Zum Hauptinhalt springen

 

Informatikunterricht in Nordrhein-Westfalen

Angebot des Informatikunterrichts

An allen allgemeinbildenden Schularten wird das Pflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 unterrichtet.1,2,3,4

Hauptschulen können im Wahlpflichtbereich in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 das Fach Informatik im Gesamtumfang von bis zu acht Wochenstunden anbieten.1

An der Realschule kann in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts im Gesamtumfang von 14 Wochenstunden das Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.2 In der Regel findet dieses durchgängig dreistündig statt.5

An den Gesamt- und Sekundarschulen kann im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Gesamtumfang von zwölf Wochenstunden ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten und belegt werden.3 In der Regel findet dieses durchgängig dreistündig statt.5

An Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang wird Informatik im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Gesamtumfang von sechs Wochenstunden eigenständig oder als Kombinationsfach verbindlich angeboten.4

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen
 JAHRGANGSSTUFEN
 5678910
HauptschulePP[IIIII III]a
RealschulePP[IIIII IIIII IIII]a
SekundarschulePP[IIIII IIIII II]a
GesamtschulePP[IIIII IIIII II]a
GymnasiumPP[IIIII I]a
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
a maximales Gesamtkontingent für den Wahlpflichtbereich

Nachweise

1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I), § 14 (4). [Web]
2 Ebd., § 15 (2), (5), Anlage 5. [Web]
3 Ebd., § 19 (2), (3), § 20 (2), (3), Anlagen 5 und 8. [Web]
4 Ebd., § 17 (3). [Web]
5 Auskunft Expertenkreis aus dem Bundesland.

In der Einführungsphase kann ein dreistündiger Grundkurs Informatik angeboten und belegt werden.1

In der Qualifikationsphase kann Informatik sowohl dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) als auch fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) angeboten und belegt werden.2

Bei den Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt, da es diese nicht ersetzen kann.3

In einem Leistungskursfach Informatik wird grundsätzlich schriftlich geprüft. In einem Grundkursfach Informatik kann entweder eine schriftliche oder eine mündliche Prüfung erfolgen.4

Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt.5

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

 

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
IIIaIIIIIIIIneinjajanein
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a Grundkurs Informatik (Einführungsphase G9)

Nachweise

1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt), § 6 (1), 8 (2). [Web]
2 Ebd., § 6 (1), § 11.
3 Ebd., § 11 (5).
4 Ebd., § 21 (2).
5 Ebd., § 12 (1), (2), (4).

Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 aller Schulformen liegt ein Kernlehrplan für das Pflichtfach Informatik vor.1

Für die Hauptschule, die Realschule, die Sekundarschule und die Gesamtschule liegen Lehrpläne für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 vor.2,3,4

Für die Jahrgangsstufen 9 bis 10 am Gymnasium liegt ein Lehrplan für das Wahlpflichtfach Informatik vor.5

Für die Einführungsphase und die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ein Lehrplan für das Fach Informatik vor.6

Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

 

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Nordrhein-Westfalen
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Hauptschulepapapbpbpbpb
Realschulepapapapbpbpb
Sekundarschulepapapapbpbpb
Gesamtschulepapapbpbpbpbpcpcpc
Gymnasiumpapapbpbpcpcpc
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben
11E = Einführungsphase (G9)QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau
a Pflichtfach Informatikb Wahlpflichtfach Informatikc Informatik (Oberstufe)

Nachweise

1 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Klasse 5 und 6 in Nordrhein-Westfalen. Informatik. [Web]
2 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Hauptschule in Nordrhein-Westfalen. Wahlpflichtfach Informatik. [Web]
3 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Realschule in Nordrhein-Westfalen. Wahlpflichtfach Informatik. [Web]
4 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Gesamtschule/Sekundarschule in Nordrhein-Westfalen. Wahlpflichtfach Informatik. [Web]
5 Kernlehrplan für die Sekundarstufe I – Gymnasium in Nordrhein-Westfalen. Wahlpflichtfach Informatik. [Web]
6 Kernlehrplan für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. Informatik. [Web]

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Primarbereich. Im Sekundarbereich I existieren mit der Hauptschule, der Realschule, der Sekundarschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium fünf verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst an der Gesamtschule die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zeigt nachfolgende Abbildung.1

G8G9
    13
12    12
11    11
10          10
9     9
8     8
7     7
6HauptschuleRealschuleSekundarschuleGesamtschuleGymnasium6
5     5
4   4
3   3
2Grundschule2
1 1

Nachweise

19 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG), § 4 (1), §§ 5–7a [Web] [PDF]

Keine Nachrichten verfügbar.

Das Projekt „Informatik an Grundschulen (IaG)“ mit Kindern der Jahrgangsstufen 3 und 4 hatte die Vermittlung informatischer Grundkonzepte zum Ziel. Es liegt eine entsprechende Handreichung für Lehrkräfte vor.1

Im Rahmen der weiterentwickelten Lehrpläne für die Grundschule werden in den Fächern Mathematik und Sachunterricht explizit Kompetenzerwartungen und Inhalte ausgewiesen, die im fachlichen Kontext zur Stärkung der informatischen Bildung insbesondere in den Klassen 3 und 4 beitragen.

Damit erfolgt bereits in der Grundschule eine altersgerechte erste Begegnung mit informatischen Inhalten, an welche im Rahmen des Pflichtfachs Informatik in den Jahrgangsstufen 5 und 6 angeknüpft werden kann.

Nachweise

1 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Informatik an Grundschulen. [Web]

Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen.  Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.

* Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Nawi (kombiniert); Sekundarschule, Gesamtschule: Technik 
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Ethik, Religion, Gewi (kombiniert); Hauptschule: Wirtschaft und Arbeitswelt; Sekundarschule, Gesamtschule: Hauswirtschaft 
 Ästhetischer Bereich/Sport: Kunst/Musik/Darstellendes Spiel (kombiniert), Sport
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtunterricht; außer Gymnasium: Poolstunden

 

Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.

I.Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik1  97 %
II.Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik1  0 %
III.Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I  22 %
  davon weiblich 
IV.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II  15 %
  davon weiblich 24 %
V.Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik  3 %
  davon weiblich 14 %

Anmerkung:
= keine Angabe

Fußnoten:
1 Ohne Förderschulen, ohne Schulen mit Informatikunterricht nach Stichtag 15.10.23 (2. Halbjahr)

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024: I, II, III
Schuljahr 2022/2023: IV, V

Quellen: 
Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen: I, II, III, V
Kultusministerkonferenz: IV

 

Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.

I.Anteil Informatiklehrkräfte1 3 %
 davon weiblich 31 %
II.Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ... 2614
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 

1161

 nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik 991
 einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft 137
 Quer- oder Seiteneinstieg 254
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 71
III.Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … 82
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 52
 Quer- oder Seiteneinstieg 30
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 0

Anmerkung:
= keine Angabe

Fußnoten:
Ohne Förderschulen: I, II.
inkl. ReferendarInnen: anderweitige Qualifikation/keine Angabe

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024

Quellen: 
Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen

* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.

Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Bundesweit war im Jahr 2023 die größte Quelle an neuen Informatiklehrkräften die Weiterbildung bestehender Lehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.

Studium

I.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik 313
 davon weiblich 82
II.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik 48
 davon weiblich 7

Weiterbildung

III.Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich 386
 davon weiblich 189
IV.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich 336
 davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe 140
V.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich 46
 davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse 

Anmerkung:
= keine Angabe

Fußnoten:
Schätzung: IV, V.

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024
Studienjahr 2022

Quellen: 
Statistisches Bundesamt I, II.
Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen: III, IV, V.