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Informatikunterricht in Hamburg

Angebot des Informatikunterrichts

An der Stadtteilschule kann im Rahmen des Kontingents für Wahlpflichtunterricht im Umfang von insgesamt 14 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten werden.1 Falls Informatik angeboten wird, geschieht dies in der Regel zweistündig in mehreren Jahrgangsstufen.2

Am Gymnasium kann im Rahmen des Kontingents für Wahlpflichtunterricht im Umfang von insgesamt sechs Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 ein Wahlpflichtfach Informatik angeboten werden.3 Darüber hinaus haben die Schulen in Hamburg einen sogenannten Gestaltungsraum (Gymnasien 25 Wochenstunden, Stadtteilschulen 17 Wochenstunden insgesamt in den Jahrgangsstufen 5 bis 10), durch den sie beispielsweise zusätzliche Pflicht- bzw. Wahlpflichtangebote einrichten können.4 Je nach Schulprofil findet Informatikunterricht in unterschiedlichem Umfang statt.5

Im Schuljahr 2024/25 werden die curricularen Vorgaben zur Umsetzung des Pflichtfachs Informatik an einzelnen Pilotschulen erprobt.

Der Informatikunterricht für die Sekundarstufe I ist in Tabelle 1 zusammengefasst.

Tabelle 1: Informatikunterricht in der Sekundarstufe I in Hamburg
 JAHRGANGSSTUFEN
 5678910
Stadtteilschule[IIIII IIIII IIII]b
Gymnasium[IIIII I]b
ANMERKUNGENP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
a in der Regel IIje Jahrgangsstufeb Mindest-Gesamtkontingent im Wahlpflichtbereich

Nachweise

1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy), § 38 (3), § 41, Anlage 4. [Web]
2 Auskunft Expertenkreis aus dem Bundesland.
3 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy), § 38 (3), § 43, Anlage 6. [Web]
4 Ebd., § 38 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 3, Anlagen 4 und 6.
5 Auskunft Expertenkreis aus dem Bundesland.

An der Stadtteilschule kann in Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) das Wahlpflichtfach Informatik im Rahmen des Kontingents für den Wahlpflichtbereich im Umfang von insgesamt zwei bis vier Wochenstunden angeboten werden.1

In der Qualifikationsphase kann an der Stadtteilschule und am Gymnasium Informatik zweistündig im Wahlpflichtbereich auf grundlegendem Niveau oder in einem entsprechenden Profilbereich als mindestens vierstündiges profilgebendes Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau bzw. als zweistündiges profilbegleitendes Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau angeboten und belegt werden.2

Durch eine Belegung des Faches Informatik kann nicht die Belegverpflichtung für die Naturwissenschaften erfüllt werden. Insofern ist das Fach Informatik den Fächern der Naturwissenschaften nicht gleichgestellt.3

In einem profilgebenden Fach findet eine schriftliche Prüfung statt. Wird ein profilbegleitendes Fach belegt, kann eine schriftliche Prüfung, eine mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung absolviert sowie alternativ eine besondere Lernleistung eingebracht werden.4

Als Prüfungsfach ist Informatik den naturwissenschaftlichen Fächern grundsätzlich gleichgestellt.5

Tabelle 2 fasst den Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe zusammen.

Tabelle 2: Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Hamburg
BELEGUNGABITURPRÜFUNGEN
EQgAQeAMINT-GleichstellungSMAMINT-Gleichstellung
IIaIIIIIIIIneinjajajaja
ANMERKUNGENE = EinführungsphaseQgA = Qualifikationsphase, grundlegendes AnforderungsniveauQeA = Qualifikationsphase, erhöhtes AnforderungsniveauP PflichtfachI WahlpflichtfachO Wahlfach— = nicht gegeben
S = schriftlichM = mündlichA = andere Formen
a Wahlpflichtfach Informatik aus Jahrgangsstufe 10 bzw. 11 möglich; auch III möglich

Nachweise

1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH), § 36. [Web]
2 Ebd., § (3), § 7 (1).
3 Ebd., § 7 (2).
4 Ebd., § 20 (2).
5 Ebd., § 20 (2).

Für die Stadtteilschule und das Gymnasium liegen jeweils Bildungspläne für das Fach „Naturwissenschaften/Technik“ in den Jahrgangsstufen 5 und 6 vor, die mit dem Themenfeld „Informatik“ anteilig Inhalte mit Informatikbezug benennen.1, 2

Für die Stadtteilschule formuliert ein weiterer Bildungsplan für das Lernfeld „Naturwissenschaften und Technik“ in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 ebenfalls anteilig informatische Kompetenzen im Themenbereich „Informatik" für die Jahrgangsstufen 5 und 6.3

Darüber hinaus liegen Bildungspläne für das Fach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 11 an der Stadtteilschule sowie in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 am Gymnasium vor.4, 5

Für Informatik in der gymnasialen Oberstufe liegt ein Bildungsplan für die Qualifikationsphase (Studienstufe) vor.6

Tabelle 3 fasst die vorliegenden Lehrpläne gegliedert nach Schulart und Jahrgangsstufe zusammen.

Tabelle 3: Lehrpläne und Curricula mit Informatikbezug in Hamburg
 SEKUNDARSTUFE IOBERSTUFE
 567891011EQgAQeA
Stadtteilschuleia,bia,bppppppp
Gymnasiumiaiapppppp
ANMERKUNGENp eigenständiges Fachi interdisziplinäres Fach— = nicht gegeben
11E = Einführungsphase (G9) QgA = Qualifikationsphase, grundlegendes Anforderungsniveau QeA = Qualifikationsphase, erhöhtes Anforderungsniveau
a Naturwissenschaften/Technikb Naturwissenschaften und Technik (Lernfled)c Informatik

Nachweise

1 Bildungsplan Stadtteilschule. Jahrgangsstufen 5–6. Naturwissenschaften/Technik. [Web]
2 Bildungsplan Gymnasium. Jahrgangsstufen 5–6 .Naturwissenschaften/Technik. [Web]
3 Bildungsplan Stadtteilschule. Jahrgangsstufen 7–10. Lernbereich Naturwissenschaften und Technik. [Web]
4 Bildungsplan Stadtteilschule. Jahrgangsstufen 7–11. Informatik. [Web]
5 Bildungsplan Gymnasium. Sekundarstufe I. Informatik. [Web]
6 Bildungsplan Studienstufe. Informatik. [Web]

Die Primarstufe umfasst die Grundschule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4. In der Sekundarstufe I (Sek I) existieren mit der Stadtteilschule und dem Gymnasium zwei verschiedene Schularten, welche die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 abdecken und entsprechende Bildungsgänge ermöglichen. Die gymnasiale Oberstufe umfasst am Gymnasium die Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 als Qualifikationsphase (G8-Bildungsgang). An der Stadtteilschule mit gymnasialer Oberstufe bildet die Jahrgangsstufe 11 die Einführungsphase und die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden die Qualifikationsphase. Eine Übersicht über die allgemeinbildenden Schulen in Hamburg zeigt nachfolgende Abbildung.1

G8G9
    13
12    12
11    11
10    10
9    9
8  8
7  7
6StadtteilschuleGymnasium6
5  5
4 4
3 3
2Grundschule2
1 1

Nachweise

19 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG), § 4 (1), §§ 5–7a [Web] [PDF]

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Hamburg wird ab dem Schuljahr 2025/26 ein insgesamt vierstündiges Pflichtfach Informatik in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 einführen, wobei die konkrete Ausgestaltung den Einzelschulen obliegen wird. Dem Vorhaben geht eine einjährige Pilotierungsphase im Schuljahr 2024/25 voraus.1

Nachweise

1 Hamburg.de (2023). Rabe: Informatik soll Pflichtfach in der Mittelstufe werden. Vom 10. Oktober 2023. [Web]

Kennzahlen zum Informatikunterricht

Informatikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ist wichtig, um diesen die mündige Teilhabe in einer von Digitalisierung geprägten Welt zu ermöglichen.  Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz – im Einklang mit Forderungen aus Zivilgesellschaft, Verbänden und des Wissenschaftsrats – fordert daher ein Pflichtfach Informatik im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Sekundarstufe I. Die nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Stundentafeln der verschiedenen Schularten des Bundeslandes und bilden die Stunden für das Pflichtfach Informatik ab.

Kernbereich: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache; Gymnasium: 2. Fremdsprache
 Naturwissenschaftlich−technischer Bereich (Nawi): Naturwissenschaften, Technik
 Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (Gewi): Ethik, Religion, Gesellschaftswissenschaften (kombiniert); Stadtteilschule: Arbeit und Beruf
 Ästhetischer Bereich/Sport: Bildende Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Sport
 Profil−/Wahlpflichtbereich: Wahlpflichtstunden, Poolstunden

 

Informatische Kompetenzen, die im Rahmen eines eigenständigen Informatikunterrichts erworben werden, befähigen zu einer aktiven Teilhabe in einer durch Digitalisierung geprägten Welt. Nur durch ein Pflichtfach Informatik kann sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen erwerben und diese nicht abhängig von der Einzelschule, dem Geschlecht oder der sozialen Herkunft sind. Eine frühe Auseinandersetzung mit informatischen Themen hilft auch dabei Stereotypen abzubauen und könnte insbesondere für Mädchen und junge Frauen ausschlaggebend sein, Informatik als Oberstufenfach und anschließendes Ausbildungs- oder Studienfach zu wählen.

I.Anteil Schulen mit Pflichtfach Informatik  27 %
II.Anteil Schulen mit Wahlpflichtfach Informatik  62 %
III.Anteil SuS mit Pflichtfach Informatik in der Sek I  6 %
  davon weiblich 
IV.Anteil SuS mit Informatik in der Sek II  22 %
  davon weiblich 35 %
V.Anteil Abiturientinnen und Abiturienten mit Prüfungsfach Informatik1  1 %
  davon weiblich 

Anmerkung:
= keine Angabe

Fußnoten:
1 Nur schriftliches Abitur

Referenzjahr:
Schuljahr 2021/2022: I, II, III
Schuljahr 2022/2023: IV, V

Quellen: 
Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg: I, II, III, V
Kultusministerkonferenz: IV

 

Informatik ist in allen Bundesländern ein Mangelfach, was bedeutet, dass zu wenige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Informatik zur Verfügung stehen. Um einen Informatikunterricht im Umfang von sechs Wochenstunden (Empfehlung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz) anbieten zu können, sollte der Anteil der Informatiklehrkräfte an allen Lehrkräften bei mindestens acht Prozent liegen.* Die Qualifikation zur Informatiklehrkraft kann dabei über verschiedene Wege erfolgen, wie etwa das grundständige Lehramtsstudium oder einen Quer- bzw. Seiteneinstieg. Auch nebenberufliche Weiterbildungen im Fach Informatik ist für Lehrkräfte im Schuldienst möglich, diese werden jedoch nicht als Neueinstellungen gezählt.

I.Anteil Informatiklehrkräfte1 3 %
 davon weiblich 
II.Anzahl bestehende Informatiklehrkräfte qualifiziert durch ... 379
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 

141

 nebenberufliche Weiterqualifizierung im Fach Informatik 157
 einschlägige Berufserfahrung als Lehrkraft 58
 Quer- oder Seiteneinstieg 23
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 0
III.Anzahl jährlich neu eingestellte Informatiklehrkräfte qualifiziert durch … 7
 grundständiges Lehramtsstudium mit Fach Informatik 7
 Quer- oder Seiteneinstieg 0
 anderweitige Qualifikation/keine Angabe 0

Anmerkung:
= keine Angabe

Referenzjahr:
Schuljahr 2023/2024

Quellen: 
Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg

* Hochrechnung auf Basis der Informatiklehrkräfte in Sachsen, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil.

Von Anfang des Lehramtsstudiums Informatik im Bachelor oder Staatsexamen bis zum Master- oder Staatsexamensabschluss scheiden Personen aus dem Studium aus. Bundesweit erwirbt lediglich etwa ein Drittel der Erstsemesterstudierenden im Lehramt Informatik einen entsprechenden Abschluss. Die hier dargestellten Zahlen bilden den Schwund allerdings nur ungenau ab, da sie sich auf Erstsemester und Absolvierende im gleichen Jahr beziehen. Bundesweit war im Jahr 2023 die größte Quelle an neuen Informatiklehrkräften die Weiterbildung bestehender Lehrkräfte. Diese Zahlen unterliegen größeren Schwankungen als die Zahlen der Lehramtsstudierenden, da die Einführung des Pflichtfachs Informatik zeitweise zu einer deutlichen Erhöhung der Weiterbildungszahlen im jeweiligen Bundesland führen kann.

Studium

I.Anzahl Studienanfängerinnen und -anfänger im Lehramt Informatik 19
 davon weiblich 6
II.Anzahl Absolventinnen und Absolventen im Lehramt Informatik 10
 davon weiblich 2

Weiterbildung

III.Anzahl Lehrkräfte Beginn Weiterbildung Informatik für Sek I und II jährlich 114
 davon weiblich 47
IV.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek I jährlich 24
 davon mit Lehrbefähigung nur für Unterstufe 0
V.Anzahl Lehrkräfte Abschluss Weiterbildung Informatik für Sek II jährlich 14
 davon mit Lehrbefähigung nur für Grundkurse 

Anmerkung:
= keine Angabe

Fußnoten:
Qualifizierungsbescheinigung für jeweilige Schulstufe Informatik, aber keine allgemein gültige Lehrbefähigung

Referenzjahr:
Studienjahr 2022: I, II.
Referenzjahr 2023/2024: III, IV, V.

Quellen: 
Statistisches Bundesamt I, II.
Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg: III, IV, V.