft, Ethik, Religion; Mittelstufenschule: Gesellschaftslehre; außer Gymnasium: Arbeitslehre | |
| Ästhetischer Bereich/Sport: Sport; Hauptschule, Mittelstufenschule: Kunst/Musik/Darstellendes Spiel (kombiniert); außer Hauptschule: Bildende Kunst, Musik | |
| Profil−/Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtunterricht; außer Mittelstufenschule: Poolstunden |
Bemerkung:
Die Stundentafeln der Kooperativen Gesamtschule orientieren sich an den Bildungsgängen der Hauptschule, Realschule und des Gymnasiums.
Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.
| I. | Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik1 | 0 % | ||
| II. | Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik1 | 31 % | ||
| III. | Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I1 | 0 % | ||
| davon weiblich | — | |||
| IV. | Anteil SuS mit Informatik in der Sek II | 10 % | ||
| davon weiblich | 19 % | |||
| V. | Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik | 4 % | ||
| davon weiblich | 12 % |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Fußnoten:
1 Ohne Förderschulen
Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024: I, II, III, V
Schuljahr 2022/2023: IV
Quellen:
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen: I, II, III, V
Kultusministerkonferenz: IV
Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.
| I. | Anteil Informatiklehrkräfte1 | 1 % | |
| davon weiblich | 29 % | ||
| II. | Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ... | 422 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | — | ||
| nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik | — | ||
| einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft | — | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | — | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 422 | ||
| III. | Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … | — | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | — | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | — | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Fußnoten:
1 Ohne GOS, Förderschulen
Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024
Quellen:
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.
Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Bundesweit war im Jahr 2023 die größte Quelle an neuen Informatiklehrkräften die Weiterbildung bestehender Lehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.
Studium
| I. | Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik | 68 | |
| davon weiblich | 14 | ||
| II. | Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik | 22 | |
| davon weiblich | 10 |
Weiterbildung
| III. | Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich | 25 | |
| davon weiblich | 9 | ||
| IV. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich1 | 9 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe | — | ||
| V. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich | 18 | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Fußnoten:
1 Qualifizierungsbescheinigung für jeweilige Schulstufe Informatik, aber keine allgemein gültige Lehrbefähigung.
Referenzjahr:
Studium: Studienjahr 2022
Weiterbildung: Schuljahr 2023/2024
Quellen:
Statistisches Bundesamt: I, II.
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen: III, IV, V.
