Informatikunterricht in Brandenburg
Angebot des Informatikunterrichts
An Gesamt- und Oberschulen kann in den Jahrgangsstufen 9 und 10 das Gesamtkontingent für den Schwerpunktunterricht von fünf Stunden Wahlpflicht- oder Pflichtunterricht im Fach Informatik angeboten werden.1 Darüber hinaus kann Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 als Wahlpflichtfach angeboten und belegt werden, wobei das Gesamtkontingent für den Wahlpflichtbereich in den Klassen 7 und 8 acht Stunden und in den Klassen 9 und 10 sechs Stunden beträgt. In der Regel findet Informatikunterricht lediglich in einer Jahrgangsstufe eigenständig, integriert in das Fach Wirtschaft – Arbeit – Technik (WAT) oder gar nicht statt.2
An Gymnasien kann in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Rahmen des Kontingents Kontingents für den Schwerpunktunterricht Wahlpflicht- oder Pflichtunterricht im Fach Informatik angeboten werden. Dafür stehen bis zu sieben Stunden zur Verfügung.3 In der Regel findet dieser in Jahrgangsstufe 9 einstündig und in Jahrgangsstufe 10 zweistündig statt.4
Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.
| JAHRGANGSSTUFEN | ||||||
| 7 | 8 | 9 | 10 | |||
| Oberschule | —a | —a | [IIIII]b,a | |||
| Gesamtschule | —a | —a | [IIIII]b,a | |||
| Gymnasium | — | — | [IIIII II]c | |||
| ANMERKUNGEN | P PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben a Nutzung des Kontingents aus dem Wahlpflichtbereich möglichb max. Gesamtstundenkontingent im Schwerpunktbereich; in der Regel nur in 9 oder 10c in der Regel I in 9 und IIin 10 | |||||
An der Gesamtschule kann in Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) im ersten Schulhalbjahr ein dreistündiger Wahlpflichtkurs Informatik, im zweiten Schulhalbjahr ein dreistündiger Grundkurs Informatik auf grundlegendem Anforderungsniveau oder ein fünfstündiger Leistungskurs Informatik auf erhöhtem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden.1 In den Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifikationsphase) kann der dreistündige Grundkurs Informatik bzw. der fünfstündige Leistungskurs Informatik aus der Einführungsphase fortgesetzt werden.2
Am Gymnasium kann in Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase) zweistündig ein Wahlpflichtkurs Informatik angeboten und belegt werden. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 (Qualifikationsphase) kann Informatik dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (Grundkurs) bzw. fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (Leistungskurs) belegt werden.3
Hinsichtlich der Belegungsverpflichtung ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern nicht gleichgestellt.4
Im Leistungskurs Informatik findet eine schriftliche Prüfung statt.5 Wurde ein Grundkurs Informatik seit der Einführungsphase belegt, kann eine schriftliche bzw. mündliche Prüfung abgelegt oder eine besondere Lernleistung eingebracht werden.6
Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt, da es diese ersetzen kann.7
Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.
| BELEGUNG | ABITURPRÜFUNGEN | ||||||
| E | QgA | QeA | MINT-Gleichstellung | S | M | A | MINT-Gleichstellung |
| IIa | III | IIIII | nein | ja | ja | ja | ja |
| ANMERKUNGEN | E = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen a Wahlpflichtfach Informatik aus Jahrgangsstufe 10 bzw. 11 möglich; auch III möglich | ||||||
Nachweise
1 Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV), § 6 (1) Nr. 3, § 8 (1) Nr. 1. [Web]
2 Ebd., § 9 (1).
3 Ebd.
4 Ebd. § 8 (1) Nr. 1, § 9 (1).
5 Ebd., § 10 (2), § 22 (1).
6 Ebd., § 10 (2) – (4), § 22 (1).
7 Ebd., § 10 (1).
Für alle Schularten liegt ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für das Wahlpflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 9 bis 10 vor.1
Für die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe liegt ebenfalls ein Lehrplan für das Fach Informatik vor.2
Darüber hinaus existiert ein schulform- und fächerübergreifendes Basiscurriculum Medienbildung für die Jahrgangsstufen 1 bis 10, das keine expliziten Inhalte mit informatischem Bezug aufweist.3
Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.
| SEKUNDARSTUFE I | OBERSTUFE | ||||||||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11E | QgA | QeA | |
| Oberschule | pa | pa | p | p | p | p | p | p | p |
| Gesamtschule | pa | pa | p | p | p | p | p | p | p |
| Gymnasium | pa | pa | p | p | p | p | p | p | p |
| ANMERKUNGEN | p eigenständiges Fachi interdisziplinäres Facho fächerübergreifender Unterricht— = nicht gegeben 11E = Einführungsphase (G9) QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes Anforderungsniveau QeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau a Informationstechnischer Grundkurs (ITG), im Rahmenlehrplan Informatik inkludiert | ||||||||
Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 6. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Oberschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium drei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 7 bis 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). An der Gesamtschule stellt die Jahrgangsstufe 11 die Einführungsphase dar, die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Brandenburg zeigt Abbildung 1.1
| G8 | G9 | |||||||||
| 13 | ||||||||||
| 12 | 12 | |||||||||
| 11 | 11 | |||||||||
| 10 | 10 | |||||||||
| 9 | 9 | |||||||||
| 8 | Oberschule | Gesamtschule | Gymnasium | 8 | ||||||
| 7 | 7 | |||||||||
| 6 | 6 | |||||||||
| 5 | 5 | |||||||||
| 4 | 4 | |||||||||
| 3 | 3 | |||||||||
| 2 | Grundschule | 2 | ||||||||
| 1 | 1 | |||||||||
Nachweise
1 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG), § 16 (1), (2). [Web]
Aktuell sind keine verbindlichen Änderungen hinsichtlich der informatischen Bildung veröffentlicht.
Kennzahlen zum Informatikunterricht
Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.
| * | Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache |
| Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Naturwissenschaften (Nawi, kombiniert) | |
| Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Gesellschaftswissenschaften (Gewi, kombiniert), Ethik, Religion, Wirtschaft-Arbeit-Technik | |
| Ästhetischer Bereich/Sport: Kunst-Musik-Darstellendes Spiel (kombiniert) | |
| Profil−/Wahlpflichtbereich: Profilstunden; außer Gymnasium: Wahlpflichtunterricht |
Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.
| I. | Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik | 0 % | ||
| II. | Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik | 62 % | ||
| III. | Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I | 0 % | ||
| davon weiblich | — | |||
| IV. | Anteil SuS mit Informatik in der Sek II | 15 % | ||
| davon weiblich | 24 % | |||
| V. | Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik | 4 % | ||
| davon weiblich | 15 % |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024: I, II, III
Schuljahr 2022/2023: IV, V
Quellen:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: I, II, III, V
Kultusministerkonferenz: IV
Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent* liegen. Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.
| I. | Anteil Informatiklehrkräfte1 | 3 % | |
| davon weiblich | 33 % | ||
| II. | Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ... | 327 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | 246 | ||
| nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik | 6 | ||
| einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft | — | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | 42 | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 33 | ||
| III. | Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … | 20 | |
| grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik | 5 | ||
| Quer- oder Seiteneinstieg | 11 | ||
| anderweitige Qualifikation/keine Angabe | 4 |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024
Quellen:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.
Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Bundesweit war im Jahr 2023 die größte Quelle an neuen Informatiklehrkräften die Weiterbildung bestehender Lehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.
Studium
| I. | Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik | 49 | |
| davon weiblich | 11 | ||
| II. | Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik | 11 | |
| davon weiblich | 3 |
Weiterbildung
| III. | Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich | — | |
| davon weiblich | — | ||
| IV. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich | — | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe | — | ||
| V. | Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich | — | |
| davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse | — |
Anmerkung:
— = keine Angabe
Referenzjahr:
Studienjahr 2022
Quellen:
Statistisches Bundesamt: I, II.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg III, IV, V.
